Berliner Verfassungsgerichtshof: Neuwahl nach Pannenwahl

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat entschieden, daß auf Grund der massiven Pannen insbesondere bei den Wahlvorbereitungen — waren es eigentlich tatsächlich Pannen oder doch Absicht? Der SPD ist beides zuzutrauen, denn für beides ist sie hochqualifizert, sie ist sowohl dumm als auch korrupt genug —, daß die Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin und den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26.09.2021 wiederholt werden muss. Wenn das Urteil Bestand hat muss die Neuwahl binnen 90 Tagen erfolgen.

Es wurde allein die Abgeordnetenhauswahl für komplett ungültig erklärt, aber es fanden zeit- und ortsgleich in den Wahlbüros noch zwei weitere Wahlen statt: Die Bundestagswahl, die lt. Beschluss des Deutschen Bundestages teilweise wiederholt werden muss — eine Anfechtung vor dem korruptem BVerfG ist wahrscheinlich — und das Volksbegehren er Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen, was hierbei offenbar nicht mehr auftaucht.

Die Wahlwiederholung, ohnehin ein ziemlich teurer Patzer durch die Politik und im Grunde Folgenloser für die Organisatoren — der Steuerzahler hat’s ja, der zahlt —, ist nur eine Seite der Medaille, die Andere sind die getroffenen Entscheidungen dieser nun nicht demokratisch gewählten Instanzen, denn diese bleiben vollumfänglich weiter in Kraft, sofern nicht noch ein gesonderter Richterspruch ergehen sollte, der allerdings bisher nirgendwo auch nur ansatzweise in Sicht ist.

Ich für meinen Teil gehe sowieso davon aus, daß die Berliner so dumm sein werden bei der Neuwahl wieder mehrheitlich dieselben Hanseln zu wählen. So hat sie vorher auch niemand gezwungen im vollen Wissen die Betrügerin Franziska Giffey, zu Bürgermeisterin zu wählen. Inzwischen wissen sie zwar aus gelebter Erfahrung auch um die grundsätzliche Unfägfigkeit der Grünen, aber ich habe ich so meine Zweifel, ob das einen Umschwung herbeiführen wird. Wäre schön irrte ich mich.

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