Heute hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Ergebnisse der 402 Seiten starken Auftragsstudie „Vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“ (Pressemitteilung vom 03.02.2012, Kurzfassung (≈ 100 kB), Langfassung (≈ 10 MB)) vorgestellt. Im Kern geht es darum ob sich das Warnhinweismodell bei unauthorisierten Downloads — in der Studie auch als „vorgerichtliches Mitwirkungsmodell“ bezeichnet — auch für Deutschland zur Bekämpfung der Internetpiraterie eignen würde. Die Mitwirkung bezieht sich auf den Zugangsprovider, da nur dieser die IP-Adresse einem konkreten Anschlussinhaber mit Namen und Adresse zuordnen kann. Weiterlesen
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BMWi veröffentlicht Studie zu Warnhinweisen als Mittel gegen Internetpiraterie
Wenn wir ACTA eigentlich nicht brauchen, brauchen wir es auch nicht zu unterschreiben!
Nachdem nun die angeblich finale Version (de, en) von ACTA veröffentlicht wurde, läßt das Justizministerium verlauten, daß bei Unterzeichnung des Abkommens keine Gesetzesänderungen in Deutschland notwendig seien. Gleiches vermeldet das schweizer Justizministerium. Die Österreicher haben erstmal unterzeichnet und prüfen jetzt erst, ob Gesetzesänderungen notwendig sind. Merkwürdiges Verfahren. Auch von Vertretern der EU wird einhellig versichert, daß im EU-Raum keine Gesetzesänderungen notwendig seien. Es ist schon erstaunlich, mit welcher Energie in Geheimverhandlungen ein Abkommen in und mit der EU verhandelt wird, welches gar keine Gesetzesänderungen erforderlich macht. Wäre dem tatsächlich so, wäre dies wegen Verschwendung von Steuergeldern ein Fall für den Rechnungshof. Weiterlesen