Entschließung des Europäischen Parlaments zur Radikalisierungsprävention

Das Europäische Parlament (EP) hat nach dem Entwurf (A8-0316/2015) nun die Entschließung „Prävention der Radikalisierung und Anwerbung europäischer Bürger durch terroristische Organisationen (P8_TA-PROV(2015)0410)“ veröffentlicht, in der u.a. zahlreiche Forderungen nach Meldestellen für Internetinhalte bei den Mitgliedsstaaten und Europol, Löschung von Inhalten etc. gefordert wird. Unbeachtet der Tatsache, daß eine Entschließung eine reine Meinungsäußerung des EP und keinen verbindlichen Rechtsakt darstellt, wird damit klar, daß nicht allein Günther Oettinger die kürzlich verübten Terroranschläge für seine Zwecke der Forderung nach Zensur und Hintertüren bei Verschlüsselung nutzt.

Das Europäische Parlament …

16. weist darauf hin, dass Internet-Unternehmen und Unternehmen, die im Bereich der sozialen Medien tätig sind, sowie die entsprechenden Diensteanbieter gesetzlich verpflichtet sind, mit den Behörden der Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und illegale Inhalte, die gewaltbereiten Extremismus verbreiten, unverzüglich und unter uneingeschränkter Beachtung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, zu löschen; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten rechtliche Schritte gegen Internet-Unternehmen, Unternehmen, die im Bereich der sozialen Medien tätig sind, und Diensteanbieter in Erwägung ziehen sollten, die sich weigern, einem verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Antrag auf Löschung illegaler Inhalte oder von Inhalten, die Terrorismus verherrlichen, aus ihren Internet-Plattformen stattzugeben; ist der Auffassung, dass eine Weigerung zur Zusammenarbeit bzw. das Fehlen jeglicher Zusammenarbeit der Internet-Plattformen, sodass solche illegalen Botschaften verbreitet werden können, als Vorsatz oder Fahrlässigkeit eingestuft werden kann, und dass die Verantwortlichen in solchen Fällen vor Gericht gebracht werden sollten;

Für ein Parlament ein merkwürdig formulierter Punkt, denn im Grunde wird hier nur eine Binsenweisheit ausgebreitet: Alle sind verpflichtet sich an Gesetze zu halten und wer sich rechtswidrig verhält kann zur Verantwortung gezogen werden. Das ist nichts Neues und trifft auf alle Bereiche des Lebens zu. Vielmehr scheint der Punkt die Grundlage für etwas Anderes vorzubereiten, denn hier wird auch von Löschungen auf rein verwaltungsrechtlicher Grundlage gesprochen. Doch wer stellt zuvor die Illegalität eines Inhalts fest, etwa eben die entsprechende Verwaltung? Es wäre eine gefährliche Entwicklung, wenn sich einfache Verwaltungsanordnungen als hinreichend für eine Einschränkung der Meinungsfreiheit durchsetzen würden, womöglich noch auf dem „kurzen Dienstweg” zwischen Behörde und Unternehmen, denn bereits in Punkt 15 der Entschließung tauchten wieder diese ominösen Dialoge mit Unternehmen auf, wie sie schon Ursula von der Leyen bei ihrem Kampf für Stoppschilder und Internetsperren führen wollte:

15 […] stellt fest, dass auf europäischer Ebene ein Dialog mit den Internet-Unternehmen geführt wird, damit illegale Inhalte im Internet verhindert und im Einklang mit EU-Recht und nationalen Rechtsvorschriften sowie unter strikter Einhaltung des Rechts auf freie Meinungsäußerung rasch gelöscht werden können;

Abgesehen von der Tatsache, daß ich Löschen von Inhalten und strikte Einhaltung des Rechts auf freie Meinungsäußerung für einen inneren Widerspruch halte, liest sich für mich die Forderung nach dem Führen von Dialogen immer danach, als ob Löschungen ohne viel Aufhebens auch dann durchgeführt werden können sollen, wenn man keine juristische Handhabe hat. Man sieht das gerade sehr deutlich im Fall von Justizminister Heiko Maas ./. Facebook. Juristisch kommt man Facebook nicht bei, also wird politisch Druck ausgeübt, vulgo Erpressung, um Löschungen unliebsamer Inhalte durchzusetzen. Wenn etwas zweifelsfrei rechtswidrig ist, braucht es auch keine Dialoge, sondern eine entsprechende gerichtliche Verfügung, aber um genau die scheint es hier nicht zu gehen.

Punkt 23 der Entschließung sieht dabei übrigens nach einem echten Oettinger aus:

23. äußert ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Tatsache, dass die terroristischen Organisationen zunehmend Verschlüsselungstechniken verwenden, sodass die Strafverfolgungsbehörden ihre Mitteilungen und ihre Propaganda, die zu Radikalisierung aufruft, nicht entschlüsseln und lesen können, auch nicht im Wege eines gerichtlichen Beschlusses; fordert die Kommission auf, diese Anliegen umgehend in ihrem Dialog mit den Internet- und IT-Unternehmen zur Sprache zu bringen;

Mir kommen die Tränen, alle können die verschlüsselte Propaganda mit den Radikalisierungsaufrufen lesen, nur die armen Behörden nicht. Man darf sich also auf die nächste Schlacht in den Kryptokriegen freuen.

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