Experten fordern schärferes Antidiskriminierungsgesetz, inkl. Migrantenquote

Der Spiegel schreibt, daß die Welt schreibt, die Zeit schreibt, daß die Welt schreibt, sogar die FAZ schreibt, daß die Welt schreibt, daß Experten ein schärferes Antidiskriminierungsgesetz und eine Migrantenquote für Führungskräfte fordern.

Ob dieser überwältigenden Presse- und Meinungsvielfalt der Presse kann ich nicht umhin dies ebenso zu schreiben. Allerdings erlaube ich mir gleichzeitig mal hinzusehen wer denn diese Experten sind. Der Bericht ist noch unveröffentlicht und soll offiziell erst durch die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, am Dienstag vorgestellt werden. Darin soll gefordert werden:

  • ein umfangreiches Verbands- und Institutionsklagerecht (Antidiskriminierungsstelle, Betriebsräte, Gewerkschaften) und nicht nur wie bisher ein individuelles Recht für Betroffene
  • die Ausweitung des Kriterienkatalogs über die bereits im Gesetz verankerten Kriterien (Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft, sexuelle Ausrichtung, Religion) auf bspw. Weltanschauung, soziale Stellung sowie Einkommen.
  • analog zur Frauenquote eine Migrantenquote für Führungspositionen.

Argumentiert wird auch mit Umfrageergebnissen, nach denen sich jeder dritte Bürger in den letzten zwei Jahren diskriminiert fühlte. Ob tatsächlich eine Diskriminierung vorlag, erscheint dabei unerheblich, heutige Soziologie eben. Bei Ausweitung der Kriterien findet dann endlich jeder etwas, wegen dessen er sich diskriminiert fühlen kann. Endlich, Deutschland einig Land der Diskriminierten.
Wieder einmal soll es bei der Migrantenquote, wie auch schon bei der Frauenquote, nur um besserbezahlte Führungspostionen gehen, die nur einem kleinen Bruchteil zu Gute kommt, aber die Menge der Arbeitenden unberücksichtigt lässt. Darüberhinaus sind Quoten grundsätzlich selbst eine Diskriminierung, denn wenn Ressourcen begrenzt sind (andernfalls bräuchte man sie nicht), muss zu deren Erfüllung an anderer Stelle etwas weggenommen werden.
Das mit der Weltanschauung könnte direkt interessant werden, wenn auch Die Grünen dann gezwungen sein werden, bekennende Nazis zu beschäftigen. Auch das Einkommen mit aufzunehmen erscheint irrwitzig, denn eine nicht gemietet bekommene Wohnung oder ein ausgeschlagener Bankkredit auf Grund zu geringen Einkommens wäre dann eine Diskriminierung.

Dennoch lässt eine Bemerkung aufhorchen:

Der Europäische Gerichtshof hatte in den vergangenen Jahren mehrfach die deutschen Regeln als ausreichend abgesegnet. Weil von europäischer Seite derzeit kein neuer Impuls für eine weitere Verschärfung der Regelungen zu erwarten sei, müsse der nationale Gesetzgeber selbst tätig werden, fordern deshalb die Gutachter.

Was letztes Jahr schon bemerkbar wurde, scheint nun sicher zu sein. Offenbar ist der Gendermotor der EU mächtig ins stottern geraten und zieht nicht mehr wie gewollt.

Der Evaluationsbericht wurde im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle am Bundesfamilienministerium vom „Büro für Recht und Wissenschaft“, in Berlin, welches erstaunlicherweise keine Stiftung, sondern ganz simpel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine GbR, bestehend aus Alexander Klose, Doris Liebscher und Kerstin Kühn, ist, angefertigt.

Alexander Klose, studierter Jurist, Rechtssoziologe und Lehraufbeauftragter an der FU-Berlin für den Masterstudiengang Gender- und Diversity-Kompetenz, hat dann auch zur HU-Berlin gewechselt und 2010 das Büro gegründet.

Doris Liebscher (LL.M.) ist ein ganz besonderer Fall. Nicht nur weil sie an der HU-Berlin wissenschaftliche Mitarbeiterin von Susanne Baer, der amtierenden Verfassungsrichterin und deren Doktorandin (Kategorien „Rasse“ und „ethnische Herkunft“ im deutschen Recht) ist, sondern wegen ihrer merkwürdigen Einstellung zur Funktion von Recht. Sie betrachtet Recht als politisches Werkzeug und Machtinstrument, um ihre feministische Genderideologie im Recht „festzuschreiben“ mit dem Ziel „patriarchale Machtstrukturen aufzubrechen“. Außerdem macht sie kein Hehl daraus, daß es ihr darum geht möglichst viele (Schlüssel) Positionen feministisch zu besetzen, um die Rechtsprechung entsprechend zu lenken. Unterwanderung nennt man dies im Allgemeinen. Wenn sie mal wieder auf einer Veranstaltung, meist etwas zum Thema Gender und Antifeminismus, auftritt, sollte man sie sich mal anhören. Ihre Thesen zu Recht und Gesetz sind gelinde gesagt abenteuerlich.

Die Dritte im Bunde Kerstin Kühn ist ebenfalls Juristin und macht lt. Homepage ein Ausbildung als Coach und N-Prozess-Moderatorin am eher dubiosen Hanuman-Institut in Berlin.

Somit ist erstmal klar, aus welcher Ecke der Wind weht und der Bericht sollte sehr genau gelesen werden, denn auf Justizminister Heiko Maas ist nur insofern verlass, als daß er dem Gendermainstream gehorchen wird.

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