Unprofessionelles Verhalten

Ich hatte mich kürzlich mehrmals am zunmehmenden unprofessionellen Verhalten gestört (hier und hier). Unter unprofessionellem Verhalten verstehe ich nicht nur fachliche Inkompetenz, sondern auch und das vollkommen unabhängig vom Vorliegen von Fachwissen, die Benutzung eines Amtes (im Sinne von Position) für andere Zwecke, als das jewilige Amt vorsieht. So üben Personen vermehrt die ihnen übertragenen Amtsaufgaben nicht mehr einfach nur mehr oder weniger sachgerecht aus, sondern benutzen diese für politische Meinungsäußerungen, Agitation und Parteipropaganda. Was vor einigen Jahren langsam begonnen hat, nimmt immer größere Ausmaße an und erreicht inzwischen meiner Auffassung nach nicht mehr tolerierbare Zustände. Der Begriff der Neutralitätspflicht ist an vielen Stellen zu einem, den Amtsinhabern unbekannten Begriff geworden. Die Agitation für oder gegen eine Sache wird nicht nur als vollkommen normal, sondern auch als legitim erachtet. Manch einer strebt das Amt nur an, um eben diese Agitation wirksamer betreiben zu können.

Journalisten gehören ganz vorne zu diesen Berufsgruppen, aber schlimmer noch, weil es keine Alternativen geben kann, sind Pressesprecher von öffentlichen Einrichtingen, die ganz offen politische Agitation betreiben, so wie bspw. beim Auswärtigen Amt, welches unverhohlen Werbung für das Buch des amtierenden Außenministers Sigmar Gabriel macht oder der Bundeswahlleiter, der sich allein daran stört, das eine Aktion „Futter für Rechtspopulisten“ sei. Nur um mal zwei aktuellere Beispiele zu nennen.

Ganz zu schweigen von (Berufs)Politikern die ein öffentliches Amt innehaben. Sie betrachten ihre Ämter und die damit verbundenen Resourcen, inzwischen als Basis für ihre Parteipolitik. Offensichtlich sehen das inzwischen auch Gerichte ähnlich, wenn sie auf dem Klageweg mit derartigen Vorfällen konfrontiert werden. Kürzlich gab es dazu ein richtungsweisendes Urteil vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG 10 C 6.16 vom 13.09.2017).

Anläßlich der Demonstration „Düsseldorfer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ im Jahr 2015 hat der damalige Düsseldorfer Oberbürgermeister auf der städtischen Webseite für die Aktion „Lichter aus! Düsseldorf setzt Zeichen gegen Intoleranz“ initiiert und aufgefordert an der Gegendemo teilzunehmen. Gegen diese Aufrufe wurde geklagt und das Bundesverwaltungsgericht erkannte nun beide Aktionen als rechtswidrig.

Das Oberverwaltungsgericht hat den Aufruf des Oberbürgermeisters, das Licht auszuschalten, sowie das Ausschalten der Beleuchtung an städtischen Gebäuden als rechtswidrig beurteilt. Die Bitte, an einer friedlichen Gegendemonstration teilzunehmen, hat es als rechtmäßig bestätigt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil der Vorinstanz geändert und festgestellt, dass auch der Aufruf zur Teilnahme an einer Gegendemonstration rechtswidrig war. Der Oberbürgermeister ist als kommunaler Wahlbeamter zwar grundsätzlich befugt, sich im Rahmen seines Aufgabenbereichs zu Themen der örtlichen Gemeinschaft öffentlich zu äußern. Diese Befugnis unterliegt jedoch Grenzen. Aus dem Demokratieprinzip folgt, dass ein Amtsträger sich zwar am politischen Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung beteiligen, ihn aber nicht lenken und steuern darf. Ebenso sind ihm Äußerungen nicht gestattet, die die Ebene des rationalen Diskurses verlassen oder die Vertreter anderer Meinungen ausgrenzen.

Danach erwiesen sich die in Rede stehenden Maßnahmen des Düsseldorfer Oberbürgermeisters als rechtswidrig. Der Aufruf zur Teilnahme an einer Gegendemonstration griff in unzulässiger Weise in den Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung ein. Mit dem Aufruf, das Licht auszuschalten, und dem tatsächlichen Ausschalten der Beleuchtung an städtischen Gebäuden wurden die Grenzen der Äußerungsbefugnis, sich in sachlicher und rationaler Weise mit den Geschehnissen in der Stadt Düsseldorf auseinanderzusetzen, überschritten und der Bereich politischer Kommunikation durch diskursive Auseinandersetzung verlassen.

Dieses eine höchstrichterliche Urteil wird bei den Beteiligten kein Umdenken einleiten, dazu bewegen sie sich schon zu lange in ihren ideologischen Tunneln, es ist aber ein Schritt in die richtige Richtung und erhöht die Erfolgsaussichten bei weiteren Klagen enorm. Etliche Politiker in öffentlichem Amte sowie Professoren in Universitäten, sie sind Beamte, sollten sich das Urteil zu Gemüte führen.

In diesem Zusammenhang auch interessant, eine Klage wegen Beleidigung gegen Außenminister Sigmar Gabriel. Dieser hatte kürzlich in einem Interview die AfD pauschal als echte Nazis tituliert:

Im Februar haben Sie gesagt: „Es gibt ein großes Wählerpotenzial, das bereit ist, SPD zu wählen, aber nicht als Koalitionspartner der Union.“ Ich habe den Eindruck: Sieben Monate später und zwei Wochen vor der Bundestagswahl ist nicht viel zu sehen von einem solchen Potenzial. Erreicht die SPD Menschen nicht mehr?

Die Ereignisse der letzten Wochen, die unterdrückte Debatte über die Flüchtlingskrise und die Terroranschläge in europäischen Städten haben dazu geführt, dass sich viele Menschen offenbar mit dem Gedanken tragen, die AfD zu wählen. Es gibt eine Menge Menschen, die den Eindruck haben, dass über ihre Sorgen – Flüchtlinge, innere Sicherheit und die Angst um den Arbeitsplatz – im Wahlkampf nicht geredet wird. Wenn wir Pech haben, senden diese Menschen bei der Wahl ein Signal der Unzufriedenheit, das schlimme Folgen haben wird. Dann haben wir zum ersten Mal nach Ende des Zweiten Weltkriegs im deutschen Reichstag wieder echte Nazis.

Ich persönlich halte das für eine Herabsetzung der damaligen Opfer und eine Verharmlosung der damaligen Vorkommnisse mit ihrem millionenfachen Mord. Auch wenn sich durchaus zweifelhafte Charaktere in der AfD finden, ist der Vergleich, wie viele andere Nazivergleiche der letzten Zeit auch, unangebracht und noch dazu sachlich falsch. Aber weder das noch die Beleidigungsklage ist hier der Punkt. Sigmar Gabriel ist Außenminister der Bundesrepublik Deutschland, damit von amtswegen zur parteipolitischen Neutralität verpflicht, nutzt seine Position aber um mit Parteipolitik zu versuchen, seiner sterbenden SPD Wähler zuzutreiben. Der gern polternde Sigmar Gabriel wird das Problem nicht verstehen, denn in seinem eingeschränkten Weltbild ist gegen Nazis und das was er dafür hält alles gerechtfertigt, weshalb er und viele andere mit ihm (Heiko Maas, Ralf „Pöbelralle“ Stegner, Peter Tauber, Volker Beck, Claudia Roth u.v.m.) für öffentliche Ämter vollkommen ungeeignet sind und darin mehr Schaden anrichten als Nutzen, da ihnen reine Sachaussagen wesenfremd sind.

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