Islamisierung: Kopftücher bei Lehrerinnen an Schulen

Niedersachsen bereitet seit zwei Jahren einen Staatsvertrag mit islamischen Verbänden vor. Nun brachte hierbei Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) nicht nur die Einführung islamischer Feiertage (was nicht wirklich ein Problem darstellen würde) ins Gespräch, sondern erwägt sogar die Aufweichung des Kopftuchverbotes für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen.

Weils Worten könnte darin auch das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen gelockert werden. „Es ist möglich, dass es zu einer flexibleren Regelung kommt als derzeit“, sagte der Ministerpräsident. Bisher dürfen Lehrkräfte an Schulen kein Kopftuch tragen. Lediglich im Religionsunterricht ist ihnen dies erlaubt.

Auch kein Zeichen von Islamisierung? Jedenfalls ist die Anzahl an Moslems, deren Niedrigkeit meist als ein Entkräftungsargument gegen Pegida angeführt wird, gar nicht entscheidend, ob eine Islamisierung vorliegt oder nicht, denn mit rd. 3,2% ist deren Anteil auch in Niedersaschen nicht allzu hoch. An der vorauseilenden Islamisierung sind in vielen Fällen deutsche Politiker erheblich beteiligt, die ohne Not eine solche Politik fahren.

Bei oberflächlicher Betrachtung müsste man von den christlichen Kirchen heftigen Widerstand gegen eine derartige Politik erwarten, doch bei näherem Hinsehen kommt sie ihnen zu Gute, denn die Alternative hieße Säkularisierung aller staatlichen Einrichtungen. Eine Horrorvorstellung für die Kirchen, verlören sie doch dadurch ihren ungerechtfertigt hohen Einfluss auf die Gesellschaft, insbesondere auf die Kinder, und somit ihre Privilegien. Daher ist es für sie weitaus vorteilhafter im Sinne der Gleichbehandlung, eine unmittelbare Konkurrenzreligion nicht nur passiv zu erdulden, sondern sogar deren Manifestierung zu befürworten, als selbst ganz aus dem System entfernt zu werden. Der Angst, vor der durch die Säkularisierung angeblich ausbrechenden Barbarei, hat vor ein paar Tagen gerde erst wieder einmal der Bischof der katholischen Diözese Dresden-Meißen, Heiner Koch, in einer Stellungnahme zu Pegida Ausdruck verliehen.

Zudem fehle in den neuen Bundesländern, die aufgrund der Nazi- und DDR-Zeit über Generationen kaum mit Religion in Berührung gekommen sind, ausreichender geistiger Halt, den christlicher Glaube zu geben vermöge.

Ohne Religion kein geistiger Halt, jede Religion ist immer besser als gar keine. Wenn der so weiter macht, muss er sich nicht wundern, wenn irgendwann massenweise Menschen in die Kirche eintreten. Und genau diese, auch in der Politik weit verbreitete Haltung ist es, die einer weiteren Säkularisierung entgegensteht und der Islamisierung ganz ohne eine Mehrheit an Moslems Vorschub leistet. Vermutlich ist diese Auffassung auch der tiefere Grund für die Beschwichtigungsparolen… das Alles hat nichts mit dem Islam zu tun“ oder „der Islam wird mißbraucht“. Man braucht schlicht den Islam, und damit seine Wähler, in dem Versuch die um sich greifende Säkularisierung der Gesellschaft aufzuhalten. Daß die islamischen Verbände, allen voran der von außen gesteuerte Ditib, dieses Verhalten begrüßen und weiter befeuern ist nicht weiter verwunderlich, dient es doch ihren ureigensten Interessen.

Nachtrag 29.12.2014:

Den Fortschritt der Säkularisierung belegen auch Umfragen unter Kirchenmitglidern:

Wie wenig Kirchenmitgliedschaft heute noch mit Glauben zu tun habe, zeige eine Allensbach-Umfrage im Auftrag der katholischen Kirche. Sie fiel allerdings so verheerend aus, dass die Ergebnisse nie veröffentlicht wurden. Auf die Frage, warum sie katholisch seien, antworteten 68 Prozent: „Weil man dann wichtige Ereignisse im Leben kirchlich feiern kann, zum Beispiel Hochzeit, Taufe.“ Der zweitwichtigste Grund lautete: „Es gehört für mich einfach dazu, das hat in unserer Familie Tradition.“ Nach Günthers Einschätzung hat die Kirche in der jetzigen Form keine Zukunft.

