Grüne Doppelmoral

Die Grünen wollen Therapieangebote die auf die „Heilung von Homosexualität“ bei Kindern und Jugendlichen abzielen, wie sie bei uns von (fundamental)christlichen Gruppierungen angeboten werden, unter Strafe stellen:

Das Anbieten und die Durchführung von Therapien, die das Ziel haben, die sexuelle Orientierung bei Minderjährigen zu verändern, werden mit einer Geldbuße von mindestens 500 € geahndet.

Natürlich sind diese Angebote unsinnig, denn Homosexualität ist genausowenig heilbar wie schwarzes Haar oder blaue Augen, noch ist sie in einer freien Gesellschaft überhaupt behandlungsbedürftig. Religiöse Kreise rechtfertigen diese Angebote jedoch mit dem biblischen Verbot von Homosexualität. Immerhin schon ein gedanklicher Fortschritt, spricht doch die Bibel von der Todesstrafe für männliche Homosexuelle.

Interessant ist aber die Begründung der Grünen für diesen Gestzesvorstoß.

Die sogenannten „Konversions“- oder „Reparationstherapien“ zielen auf eine Änderung des gleichgeschlechtlichen Sexualverhaltens oder der homosexuellen Orientierung ab. In Deutschland bieten verschiedene Organisationen diese Behandlungen an, obwohl die schädlichen Effekte solcher Behandlungen auf therapierte Personen wissenschaftlich nachgewiesen sind. Zu diesen zählen neben Ängsten u.a. soziale Isolation, Depressionen und eine erhöhte Selbstmordrate.
Um das Kindeswohl zu schützen, müssen minderjährige Homosexuelle vor den Folgen dieser Therapien geschützt werden. Daher fordert die Bundestagsfraktion die Therapie homosexueller Jugendliche unter Strafe zu stellen.

Bei der Beschneidung von Knaben wurden noch kurzerhand gleichartige Bedenken zur Schädlichkeit der Beschneidung mit dem Recht auf Ausübung der Religionsfreiheit vom Tisch gewischt:

In den abrahamitischen Religionen ist das Beschneidungsgebot das erste und zugleich die Begründung des Bundes mit Gott. Daher ist es für Juden zentral und für die meisten Muslime unverzichtbar.

Volker Beck sprach sogar von einer Kriminalisierung der Juden in Deutschland:

Bei religiöser Beschneidung im Judentum und Islam geht es nicht um Tradition, sondern sie berührt den Kern abrahamitischer Religionen. Dies darf eine vernünftige Betrachtung des Grundrechtskonfliktes zwischen Religionsfreiheit, Erziehungsrecht der Eltern und dem Schutz körperlicher Unversehrtheit nicht einfach ignorieren.

Bei den Konversionstherapieangeboten haben die Grünen offenbar keinerlei Probleme das Erziehungsrecht der Eltern einzuschränken, wohingegen sie das Herumschneiden an den Penissen kleiner Jungen als Grundrecht der Eltern geschützt sehen wollen, obwohl in beiden Fällen die Religionsfreiheit der Eltern zu Lasten Dritter, ihrer Kinder, ausgeübt wird. Auf Grund dieses dissonanten Verhaltens liegt die Vermutung nahe, dass das Kindeswohl mal wieder nur als vorgeschobenes Argument dient.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert