Quarantäne

Ich schrieb kürzlich ohne nähere Ausführung, daß ich die Begründung zur Zurückweisung der behördlichen Quaratäneauflagen durch die amerikanische Krankenschwester Kaci Hickox problematisch finde. Die Gründe dafür will ich hier jetzt etwas ausführlicher erläutern.

Die amerikanische Krankenschwester kam von einem Ebolaeinsatz als Freiwillige aus dem betroffenen Liberia Sierra Leone zurück. Bei ihrer Rückkehr in die USA wurde sie von den Behörden der USA unter Quarantäne gestellt, um ein mögliches Einschleppen des Virus in die USA zu verhindern. Fr. Hickox hat sich den Maßnahmen von Anfang an erfolgreich widersetzt und die behördlichen Auflagen auch gebrochen. Nach den angelsächsischen Medienberichten zu dem Fall, erfolgte dies mit den folgenden Begründungen:

  1. Sie fühle sich wie eine Kriminelle behandelt.
  2. Sie fühle sich gesund.
  3. Sie weise keine Symptome auf.
  4. Ein Testergebnis auf das Ebolavirus sei negativ.

Der Ursache für den ersten Punkt, sie fühle sich wie eine Kriminelle behandelt, ist aus der Ferne nicht eindeutig eruierbar. Es kann durchaus sein, daß die Behörden ruppig auftraten, was an der Unsicherheit der Behördenmitarbeiter im Umgang mit einer unvertrauten Situation gelegen haben könnte. Gleichzeitig ist die Lage zur Quarantäne in den USA uneinheitlich. Einerseits fliegt eine fiebernde Krankenschwester, die einen Ebolaptienten gepflegt hat, mit Wissen der Behörden (CDC!) quer durch die USA, auf der anderen Seite wird eine symptomlose Krankenschwester unter Quarantäne gestellt. Der Grund für die widersprüchliche Situation liegt im Föderalismus der USA. Quarantänemaßnahmen fallen in den Verantwortungsbereich der einzelnen Bundesstaaten. In Deutschland stellt sich die Situation ähnlich dar, auch hier sind die Länder zuständig.

Vielleicht hat Fr. Hickox aber auch den Sinn einer Quarantäne nicht verstanden, was in anbetracht der anderen Aussagen von ihr nicht von der Hand zu weisen ist. Ganz allgemein und losgelöst von einer Infektion mit dem Ebolavirus versteht man unter Quarantäne die zeitlich begrenzte Absonderung von Individuen, die bereits Anzeichen einer infektiösen Krankheit aufweisen oder die im Verdacht stehen, mit einer Solchen infiziert zu sein. Somit ist die Quarantäne auch eine vorbeugende Maßnahme um die Ausbreitung einer Seuche durch Unterbrechung der Infektionskette möglichst effektiv zu verhindern. Man kann sie daher mit Recht als präventive Freiheitsberaubung bezeichnen, was ihr Gefühl, eine Kriminelle zu sein, erklären könnte. Die Definition der Quarantäne impliziert aber auch, das Beschwerdefreiheit und Symptomlosigkeit keine Gründe darstellen, jemanden nicht in Quarantäne zu nehmen.

Ähnlich sieht es mit dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses aus. Die Tests dienen dem Nachweis der Anwesenheit eines Agens, niemals jedoch dem Nachweis der Abwesenheit. Es handelt sich hierbei um ein prinzipielles Problem, das Nicht-Vorhandensein von Etwas lässt sich im Regelfall nicht beweisen. Im Falle des Ebolatests besagt ein negatives Testergebnis nur, daß zum Testzeitpunkt das zu testende Agens noch unterhalb des Messbereichs lag. Entweder hat nun tatsächlich keine Infektion stattgefunden oder aber die Infektion war noch nicht fortgeschritten genug, um den Test anschlagen zu lassen. Eine Unterscheidung zwischen beiden Zuständen ist nicht möglich. Ein Beispiel mag die Folgen verdeutlichen. Die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen Infektion und Ausbruch der Krankheit, beträgt beim Ebolavirus 2-21 Tage. Es gibt also Patienten bei denen würde 20 Tage lang jeder Test negativ ausfallen, aber der Test am 21. Tag wäre plötzlich positiv, was nun zu einem weiteren Problem führt. Spiegelt das Ergebnis des letzten Tests ein wahres Ergebnis (infiziert) wieder oder handelt es sich um eine falsch-positive Reaktion, schließlich hat man 21 negative Ergebnisse (das Problem falsch-negativer Ergebnisse soll hier unberücksichtigt bleiben)? Worauf ich hinaus will, ohne in die Untiefen von Sensitvität und Spezifität von Testverfahren hinabsteigen zu wollen, ist, daß die Aussagekraft eines einzelnen negativen Testergebnisses gegen Null geht. Erst die Summe der Erkenntnisse (Testergebnis, Stand in der Inkubationszeit, Wahrscheinlichkeit einer Infektion) erlaubt eine Aussage, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Individuum eine Infketion in eine Population einbringen könnte. Somit kann ein negatives Testergebnis ebenfalls nicht als Begründung dienen, jemanden nicht in Quarantäne zu nehmen.

All dies hätte einer Krankenschwester, noch dazu einer, die sich in einem Ebolaeinsatz befand, bekannt sein müssen. Insofern habe ich ihre Argumentationskette mit Verwunderung zur Kenntnis genommen und halte ihr Verhalten für hochproblematisch, da sie eine gewisse Vorbildfunktion ausübt.

Der Fall zeigt aber noch etwas Anderes auf, auf das ich bereits hingewiesen habe. Für eine wirkungsvolle Bekämpfung einer Epidemie ist die Mitarbeit der Bevölkerung unabdingbar. Hierfür muss sie aber ausreichend informiert sein und vor allen Dingen muss sie den behördlichen Maßnahmen vertrauen. Eine falsche Politik, bspw. durch Besetzung entsprechender Positionen nach parteipolitischem Gesichtspunkten und nicht nach Qualifikation, kann hier sehr schnell, sehr viel kaputt machen.

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