Die Bundespolizei erprobt auf dem Berliner S- und Fernbahnhof Südkreuz an Freiwilligen ein System zur automatischen Gesichtserkennung.
Rot-Rot-Grün hat sich klar gegen einen Ausbau der Videoüberwachung ausgesprochen. „Ich würde andere Schwerpunkte setzen. Mehr Polizeipräsenz und akribischere Fahndungsarbeit“, sagt Benedikt Lux, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. „Wenn man das Modellprojekt zu Ende denkt, landet man bei der totalen Überwachung.“ Auch Hakan Tas, bei den Linken für Polizei zuständig, findet mehr Videoüberwachung generell falsch. Polizeibeamte könnten Gewalttaten verhindern, Kameras nicht. „Die Gewaltzahlen steigen trotzdem.“
Genau das Gegenteil behauptet Burkard Dregger, Innenexperte der CDU. Seit Einführung der Videoüberwachung bei der BVG seien Vandalismusschäden um 70 Prozent und Gewalttaten um 30 Prozent zurückgegangen. Zudem sei die Aufklärungsquote gestiegen. Die Gesichtserkennung sei „Stand der Technik“ und „außerordentlich effektiv.“ Weil die Kameras nur aktiviert würden, wenn Gesuchte erkannt oder merkwürdige Bewegungsabläufe festgestellt werden, sei das Recht auf informationelle Selbstbestimmung weniger eingeschränkt als bei herkömmlicher Technik.
Zu beweisen wäre noch, daß der behauptete Rückgang von Vandalismus und Gewalttaten auf die Einführung der Videoüberwachung zurückzuführen ist, denn eine Korrelation zweier Ereignisse ist kein Beweis für einen kausalen Zusammenhang, allenfalls ein Indiz, dies nur nebenbeibemerkt. Ansonsten scheint der Innenexperte Dregger einiges Grundlegende irgendwie nicht verstanden zu haben. Es bedarf eigentlich auch keines tieferen technischen Verständnisses, um die Logigfehler in seinen Aussagen zu erkennen:
- Warum wird die überaus effektive Gesichtserkennung erprobt, wenn sie Stand der Technik ist? Nur Dinge die nicht Stand der Technik sind müssen erprobt werden.
- Wenn die Kameras nicht aktiviert sind (Seit wann sind Überwachungskameras eigentlich ausgeschaltet?), wer oder was erkennt Gesuchte und stellt merkwürdige Bewegungsabläufe fest? Wozu bräuchte es dann noch zu aktivierende Kameras mit Gesichtserkennung, wenn man bereits weiß, daß ein Gesuchter erkannt wurde? Das ganze System ergibt doch nur dann einen Sinn, wenn die Kameras permanent laufen, alle Passanten systematisch erfasst werden und mit Hilfe des Gesichtserkennungsystems über eine Fahndungsdatenbank abgeglichen werden, so das Gesuchte in der Menge identifiziert werden können.
Und solche Experten wie Burkard Dregger (CDU) beschließen Gesetze, die einen Überwachungsstaat installieren, der die Stasi wie Sandkastenspiele erscheinen lässt und merken nicht einmal, welchen Unsinn sie da von sich geben.
[…] Heiko Maas mit seinem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), die Vorratsdatenspeicherung (VDS), die Erprobung von Gesichtserkennungssystemen auf Bahnhöfen, die namentliche Registrierung aller SIM-Kartenbenutzer, Verhinderung offener WLANs (wobei das auch […]