Meinungspluralismusgebot

Schon der vorherige Justizminister Heiko Maas (SPD) zeigte in seiner linksextremen Ausrichtung unter Anderem mit seinem Nertzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eine tiefgehende Verachtung für demokratisch-freiheitliche Werte, aber die neue Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) übertifft ihn darin bereits nach wenigen Wochen im Amt, denn sie geht auf einer Podiumsdiskussion der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG) mit ihrer Forderung nach einem gesetzlichen „Pluralismusgebot“ weit darüber hinaus.

Mit viel gutem Willen hätte man bei dem bis hin zum Namen völlig verunglückten NetzDG noch von einem untauglichen Versuch sprechen können, strafrechtlich relevante Äußerungen juristisch zu ahnden. Das Ergebnis des NetzDG ist jedoch bekannt, es wird ganz im Sinne der ideologischen Vorstellungen der SPD an unliebsamen Kommentaren gelöscht was das Zeug hält. Dennoch ist das Maß nach deren Vorstellungen noch nicht ausreichend, denn bisher hat die Kombination aus massenmedialer Einseitigkeit, Diffamierungen oppostioneller Meinungen und jetzt in Verbindung mit den Löschungen nach dem NetzDG nicht dazu geführt, die Meinungshoheit über die betriebene Politk zurückzugewinnen. Somit müssen weitergehende Meinungsmanipulationswerkzeuge erdacht werden.

Zu keiner Zeit in der Menschheitsgeschichte gab es jemals für praktisch jedermann die Möglichkeit derart viele unterschiedliche Meinungen zu rezipieren und sogar die eigene Meinung der Weltbevölkerung kund zu tun, als zu Zeiten des Internet. Es herrscht mit Sicherheit kein Mangel an unterschiedlichen Meinungen. In dieser Situation ein „Pluralismusgebot“ zu fordern erscheint geradezu grotesk. Die bestehende, noch weitgehend unfilterte Meinungspluralität, zu deren Kennzeichen auch die ungeschönte Kritik an den Herrschenden gehört, ist es doch gerade, welche alle Regierungen auf dieser Welt als Problem ansehen. Bevor sich das Internet durchsetzte, bildeten die Zeitungen, später dann auch das Fernsehen einen Filter. Von diesen Medien wurden die Themen und deren Deutung in der öffentlichen Meinung vorgegeben. Dies hat sich mit dem Internet völlig geändert. Politik und Medien können nicht mehr einfach Themen setzen oder verschweigen. Dies hat man sehr gut zu der Berichterstattung der unsäglichen Silvesternacht 2015/16 gesehen. Erst durch den Druck im Wesentlichen über Sozialnetzwerke und einige Blogs mussten dann im Nachhinein auch die Medien berichten, um wenisgtens noch einen Teil von Glaubwürdigkeit zu bewahren.

Offenbar geht es Fr. Barley bei ihrem Vorschlag also gerade nicht um (noch) mehr Pluralität, sondern in bestem orwellschen Neusprech um eine Einschränkung der Meinungsvielfalt durch Verdrängung regierungsferner Meinungen und Zwangskonsum regierungsfreundlicher Meinungen. Für diesen Euphemismus bei der Wortwahl ein Doppelplusgut an Katharina Barley.

„Eine Verpflichtung, dass Algorithmen pluralistischer ausgestaltet werden, halte ich für machbar und nicht schwierig“,

Auch wenn ich von den derzeitigen Algorithmen zur Nachrichtenauswahl aus grundsätzlichen Erwägungen auch nicht viel halte, will Fr. Barley nun die Algorithmen (bei Facebook) derart auf gesetzlicher Grundlage umgeändert wissen, daß sie automatisch (regierungsnahe) Meldungen in die Timeline des Benutzers einspielen müssen, die der Nutzer sich entschieden hatte nicht lesen zu wollen. Da der Nutzer nur eine eingschränkte Aufnahmefähigkeit hat, werden durch diesen Mechanismus die von ihm gewählten Meldungen zurückgedrängt. Das ist vergleichbar mit einem zusätzlichen Zwangsabo, wenn man ein bestimmte Zeitung abonnieren möchte. Als Nebeneffekt des Vorhabens von Fr. Barley dürften die darbenden klassischen Medien mit ihren Internetangeboten auf eine positive Entwicklung ihrer jeweiligen Reichweite hoffen und somit das Vorhaben unterstützen.

Fr. Barley sagte auch gleich, welche Themenkomplexe ihr besonders am Herzen lägen: Flüchtlinge und Genderismus.

Als Beispiel nannte sie Berichte über Flüchtlinge oder Themen aus der Geschlechterdiskussion. Vorstellbar sei hier ein „Pluralismusgebot“. Als Vorbild nannte Barley die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die zur Einrichtung von Fernsehräten geführt habe.

Ihre Wahl überrascht nicht, es sind genau jene Bereiche, bei denen die SPD (zusammen mit den Grünen) und große Teile der Bevölkerung weit auseinanderliegen. Gerade der Genderismus ist inzwischen für die SPD konstituierend geworden, versorgt sie doch über diesen sektenartigen Unsinn bar jeder Realität eine erhebliche Anzahl von Parteigängern mit staatsfinanzierten Posten und Aufträgen, die in der freien Wirtschaft nicht überleben könnten. Absolventen der Gender Studies sind nicht nur unfähig irgendeine für die Gesellschaft sinnvolle Tätigkeit auszuüben, sondern sie sähen auch beständig Zwietracht.

Im Übrigen wird es interessant sein zu sehen, wie Fr. Barley ihr Projekt „Pluralismusgebot“ verfassungskonform ausgestalten will, denn ihr gewolltes Gebot stellt eine grundgesetzwidrige Regulation der öffentlichen Meinung dar (genau das, was den Russland permanent vorwirft), was ihr als Juristin und ehemaliger wissenschaftlichen Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht, sowie Richterin an Amts- und Landgericht eigentlich bekannt sein müsste. Wobei der juristische Sachverhalt der Verfassungskonformität nur der Punkt ist, an dem ein solches Ansinnen scheitern dürfte. Langfristig wesentlich bedenklicher empfinde ich den zunehmenden Hang zum Totalitären in der SPD.

Nebenbeibemerkt und ganz von der parteipolitischen Nähe der Fernsehräte und der stark tendenziösen Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgesehen, diesen im Zeitalter des weltumspanenden Internets als Bezugspunkt zu wählen ist bezeichnend. Dieser Vorschlag ist auf dem selben Verständnisniveau wie die Forderung von vor rund zwanzig Jahren, wegen des Jugendschutzes inhaltsbedingte Sendezeiten für das Internet einführen zu wollen.

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