Iranian Taboo

Filmplakat zu „Iranian Taboo“

Filmplakat zu „Iranian Taboo“

Iranian Taboo ist ein 80-minütiger Dokumentarfilm auf Persisch mit englischen Untertiteln vom iranischen Filmemacher Reza Allamehzadeh über die systematische Benachteiligung und Unterdrückung von Angehörigen der Bahá’í-Religion unter dem Schah und dem Mullahregime. Mit dem leicht irreführenden Begriff Tabu geht es ihm um „die Offenlegung des Tabus, welches die Islamische Republik Iran über die iranischen Bahá’í verhängt hat“. Die Religionsgemeinschaft und deren Angehörige werden jedoch nicht einfach nur totgeschwiegen, sondern offen und offiziell benachteiligt und drangsaliert. Allein dies Aufzuzeigen ist die Funktion dieses Filmes, und dementsprechend thematisiert er weder Kultur und Geschichte noch Sitten und Gebräuche der Bahá’í. Der Film entstand unter erschwerten Bedingungen, da der im niederländischen Exil lebende Regisseur, nach eigenem Bekunden selbst kein Bahá’í, auf Grund seiner irankritischen Filmarbeit nicht selbst im Iran drehen kann. Somit mußte er bei den eigentlichen Dreharbeiten auf Vertrauensleute, teilweise auch Amateure, vor Ort zurückgreifen.

Der Film besteht aus drei ineinander verschachtelten Elementen. Zunächst viele Interviews mit Opfern und bekannten Persönlichkeiten des Iran, die filmische Begleitung einer Familie ins Exil in die Türkei als „Warteraum“ für ihre Übersiedlung nach Kanada und Aufnahmen vor Ort von Grabschändungen und Zerstörungen der Wohnhäuser und Tempelanlagen der Bahá’í.

Die gesellschaftliche Benachteiligung erfolgt auf der Grundlage der bei offiziellen Formularen anzugebenden Religionszugehörigkeit.¹ Wird Bahá’í angegeben folgen umgehend Ausbildungs- und Berufsverbote. Von religiöser Seite wird mit Zwangsmissionierungen und Zwangsscheidungen (selbst nach 40 Ehejahren) und Neuverheiratungen nach islamischen Recht Druck ausgeübt. Religiöse Führer der Bahá’í werden zu langen Haftstrafen verurteilt oder verschwinden ganz. Die Anklage ist im Regelfall nicht religiöser, sondern politischer Natur. Die Bahá’í werden generell als Spione für Israël oder die Briten betrachtet und als solche angeklagt. Dies wird dadurch erleichtert, daß es in dem vom iranischen Regime verhassten Israël ein großes und wichtiges Zentrum der Bahá’í gibt, dass es auch Moscheen in Israël bleibt dabei allerdings außer acht.

Was im Film selbst nicht zur Sprache kommt, aber für das Verständnis hilfreich ist, ist das Wissen über die Verfassung der iranischen Republik. Diese erkennt, zumindest offiziell, Christen und Zoroaster als Minderheiten an, wohingegen die Bahá’í nicht erwähnt werden. Dies folgt durchaus einer gewissen inneren Logik, denn Mohammed war der letzte der Propheten und mit ihm war die Offenbarung Gottes abgeschlossen. Nach moslemischer Vorstellung kann es somit keine weiteren Propheten und Offenbarungen mehr geben.

Viele Elemente in der Diskriminierung der Bahá’í erinnerten an den europäischen Antisemitismus, eine Parallele die der Filmemacher jedoch nirgendwo zieht. Er vergleicht die Lage Bahá’í mit der Verfolgung der Armenier im osmanischen Reich und der McCarthy-Ära in den USA.


1An dieser Stelle sollten sich deutsche Zuschauer einmal Gedanken über die Erfassung der Religionszugehörigkeit auf deutschen Lohnsteuerkarten machen und sich näher mit den möglichen Folgen von Art. 4 GG und Art. 140 GG bzw. Art. 136 der Weimarer Verfassung befassen:

(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.

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