Coronademoverbot: Berlin in Geiselhaft der Linken

Die Versammlungsbehörde im rot-rot-grün regierten Berlin hat die für den 29.08.2020 geplanten „Corona-Demos“ verboten. Die, die sich selbst als Demokraten feiern, jubeln nun unverhohlen und offenbaren dabei eine merkwürdige Haltung zum Grundrecht der Versammlungsfreiheit.
Das Verbot wird offiziell damit begründet, daß während der Teilnahme (mutwillige) Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz, wie mangelnder Abstand und Verzicht auf Tragen eines Mund-Nase-Bedeckung, zu erwarten seien.

Ḱurz zur Erinnerung: Die grundgesetzlich garantierte Versammlungsfreiheit nach Art.8 GG gilt ausnahmslos für alle Deutschen und ist auch nicht an Inhalte gebunden. Daher sind Demos nicht erlaubnisbedürftig, sondern nur anmeldepflichtig. Wohingegen eine amtliche Einschränkung dieses Grundrechts nicht nur einer starken Begründung durch die Behörden bedarf, sondern es dürfen nur die jeweils mildesten Maßnahmen zur Erreichung eines Ziels angeordnet werden. Ein Verbot ist nun aber die härtest mögliche Maßnahme. Merkwürdigerweise werden linke (Antifa/1. Mai)-Demos nie verboten, selbst dann nicht, wenn vornherein klar ist, daß Steine von Seiten der Demonstranten fliegen werden. Ganz zu schweigen von der Duldung der Zustände in der Rigaer Straße. Unter diesen Bedingungen ist das Nichttragen einer Mund-Nase-Bedeckung eine Lappalie, zumal bei der politisch wohlwollend aufgenommenen Demo der Black-Lives-Matter-Bewegung (BLM) für den drogensüchtigen Kriminellen George Floyd reinweg nichts unternommen wurde, als keine Mund-Nase-Bedeckung getragen wurden, aber nun kündigt er ein „konsequentes Vorgehen gegen die Demonstranten an“. Aber das Messen mit zweierlei Maß ist bei Linken nichts Neues. Innensenator Geisel (SPD) liefert auch gleich den eigentlichen Grund des Verbots, woran ersichtlich wird, daß das Infektionsschutzgesetz nur die willkommene, aber vorgeschobene Begründung für das rein politisch motivierte Verbot liefert:

Innensenator Andreas Geisel kündigte ein konsequentes Vorgehen der Polizei an, sollten sich dennoch große Menschenansammlungen bilden. „Ich bin nicht bereit ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird. Ich erwarte eine klare Abgrenzung aller Demokratinnen und Demokraten gegenüber denjenigen, die unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit unser System verächtlich machen“, sagte Berlins Innensenator.

Egal wie man zu den Corona-Demos steht, aber mit dieser totalitären Aussage hat Innensenator Geisel den Boden des Grundgesetzes eindeutig verlassen. Es steht ihm schlicht nicht zu, zu entscheiden, wer die Stadt als Bühne benutzt, dies ist zunächst grundsätzlich jedem, zu allen Inhalten, seien sie auch noch so unsinnig oder politisch unbequem, erlaubt. Genau das ist ja Sinn und Zweck der Versammlungsfreiheit. Interessanterweise hat sich die Berliner Versammlungsbehörde auch noch nie an den jährlich stattfindenden antisemitischen Al-Quds Demos gestört. Übrigens hat der Verfassungsschutz unter Thomas Haldenwang (SPD) festgestellt gehabt, daß die erste Demo vom 01.08.2020 eben keine Demo von Reichsbürgern und Rechtsextremisten etc. war. Innensenator Geisel lügt hier schlicht und ergreifend um offen Recht brechen zu können, weil ihm die Inhalte nicht ins politische Konzept passen.

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