Nieder mit dem Z!

Rein vorsorglich distanziere ich mich und hier jetzt von allen möglichen vorkommenden oder vermuteten Zs in diesem Artikel.

Ich bin glücklich in einem Land zu leben wo Meinungsfreiheit herrscht und explizit durch Art. 5 GG geschützt ist.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Dieses Recht wird von der Politik geachtet und geschützt, also fast, natürlich nur solange es sich bei Meinungen mit den Bestandteilen S oder ᛋ, insbesondere in multiplem, benachbarten Auftreten und jetzt neu mit dem Z um die richtige Meinung handelt, andernfalls wird man per Strafgesetzbuch auf den richtigen Meinungspfad geführt. Am Besten man beschränkt sich also bei seinen Meinungsäußeren auf 24 Buchstaben anstelle von 26. Seien wir ehrlich S und Z brauchen wird ja nicht unbedingt. Aber wieso Z? Nun, weil Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius von der freiheitlichen verfassungfeindlichen SPD mag keine Meinungen mit Z:

„Wer durch das „Z“-Symbol öffentlich Zustimmung zum Angriffskrieg von Russlands Präsidenten Wladimir Putin auf die Ukraine zum Ausdruck bringt, muss in Niedersachsen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen“, sagte Pistorius am Freitag. Die niedersächsischen Polizeidirektionen seien am Freitag angewiesen worden, dass die öffentliche Verwendung des „Z“ auf Demonstrationen und dessen öffentliche Verbreitung Straftaten nach § 140 Nr. 2 im Strafgesetzbuch darstellen können. Nach dieser Norm werde das Billigen von Straftaten sanktioniert, wenn diese den öffentlichen Frieden stören – darunter fällt nach Auffassung des niedersächsischen Innenministeriums auch die zur Schau getragene Billigung von Angriffskriegen.

Die niedersächsische Polizei sei angehalten, bei jedem Vorkommnis genau zu prüfen, ob mit der Präsentation des „Z“ ein strafrechtlich relevanter Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg besteht. Im Falle eines begründeten Verdachts sollen die Beamten die betroffenen Personen konsequent verfolgen, teilte Pistorius mit.

Man kann nur hoffen. daß bei der Polizei schnellst möglich eine Sondereinheit zur Ausmerzung der Zs geschaffen wird.

Außerdem sehe ich noch viel Spielraum für weitere Verbote, zum Beispiel von A und H. 22 Buchstaben reichen doch wirklich aus. Die letzte Generation redet ohnehin nur Stuss, da machen ein paar Buchstaben weniger auch keinen Unterschied.

Da wir schon mal dabei sind: Auch den Buchstaben I, D, O, T stünde ein vorsorgliches Verbot gut zu Gesicht, bevor Meinungsunheil formuliert wird. 18 Buchstaben reichen!

Ein Kommentar

  1. […] Niedersachen drohen jetzt auch in Bayern strafrechtliche Konsequenzen bei Verwendung des Z auf pro russischen […]

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