Bremer Flaggenerlass

Die SPD offenbart mal wieder ihr ganz eigenes totalitäres Verständnis von Meinungsfreiheit. Diesmal in Bremen an Hand eines neuen Flaggenerlasses, der auch das Zeigen der Flagge des Deutschen Reichs unter Strafe stellt oder ggf. auch nicht, wie es halt gerade genehm ist.

Zeigen von Reichskriegsfahnen und Reichsfahnen wird verboten

Erlass der Bremer Innenbehörde gilt ab Montag/ Innensenator Ulrich Mäurer: „Symbole nationalsozialistischer und ausländerfeindlicher Gesinnung sind zu verbannen“
18.09.2020

Reichsbürger, rechte Verschwörungstheoretiker, aber auch manch sogenannter Corona-Gegner trägt auf Demonstrationen Reichskriegsflaggen vor sich her oder hängt sie bei sich zu Hause aus dem Fenster. In den Fokus einer entsetzten Öffentlichkeit gerieten die Fahnen zuletzt Ende August, als Demonstranten ins Reichstagsgebäude einzudringen versuchten

Beim Betreten der Treppe des Reichstags („Erstürmung“) bei besagter Demo war eine große, türkische Flagge ganz vorne mit dabei, dies findet aber im Allgemeinen keine Erwähnung. Reichskriegsflaggen waren jedoch nicht dabei, sondern Reichsfahnen und die Gleichsetzung von „Corona-Gegnern“ mit nationalsozialistichem Gedankengut ist bestenfalls mutig zu nennen, passt aber zur heutigen strikt sozialistisch geführten SPD: Wer anderer Meinung ist, ist Faschist.

Eine klare Positionierung nimmt auch Bürgermeister Bovenschulte vor: „Ich begrüße den Erlass des Innensenators ausdrücklich. Die optische Inbesitznahme des öffentlichen Raumes mit Symbolen nationalsozialistischer Anschauungen dürfen wir nicht weiter hinnehmen.“

Weil diese Meinungen nicht genehm sind erweitert man jetzt nationalsozialistische Anschauungen mir nichts dir nichts auf das Deutsche Reich vor der Ära Hitler, um so das Zeigen seiner Flagge verbieten zu können.

Laut Erlass stellt ihre Verwendung in der Öffentlichkeit regelmäßig eine nachhaltige Beeinträchtigung der Voraussetzungen für ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben und damit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar.

Reichskriegsflaggen im Sinne dieses Erlasses sind:

  • die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921
  • die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933
  • die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935
  • die Reichsflagge ab 1892 / Flagge des „Dritten Reichs“ von 1933 bis 1935, wenn eine konkrete Provokationswirkung im Einzelfall besteht.

Das Zeigen oder Verwenden dieser Flaggen in der Öffentlichkeit ist auf der Grundlage des Bremischen Polizeigesetzes (BremPolG) im Rahmen der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu unterbinden und die Flaggen sind sicherzustellen.

Bin ich der Einzige, der das für ziemlich verworren hält? Eingangs gilt das Zeigen immer als Gefahr für die öffentliche Ordnung, in der Aufzählung jedoch nur dann, wenn im Einzelfall eine konkrete Provokationswirkung ausgeht. Offenbar war man sich nicht sicher, ob man mit einem generellen Verbot durchkommt — ein Rechtsstaat darf nämlich nicht nach Belieben Dinge verbieten oder besteuern — und hat als salvatorische Klausel den Nachweis einer konkreten, einzelfallgebunddenen Provokationswirkung eingefügt. Die Klärung was genau als Provokationswirkung zu verstehen ist und ob dieser Tatbestand auch vorlag, dürfe in der Zukunft noch einige Gerichte beschäftigen, die in derartigen Fällen naturgemäß nur im Nachhinein entscheiden können. Zumal auch geklärt werden muss, ob eine Provokationswirkung gleichzusetzen sein wird mit einer tatsächlich aufgetretenen Provokation, denn Letzteres hängt ja vom Rezipienten einer Botschaft ab. Man wollte meiner Auffassung nach für die Polizei nur einen Grund schaffen erstmal vor Ort einzuschreiten.

Der Geruch der Willkür, nach alter sozialistischer Tradition, hängt an allen Gesetzesvorhaben in denen die SPD involviert an (NetzDG, Hassrede oder das in Arbeit befindliche „Versammlungsfreiheitsgesetz“ der rot-rot-grünen Berliner Landesregierung, etc.): Unklar oder gar nicht definierte Begriffe, schwammige, dehnbare Formulierungen, die sich bei Bedarf anpassen lassen und wann immer möglich eine einseitige Verbotsstrategie. Das Ziel ist immer dasselbe, man möchte alle Positionen, die der eigenen politischen Agenda nicht genehm sind justiziabel halten.

Den Bock schießen übrigens die bildungsfernen Journovisten der Alpenprawda bei der Bebilderung eines Artikels über den Bremer Flaggenerlass ab:

Bildschirmfoto mit Templerflagge als Reichskriegsflagge

Bildschirmfoto des Aufmachers zum Reichskriegsfahnen in Bremen: 1000 Euro Strafe vom 18.09.2020, 18:02 Uhr. Das Bild zeigt die Flagge des Templerordens und keine Reichskriegsflagge.

Das Einzige was im Aufmacherbild nicht zu sehen ist, ist die Reichskriegsflagge und erst recht keine nationalsozialistischen Symbole.

Ein Kommentar

  1. […] dem Bremer Flaggenerlass setzt sich nun die SPD generell für ein Verbot des öffentlichen Zeigens von Reichsfahnen ein. Der […]

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