Votebuddy

Viel Staub wirbelte diese Woche die Webseite „Votebuddy“, eine Tauschbörse von Wahlstimmen zwischen denjenigen die nicht wählen können oder wollen mit denen die nicht befugt sind zu wählen. auf, nachdem das Blog „Philosophia Perennis“ darüber berichtet hatte.

Finden Sie Ihre Wahlfreundschaft

VoteBuddy verbindet Menschen, die nicht wählen wollen – mit Menschen, die nicht wählen können. Melden Sie sich an und wir vermitteln Ihren Stimmentausch zur Bundestagswahl.

Die Reaktionen von Linken, zu denjenigen, die dies für strafbar hielten, folgten prompt und nicht überraschend nach bekanntem Schema: Alles Rechtspopulisten. Bei dieser Grundeinstellung kann man sich vorstellen, wie zukünftige Wahlen aussehen würden, bekämen linke Parteien tatsächlich einmal die Mehrheit. Schon in der DDR waren die Wahlen eine einzige Farçe.

Nun hat sich in einem Tweet hat sich das Peng!-Kollektiv zu der Webseite Votebuddy bekannt.

Nebenbeibemerkt spricht zwar Vieles für Peng! als Urheber der kriminellen Aktion, aber genausogut kann die Selbstbebezichtigung die „Satire“ sein und die Seite echt. Ich persönlich halte Votebuddy für den Versuch eine derartige Tauschbörse unter dem Deckmantel von Satire, von der gerne fälschlicherweise behauptet wird, sie dürfe alles, tatsächlich zu installieren, denn Satire ist eine Ausdrucksform bei der durch Überspitzung und Verspottung bestehende Verhältnisse angeprangert werden sollen. Anders ausgedrückt, das linksextremistische Peng!-Kollektiv verspottet das Wahlsystem und findet das Migranten bereits jetzt zu viele Rechte haben. Daß sich Linke seit eh und je an freien Wahlen stören ist bekannt, aber was haben sie auf einmal gegen Migranten? Hat da eventuell jemand bei Peng! nicht nachgedacht?

Der Tweet zeugt auch von Unkenntnis unseres Rechtssystms. Eigene, weitergehende Ermittlungen sind nicht Aufgabe des Bundeswahlleiters, insofern kann er sie auch nicht nach Belieben einstellen. Hegt er den Verdacht auf strafbare Handlungen, übergibt er die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft, die auf Vorliegen einer Straftat prüft und ggf. weiter ermittelt.

Bei einer unabhängigen Justiz sollte dies auch so sein. Da die Webseite Votebuddy nicht als Satire erkennbar war, kommen mindestens Anstiftung zu Straftaten in Frage (§111 StGB) und versuchte Wahlfälschung (§107a StGB), wobei sich auch die teilnehmenden Migranten strafbar machen, da sie zum Wählen definitiv nicht befugt sind. Bei Einhaltung der Gesetze würde Letzteres wiederum in die Kriminalstatistik einfließen und dort die Migranten noch schlechter aussehen lassen. Bei Erfolg der Webseite also eine gelungene Werbung von Linksextremisten für die von ihnen ungeliebten rechten Strömungen. Ferner wäre ebenfalls zu prüfen, ob die Vortäuschung einer Straftat vorliegt (§145d StGB).

Das ist die eine Seite der Medaille, die Andere ist die Art der offiziellen Stellungnahme des Bundeswahlleiters, weil selbst er diejenigen, die sich an kriminellen Machenschaften im Zusammenhang mit der Wahl stören in die rechte Ecke stellt.

Dies ist nicht nur eine Verletzung der Neutralitätspflicht durch den Bundeswahlleiter, sondern zeugt auch von einem eigenwilligen Verständnis von Demokratie, gerade auch im Hinblick auf die bei den letzten Kommunalwahlen nachgewiesenen Falschauszählungen und Wahlfälschungen, wo nun erste Anklagen erhoben werden. Wahlfälschungen sind also nicht mehr nur einfach eine abstrakte Gefahr, nur „Futter“ für Verschwörungstheorien von Ewiggestrigen, sondern aktuelle Realität in Deutschland. Wochenlang wurde in den Medien die Angst vor Wahlmanipulationen durch Russland geradezu herbeigeredet, dabei aber übersehen, daß der eigentliche Feind der hiesigen Demokratie im Inneren sitzt.

Wahlen sind DAS konstituierende Merkmal von Demokratien. Wahlfälschungen und sonstige Eingriffe sollten jeden Demokraten zutiefst beunruhigen, deuten sie doch auf einen Zerfall des Systems hin. Ist das Vertrauen in der Bevölkerung in die Richtigkeit der Wahlergebnisse erst einmal zerstört, kann dieses praktisch in einem bestehenden System nicht mehr wiederhergestellt werden. In dem Moment, wo Wahlfälschungen im Allgemeinen und von der „richtigen“ Seite im Speziellen als legitimes Mittel auch nur in Betracht gezogen werden, kann man von „failed state“ sprechen. Ein weiteres Zeichen für den Zerfall des Staatswesens ist ein zunehmend unprofessionelles Verhalten offizieller Stellen, wie es hier von Bundesahlleiter gezeigt wurde.

2 Kommentare

  1. […] nicht nur auch wieder eine Form jenes höchst unprofessionellen Verhaltens, welches ich schon an anderer Stelle beklagte, sondern ist in gewisser Weise kriminell und zeugt wieder einmal davon, daß man den Staat […]

  2. […] hatte mich kürzlich mehrmals am zunmehmenden unprofessionellen Verhalten gestört (hier und hier). Unter unprofessionllem Verhalten verstehe ich nicht nur fachliche Inkompetenz, sondern […]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert