Organklage beim BVerfG zur Grenzöffnung

Die „Achse des Guten“ berichtet, daß seit dem 14. April 2018 unter dem Aktenzeichen 2 BvE 1/18 eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Grenzöffnung durch die Deutsche Bundesregierung ohne Mitwirkung des Deutschen Bundestags anhängig ist.

Ich halte die Klage zwar für richtig und notwendig, aber viel Versprechen tue ich mir von dem Urteil selbst nicht. Sollte das BVerfG feststellen, daß die durch die Deutsche Bundesregierung (mündlich) angeordnete Grenzöffnung ohne Mitwirkung des Deutschen Bundestags rechtens war, jubeln die Regierungsparteien und einige kleine Oppositionsparteien und fühlen sich in ihrem Handeln bestätigt. Ein rechtlich legitimiertes „weiter so“ wäre die Folge. Hinzu kommt, daß es bis zu einer Entscheidung durchaus Jahre dauern kann. Nach den nächsten Wahlen werden dann etliche der an der Grenzöffnung Beteiligten weg vom Fenster sein.

Sollte das BVerfG die Unrechtmäßigkeit des Handelns der Deutschen Bundesregierung feststellen, stellt sich die Frage, welche praktischen Konsequenzen aus dem Urteil folgen. Der durch die aus heutiger Sicht illegale Einwanderung verursachte immense materielle Schaden ist angerichtet und kann genausowenig rückgängig gemacht werden, wie die Ermordeten wieder lebendig gemacht werden können. Auch der Gedanke an irgendwelche aus dem Urteil folgenden Schadenersatzansprüche gegenüber den Verursachern wäre allein schon auf Grund der Höhe derselben absurd. Schlimmstenfalls erfolgt das, was Politiker in solchen Fällen zu tun pflegen, sie übernehmen großzügig die politische Verantwortung und treten zurück (schwer vorstellbar bei Merkel) und das war es dann. Was würde die Feststellung der Mißachtung der Rechte des Deutschen Bundestags für die Asylverfahren der letzten Jahre bedeuten? Sind diese damit hinfällig oder müssten dann zumindest alle auf den Prüfstand? Schwer vorstellbar eine solche Entscheidung.

Meine Vermutung ist, daß ein für die Deutsche Bundesregierung negatives Urteil in der Praxis keine allzu großen Auswirkungen haben wird, da sich alles auf einer eher jursistisch-abstrakten Ebene abspielt. Selbst ein negatives Urteil halte ich nicht für sonderlich wahrscheinlich, da das BVerfG kein wirklich unabhängiges Organ ist. Die Verfassungsrichter werden in Hinterzimmern von den politischen Parteien nach dem Verfahren „lässt Du meinen Kandidaten passieren, lasse ich Deinen durch“ ausbaldowert. Weiterhin betreibt das BVerfG mit einigen seiner Entscheidungen bereits heute eigenständig entgegen seinem Auftrag Politik. Ich halte es auch auf Grund der Zusammensetzung in der Sache für voreingenommen. Es ist auch dort das Bestreben nach „Diversität“ im Sinne des Genderismus (also eine gegen den „weißen Mann“ gerichtete Haltung) deutlich erkennbar. Insofern ist ein rein negatives Urteil nicht zu erwarten, da politisch schlicht nicht erwünscht.

Ich wage mal eine Prognose zum Tenor des Urteils:
Das BVerfG wird zwar die rein prinzipielle Unrechtmäßigkeit des Handels der Deutschen Bundesregierung feststellen, aber sie dennoch unter den gegebenen Umständen zum Zeitpunkt der Entscheidung wegen Zeitdrucks und zur Verhinderung einer akut drohenden humanitären Katastrophe als Notstandsmaßnahme billigen.

Et voilà, damit wird die Regierung folgenlos gerüffelt sein und dennoch die Migration als notwendig und alternativlos legitimiert sein.

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