BERLIN — Wie bekannt wurde (Tweet, Schockwellenreiter mit Blasphemieparagrafen angeklagt
, Die große heilige Inquisition vs. Schockwellenreiter (2)
) hat die Staatsanwaltschaft Berlin gegen den Betreiber eines der bekannteren Blogs von Deutschland, den Schockwellenreiter
, Anklage nach § 166 StGB, auch „Blasphemieparagraph“ genannt, erhoben, weil er im Verlaufe des knappen Artikels Neues vom Ayatollah von Köln
zu Kardinal Joachim Meisner vom Juni d. J. die katholische Kirche als „Kinderficker-Sekte“ bezeichnet hat. Weiterlesen