Bielefeldts professoraler Unsinn

Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, ja den gibt es tatsächlich — er ist Inhaber des Lehrstuhls für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg — hat in einem Interview mit der Westdeutschen Zeitung das unsägliche Beschneidungsgesetz verteidigt. Das könnte man als die übliche akademische Wichtigtuerei eines katholischen Theologen abtun, aber er ist darüberhinaus auch seit 2010 Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit des UN-Menschenrechtsrats.

Wie stehen Sie zu dem vom Gesetzgeber gefundenen Kompromiss, religiöse Beschneidungen bei Einhaltung bestimmer Anforderungen zu erlauben?

Bielefelt: Den möchte ich ausdrücklich verteidigen

Eine medizinisch nicht notwendige Verletzung, eine nicht mehr rückgängig zu machende Veränderung des kindlichen Körpers?

Bielefeldt: Selbstverständlich ist der Eingriff nicht trivial, und die Religionsfreiheit ist kein Freibrief. Aber bei der Knabenbeschneidung handelt es sich um ein im Islam und Judentum sehr, sehr breit geteiltes, Identität stiftendes Ritual. Es ist doch eine monströse Vorstellung, Eltern, die das Wohl ihres Kindes wollen, würden sich vor dem Strafrichter wiederfinden. Ein Umdenken in diesem Bereich ist nicht mit dem Strafrecht zu erzwingen.

Wenn jemand seine Ehefrau schlägt oder seinen ungehorsamen Sohn (er)schlägt oder steinigt (5. Mose 21:18-21), dann findet sich der Ehemann bzw. Vater, zumindest in Ländern mit einem zivilisierten Rechtssytem, auch vor dem Strafrichter wieder. Wie kann Genitalverstümmelung, denn nichts weiter ist auch die männliche Zirkumzision ohne medizinische Indikation, dem Wohle des Kindes dienen? Nur weil etwas schon „immer“ so gemacht wurde, heißt es nicht, das es auch gut ist. In weiten Teilen Nordafrikas und Indonesiens gilt die weibliche Beschneidung ebenfalls identitätsstiftend und wird nur mit dem Wohle der Töchter begründet. Inzwischen werden sogar wieder Stimmen laut auch Mädchenbeschneidung zu erlauben. Ist es also auch monströs, wenn sich Eltern dsbzgl. vor dem Strafrichter wiederfänden oder hapert es, wie immer bei Theologen, einfach nur am logischen Denken? Er plädiert mit seiner Aussage im Grunde für nach Geschlechtern getrennte Menschenrechte. Die Einstellung verwundert wenig, denn nach eigener Aussage bezeichnet er sich als kritisch praktizierenden Katholiken (ist das so etwas wie ein sensibler Folterer?) und weder das Christentum noch der Islam kennen die Gleichberechtigung der Geschlechter, so wie sie in den Menschenrechten niedergelegt ist. Und dieser Mann zählt Ethik zu seinen Themenschwerpunkten!

Ein paar Tage vor Weihnachten hat die UN eine Resolution gegen die weibliche Beschneidung (E/CN.6/2008/L.2/Rev.1, Ending female genital mutilatio (PDF) erlassen und hier plädiert ein UN-Sonderbeauftragter für die Genitalverstümmelung von kleinen Jungen.

Nordrhein-Westfalen hat im Sommer den bekenntnisorientierten Islamunterricht an Schulen eingeführt. Wie finden Sie das?

Bielefeldt: Wenn ein Staat sich dafür entscheidet, Religionsunterricht an Schulen zuzulassen, dann darf das kein Privileg bestimmter Bekenntnisse sein. Unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierungsfreiheit ist der Weg, den Nordrhein-Westfalen eingeschlagen hat, nur konsequent – wenn auch im Detail sicher verbesserungsfähig.

Und wie genau soll das in der Praxis aussehen? Soll der säkulare Staat unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierungsfreiheit tatsächlich für jede Religion Religionslehrer ausbilden? Den Unsinn kann er doch wohl selber nicht glauben.

Die UN tut sich mit solchen Sonderberichterstattern keinen Gefallen, das ist wie ein Selbstmordattentäter in den eigenen Reihen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert