Filehoster: GVU fordert Beweislastumkehr

Bildschirmfoto dere vom FBI geschlossenen Seite von Megaupload.

Bildschirmfoto der vom FBI geschlossenen Seite von Megaupload.

Als Reaktion auf die Abschaltung der „Megafirmen“ (Megaupload, Megavideo, Megabox, Megakey & Co.) von Kim Schmitz alias Kimble alias Kim Dotcom meldet die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) in einer Pressemitteilung, daß eine Verschiebung der Nutzerzahlen von den File- und Streamhostern, die ihre Belohnungsprogramme für das Hochladen abgeschaltet haben, hin zu denen, die solche Belohnungssysteme weiterhin im Angebot haben, auftritt. Abgesehen von der Tatsache, daß man die internen Untersuchungen der GVU nicht überprüfen kann und sich durchaus die Frage stellt, wie genau die GVU die Nutzerzahlen ermittelt hat, ist das Ergebnis auch nicht weiter verwunderlich. Das gegenteilige Ergebnis wäre hingegen eine echte Überraschung gewesen.

Ein konstanter Nachschub neuester Titel ist die Voraussetzung für hohe Nutzerzahlen. Viele Besucher ermöglichen diesen parasitären Geschäftsmodellen hohe Werbeeinnahmen, welche die Motivation der digitalen Hehlerei darstellen.

Mal die Tatsache außer acht lassend, daß es sich im rechtlichen Sinne nicht um Hehlerei handelt, da darunter der Handel mit Sachen verstanden wird, an denen der Handelnde kein Eigentum geltend machen kann, bestätigt die GVU hier wenigstens, daß es sich um Geschäftsmodelle handelt, die einerseits Kunden anziehen und andererseits gewinnbringend arbeiten. Unerwähnt bleibt, wohl weil nicht im Interesse der GVU, daß es bei diesen Dienstleistern auch zahlende Kunden gibt, denn aus Kundensicht sind Filehoster eigentlich ideal:

  • kundenfreundlich
  • unkompliziert
  • schnell
  • systemunabhängig
  • firmenunabhängig

Anstatt aber nun darüber nachzudenken, wie man selber in Zusammenarbeit mit der „Content-Industrie“ kundenfreundliche Lösungen erstellen könnte, verlangt der GVU-Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy eine Beweislastumkehr:

Prima facie kann davon ausgegangen werden, dass ein Filehoster auf das Hochladen von Raubkopien spekuliert, wenn er Uploader bezahlt. Dass er eine Ausnahme bildet, sollte er ggf. selbst darlegen müssen

Das bedeutet nichts anderes, als das dieses Geschäftsmodell durch das Haftungsrisiko de facto (nicht de jure) gestorben wäre, da der Hoster für jede hochgeladene Datei haftbar gemacht werden könnte. Bis die Forderung zur Beweislastumkehr auch bei allen anderen Filehostern erhoben werden würde, wäre nur eine Frage der Zeit. Langfristiges Ziel dürfte wohl generell die Verunmöglichung von Filehostern sein, denn praktisch wird es nicht möglich sein den geforderten Unschuldsbeweis zu erbringen. Wie auch bei den Massenabmahnungen von den Abgemahnten erwartet wird, daß sie darlegen etwas nicht gewesen zu sein.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, daß die Megafirmen gerade zu diesem Zeitpunkt vom Netz genommen wurden und nicht schon vor ein paar Jahren, denn erst in letzter Zeit versuchte Schmitz das Geschäftsmodell durch Kooperation mit der Musikindustrie auf eine sichere Grundlage stellen. Aber anscheinend ist tatsächlich kein zukunftsweisendes, kundenfreundliches Modell gewünscht, denn auch wenn es sich in der Person von Kim Schmitz um eine zwielichtige Persönlichkeit handelt, hat er zusammen mit seinen Leuten den Beweis erbracht, daß es möglich ist, über ein entsprechendes Angebot Umsätze in Millionenhöhe zu generieren. Mit Starrsinnigkeit und Geldgier allein, ist das Verhalten der „Content-Industrie“ eigentlich nicht mehr zu erklären.

Die Forderung der Beweislastumkehr passt zu dem gegenwärtigen politischen Geklapper, wird wohl aber nicht so schnell umgesetzt werden. Zunächst einmal muß Kim Schmitz et al. in die USA ausgeliefert und rechtskräftig verurteilt werden. Mal sehen was dabei noch so alles zu Tage gefördert werden wird.

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