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Kultursensibles Urteil aus der Schweiz in einem Vergewaltigungswurf

Eine arrangierte Ehe unter Türken erregte nicht alle Beteiligten gleichermaßen:

Die Vorgeschichte, wie sie von der Anklage dargestellt wurde: Der jetzt 29-jährige Tas soll vor vier Jahren die fünf Jahre jüngere Gül in der von den Eltern arrangierten Ehe während dreier Monaten mehrfach sexuell genötigt und vergewaltigt haben. Die einander zuvor Unbekannten heirateten im Dezember 2016. Die Türkin kam direkt aus der Heimat, während Tas, ein türkischstämmiger Deutscher, bereits seit dem 15. Altersjahr in der Schweiz lebte. Gül kannte die hiesige Sprache und Kultur nicht, hatte hier keine Vertrauenspersonen.

Das Paar lebte im Wasseramt in der Wohnung von Tas Eltern, zusammen mit vier Geschwistern. Die bald nach Eheschluss vollzogenen Geschlechtsakte – insgesamt 25- bis 30-mal – seien meist gegen Güls Willen erfolgt. Auch mit Gewalt (etwa Schläge auf Rücken und Po, Bisse, Ziehen an den Haaren). Drei bis vier Mal habe Tas vergeblich versucht, anal in sie einzudringen. Ihren Schmerz biss und schrie sie aus Scham ins Kissen. Er soll ihr gedroht haben, zu sagen, dass sie keine Jungfrau mehr gewesen sei, oder sie wieder zur Mutter in die Türkei zurückzuschicken. Er habe sie so «unter grossen psychischen Druck» gesetzt.

Er war also mit den hiesigen Sitten und Gesetzen bestens vertraut, „kulturelle Aneignung“ kann man ihm jedoch nicht vorwerfen. Aber der sich zierenden Ehefrau scheint es an der gebotenen Gottesfürchtigkeit bei der Religion des Friedens zu fehlen, denn u.a. in Sure 2:223¹ („Die Kuh“) [1] heißt es unmissverständlich:

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