Tag Archiv für Urteil

Das schwächste Glied

Westerwelle meint religiöse Traditionen seien in D geschützt

Tweet 1340977309899: Westerwelle meint religiöse Traditionen seien in D geschützt.

Es ist eigentlich erstaunlich, wer sich nach dem Urteil gegen rituelle Beschneidungen kleiner Jungen für einen Schutz des Sonderstatus von Religionen einsetzt. Das von diversen Religionsgemeinschaften – Juden und Moslems vereint im Zeichen der fehlenden Vorhaut, das hat was – Widerspruch kommt und sie ihr Selbstverwaltungsrecht als ein über dem Gesetz stehendes Selbstbestimmungsrecht interpretieren, war nicht anders zu erwarten, aber bei einigen Politikern verwundert es dann doch sehr. Weiterlesen

Religiös motivierte Jungenbeschneidung ist strafbar

Das Landgericht Köln hat in einem hoffentlich wegweisenden Urteil (Az. 151 Ns 169/11) entschieden, daß die Beschneidung nicht einwilligungsfähiger Jungen aus rein religiösen Gründen strafbar ist. Weiterlesen

Glockengeläut zu früher Morgenstund‘

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hat entschieden, daß Anwohner frühmorgens Glockengeläut dulden müssen. Die Entscheidung (Az. 1 S 241/11) fiel zwar bereits im April, aber die Urteilsbegründung wurde erst jetzt bekannt. Interessant ist hierzu auch die Pressemitteilung des VGH vom 19.06.2012 unter dem Titel „Liturgisches Glockengeläut am frühen Morgen für Anwohner zumutbar; Grundrechte nicht verletzt.“ Weiterlesen

Pyrrhussieg für die GEMA

In den letzten Tagen wurde an mehreren Stellen die Filehosterdämmerung in Deutschland heraufbeschworen und die GEMA strotzt in ihrer Presseerklärung vor Siegesstolz. Liest man sich aber die Presseerklärung des OLG Hamburg zu dieser Sache durch, wird dies schnell als Propaganda entlarvt.

Auch wenn sich bei Manchem allein schon durch das Auftauchen der Worte „Gerichtsurteil“ und „Hamburg“ in einem Satz die Nackenhaare sträuben mögen, so sieht es in diesem Falle etwas anders aus. Hier hat ein Gericht nicht nur seine Meinung geändert, sondern anscheinend sogar dem technischen Fortschritt und dem geänderten Nutzungsverhalten Rechnung getragen, denn es hat in seinem Urteil (Az. 5 U 87/09 vom 14.03.2012) festgestellt, daß in heutiger Zeit das bloße Hochladen von Daten jedweder Art auf Filehoster nicht mehr als Urheberrechtsverletzung im Sinne einer öffentlichen Zugänglichmachung angesehen werden kann. Dies ist eine 180° Kehrtwendung zu dem Urteil gegen die RapidShare AG aus dem Jahre 2008. Anders ausgedrückt, es ist jedem erlaubt auch urheberrechtlich geschütztes Material bei einem Filehoster hochzuladen, nur darf das Material nicht an Dritte verbreitet werden. Hier hat bei Gericht ein Erkenntnisfortschritt stattgefunden, der die technischen Gegebenheiten adäquat berücksichtigt. Zweifellos ist dieser Teil des Urteils ganz und gar nicht im Sinne der Content-Mafia. Weiterlesen