Tag Archiv für Sperrvermerk

Scheinheilige Kirchen: Nicht des Geldes wegen

Bei den Kirchen gibt es eine Welle von Austritten (FAZ), die mit der neuen Regelung zur Beitreibung der Kirchensteuer auf Kapitlerträge in Verbindung gebracht wird. Also wenn man Rendite und Inflationsrate vergleicht, müssten die Kirchen eigentlich Kirchensteuer großflächig zurückerstatten, aber den Teufel werden sie tun. Die Leute, die jetzt tatsächlich wegen der neuen Regelung austreten, waren der Kirche mit Sicherheit auch schon vorher nicht mehr verbunden, insofern mag die Umstellung bei denen eher Anlass als Grund — diese gibt es schließlich zu Hauf — für Austritt sein. Den Bock in dieser Diskussion schießt jedoch EKD-Oberkirchenrat Thomas Begrich ab: Weiterlesen

Religionszugehörigkeit muss Privatsache sein

Inzwischen sollte nicht nur jeder von seiner Bank per Brief informiert worden sein, daß in Zukunft die Banken über die Religionszugehörigkeit oder auch deren Abwesenheit informiert werden, um die Kirchensteuer direkt abzuführen, sondern auch gegen diese Informationsübermittlung beim Bundeszentralamt für Steuern Widerspruch eingelegt haben. Wer dies jetzt noch nicht getan hat, für den ist es für dieses Jahr wohl zu spät, aber er kann dennoch für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch gilt bis auf Widerruf, muss also so wie es bisher aussieht nur einmalig eingelegt werden.

In meinen Augen ist es in jedermans Interesse dieser Informationsübermittlung der Religionszugehörigkeit an die Banken zu widersprechen, auch wenn es für den Kirchensteuerpflichtigen einen kleinen zusätzlichen Aufwand bedeutet, da er die Kirchensteuer selbst an das Finanzamt abführen muss.

Zunächst einmal geht es die Banken nicht das Geringste an, ob und wenn ja welcher Religionsgemeinschaft jemand angehört. Religionszugehörigkeit sollte Privatsache sein, bzw. allein eine Angelegenheit zwischen der Religionsgemeinschaft und dem Mitglied. Man stelle sich die gesellschaftliche Diskussion vor, wenn der Staat die Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen oder gar Parteien würde einziehen wollen. Analoges gilt übrigens auch für die Arbeitgeber, die sogar von Anfang an über die Lohnsteuerkarte über die Religionszugehörigkeit in Kenntnis gesetzt werden. Der Gesetzgeber drückt sich hiermit nicht nur um die Durchsetzung einer Trennung von Staat und Kirche, sondern er weitet den Kreis derer, die über die Religionszugehörigkeit eines Bürgers zwangsinformiert werden, auch noch weit in die Privatwirtschaft hinein aus. Allein aus diesen Gründen sollte sich bei allen Bürgern, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Widerstand regen und diesem durch eine Erklärung zum Sperrvermerk Ausdruck verliehen werden. Wenn beim Bundeszentralamt für Steuern genügend Sperrvermerke eingehen, wird der Gesetzgeber über kurz oder lang tätig werden müssen, da damit das System ad Absurdum geführt wird.

Auch wenn das Eintreiben der Kirchensteuer für die Kirchen nicht kostenfrei ist, obwohl man bezweifeln darf, daß der von den Kirchen entrichtete Betrag tatsächlich für den Staat kostenneutral ist, gehört dieses System abgeschafft. Jede Organisation hat selbst vollumfänglich für das Eintreiben ihrer Mitgliedsbeiträge zu sorgen. Außerdem geht es auch den Staat nichts an, welche Religionszugehörigkeit seine Bürger haben.

Zu berücksichtigen ist auch, daß die Religionszugehörigkeit bei den Banken gespeichert wird, aber auf den Datenschutz kein Verlass ist. Bei all den Ansprüchen die die USA auch auf Bankdaten erheben, scheint es nur ein Frage der Zeit zu sein, bis sie auch über die Religionszugehörigkeit informiert sein wollen, denn es wird alles über eine Person gesammelt, dessen man habhaft werden kann. Bei Fluggastdaten erfahren sie es bereits jetzt indirekt, wenn bestimmte Essenswünsche vorab geäußert werden.

Das für den Widerspruch notwendige Formular findet sich im Formularzenter des Bundesministeriums der Finanzen. Die Suche nach dem Schlüsselwort „Kirchensteuer“ führt zum Formular 010156 Erklärung zum Sperrvermerk. Am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an das Bundeszentralamt für Steuern senden. Alternativ kann man auch ein einfaches PDF herunterladen: http://www.formulare-bfinv.de/printout/010156.pdf.