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Sachsen-Anhalt stimmt der Rundfunkgebührenerhöhung nicht zu

Die noch fehlende Zusage von Sachsen-Anhalt zur geplanten Erhöhung der Zwangsabgabe für den öffentlich-rechtlich Rundfunk (ÖRR) ist nicht damit erfolgt, womit der Rundfunkstaatsvertrag nicht in Kraft treten kann, da dies einstimmig erfolgen muss. Einige ÖRR-Sender haben nun angekündigt vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ziehen zu wollen. Die Idee dahinter ist letztlich, daß das BVerfG die Entscheidung des Souveräns „richtig stellt“ und die Bürger zu der erhöhten Zwangsabgabe verpflichtet. Weiterlesen