Die Kirchen müssen daher aus ihrer Sicht alles unternehmen, was ihre Position in gesellschaftlichen Institutionen (Rundfunkräte, Schulen, pol. Gremien) festigt, gelingt ihnen dies nicht, würden sie sehr schnell vollkommen marginalisiert werden.

4 Kommentare

  1. Statistiker sagt:

    Gemäß unserer Verfassung haben wir Religionsfreiheit.

    Mir wäre es auch lieber, wir wären frei von Rligion, aber:

    Solange wir Rligionsfreiheit haben, hat das Kopftuch keinen etwas anzugehen, am wenigsten den Staat. Für den gelten die Grundrechte nämlich: NICHT!

  2. @Statistiker
    Die Argumentation geht fehl. Der Staat hat eine Neutralitätspflicht die es zu wahren gilt! Die Mitarbeiter staatlicher Institutionen repräsentieren in ihrer ausübenden Funktion den Staat und haben sich daher so weit als möglich neutral zu verhalten. Das moslemische Kopftuch ist aber nicht nur ein weithin sichtbares Zeichen der Parteinahme, es soll sogar ein öffentliches Bekenntnis darstellen. Auch wenn ich selbst überhaupt kein Freund von Kleiderordnungen jeder Art bin, ist das Kopftuch bei Lehrerinnen und anderen Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes zu untersagen. Analoges gilt natürlich für die Kippa ebenso, wie für Bekenntnisse zu politischen Parteien.

    Erlaubt man das Kopftuch, erhält man über kurz oder lang auch ein Begründungsproblem, denn wenn das Kopftuch als Zeichen des Bekenntnisses und der Religionsfreiheit erlaubt ist, warum soll dann ein Niqab oder eine Burka verboten sein?

  3. Bert sagt:

    Ich würde auch sagen das ich mich in meiner Religionsfreiheit beschränkt sähe, müsste ich mich von einem Andersgläubigen im Rahmen des ordinären Unterrichts ständig belehren lassen. Dies würde freilich nur zutreffen wenn dieser in dieser Funktion ein Zeichen seiner Relion am Körper tragen würde, weil er in diesem Moment als ein Stellvertreter dieser Relion auftritt und nicht als relionsneutrale Person.

    Daher lehne ich Kopftücher strikt ab. Kreuze etc. kann ich hingegen akzeptieren, da diese zur hiesigen Kultur und Tradition gehören. Der Islam den es vermehrt erst seit 40 Jahren gibt, kann man ja nicht ernsthaft als Tradition bezeichnen.

  4. @Bert

    1. Die Grundrechte gelten primär im Verhältnis von Bürger zu Staat, nicht von Bürger zu Bürger.
    2. Der Staat hat die Neutralitätspflicht zu wahren.

    Durch die Kopftücher wird Ihre Religionsfreiheit nicht eingeschränkt (allerhöchstens die des Lehrkörpers, dies ist aber wg. 2. hinzunehmen), da sie weiterhin Ihre Religion oder auch keine ausüben können, aber der Staat verletzt massiv seine Neutralitätspflicht, das gilt auch für Kreuze in
    Schulen und Gerichtsgebäuden. Ob Tradition oder nicht, ist rechtlich hier nicht entscheidend. Wenn Christen ihre Kreuze in öffentlichen Einrichtungen platzieren dürfen, muss dies aus Gründen der Gleichbehandlung auch anderen Religionsgemeinschaften gestattet werden ihre Symbole dort zu zeigen, oder kurz: entweder alle oder keiner. Da „alle“ nicht pratikabel ist, bleibt nichts anderes übrig, als sich auf „keiner“ zu einigen. Außerdem sollten sich Schulen, Gerichte und Behörden an belegbaren Sachverhalten orientieren. Angelegenheiten des Glaubens sind Privatsache!

    Nbb: Etwas länger ist der Islam schon in Deutschland, die Berliner Moschee wurde um 1925 gebaut, eine Gemeinde gab es schon vorher.

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