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Wenn wir ACTA eigentlich nicht brauchen, brauchen wir es auch nicht zu unterschreiben!

Nachdem nun die angeblich finale Version (de, en) von ACTA veröffentlicht wurde, läßt das Justizministerium verlauten, daß bei Unterzeichnung des Abkommens keine Gesetzesänderungen in Deutschland notwendig seien. Gleiches vermeldet das schweizer Justizministerium. Die Österreicher haben erstmal unterzeichnet und prüfen jetzt erst, ob Gesetzesänderungen notwendig sind. Merkwürdiges Verfahren. Auch von Vertretern der EU wird einhellig versichert, daß im EU-Raum keine Gesetzesänderungen notwendig seien. Es ist schon erstaunlich, mit welcher Energie in Geheimverhandlungen ein Abkommen in und mit der EU verhandelt wird, welches gar keine Gesetzesänderungen erforderlich macht. Wäre dem tatsächlich so, wäre dies wegen Verschwendung von Steuergeldern ein Fall für den Rechnungshof. Weiterlesen