Hitlers Freuden

Es ist schon erstaunlich was für merkwürdige Trolle man mit einem kleinen Stücken Haut aus ihren Löchern treiben kann. Wie beispielsweise den Welt-Online Commentarist Jacques Schuster mit seiner Satire — das kann doch wohl nur eine seine, oder? — auf Welt Online.
In seiner Denkweise stellt das Grundgesetz eine Art Bibel dar, nur verstanden hat er wohl beide nicht richtig.

Zum Glück gibt es eine Bibel besonderer Art. In ihr sollte vor allem nachgeschlagen werden: das Grundgesetz. In den Worten von Artikel 4: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ (Quelle)

Es gibt eine Bibel, die sollte jeder kennen. Klar und deutlich nennt sie die Gebote und Verbote. Auf diese Weise sichert sie das Zusammenleben. […] Es gibt eine Bibel, die sollte jeder kennen. Klar und deutlich nennt sie die Gebote und Verbote. Auf diese Weise sichert sie das Zusammenleben. Gleichzeitig schützt uns unsere Bibel – das Grundgesetz – vor uns selbst, …

Seine Kernaussage stimmt, denn das Grundgesetz und nicht irgendein heiliges Buch einer Religion legt die Spielregeln für unser Zusammenleben fest. Diese Erkenntnis relativiert er jedoch sofort wieder, indem er die Religion über das Grundgesetz stellt.

Stimmungen kennen keine Zwischentöne; so verwechselt eine zunehmend ahnungs- und religionslose Gesellschaft immer häufiger Brauchtum, das sich verändern lässt, mit Glaubensgesetzen, die nicht anzutasten sind, um gleich beider Ende herbeizusehnen.

Wer hier ahnungslos ist, wird sich im Laufe dieses Artikels zeigen. Zum Einen lassen sich Brauchtum und Glaubensgesetze nicht wirklich sinnvoll voneinander abgrenzen, denn beide bedingen einander und gehen meist auseinander hervor. Zum Anderen stehen Glaubensgrundsätze nicht über dem Gesetz. So ist die Todesstrafe gemäß Grundgesetz abgeschafft. Das gilt ausnahmslos für alle Bürger in diesem Lande, auch wenn die Bibel an etlichen Stellen die Todesstrafe für die unterschiedlichsten „Vergehen“ (homosexuelle Handlungen unter Männern, untreue Ehefrauen, aufmüpfige Söhne und für Nicht-Beschnittene) vorsieht. Zu den Glaubensgrundsätzen der monotheistischen Religionen gehören auch die Prügelstrafe für Kinder, die Sklaverei und viele weitere grausame Praktiken, ganz zu schweigen von der Grundsätzen der Scharia bei den Moslems. Was dabei herauskommt, wenn man den Religionen Vorrang einräumt sieht man an Ländern wie Saudi-Arabien, Iran, Afghanistan oder dem alten Tibet als dort noch der Dalai Lama herrschte. Offensichtlich weiß Herr Schuster nicht wovon er schreibt.

Vor vielen Jahren etwa verurteilte ein deutsches Gericht einen Vater von vier Kindern, dessen Familie Mitglied einer christlichen Sekte war. Er hatte es abgelehnt, seiner Frau bei der Geburt des letzten Kindes mit einer Bluttransfusion das Leben zu retten. Der Mann ging bis vor das Bundesverfassungsgericht, zitierte seinen Glaubensgrundsatz: „Ist jemand krank, der … lasse über sich beten, und das Gebet des Glaubens wird dem Kranken helfen“, und wurde von den Karlsruher Richtern freigesprochen.

Der Mann wurde nicht freigesprochen, weil er vor Gericht die richtigen Bibelverse zu zitieren wußte, sondern weil das Gericht die körperliche Unversehrtheit als ein derart hohes Gut anerkannte, welches auch in solchen Fällen nicht verletzt werden darf. Man kann die Einstellung des Mannes, es ging um eine simple Bluttransfusion, kritisieren, aber es ist sein und unser aller Menschenrecht. Niemand kann dazu gezwungen werden als Ersatzteillager für eine andere Person zu fungieren. Das Beschneidungsurteil schlägt in dieselbe Kerbe, in dem es die körperliche Unversehrtheit von nicht einwilligungsfähigen Kindern explizit bestätigt. Insofern könnten einige Religionsgemeinschaften mit ihrem angekündigten Gang vor das Verfassungsgericht dem Humanismus zu einem unverhofften Sieg verhelfen. Bei ein wenig Recherche zum Thema in der Fachliteratur wäre übrigens Herr Schuster auf den lesenswerten Artikel „Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Jungen: Strafrechtliche Konsequenzen auch bei religiöser Begründung“ (PDF) von 2008 im Deutschen Ärzteblatt gestossen und hätte ihn hoffentlich eines Besseren belehrt.

Anstelle dessen setzten sie auf die Unversehrtheit des Kindes und hoben die angebliche Brutalität der Beschneidung hervor, die sie indirekt sogar mit der Geschlechtsverstümmelung bei Mädchen mancher radikaler Glaubensrichtungen verglichen, was kein Arzt dieser Erde unterschreiben würde.

Eben noch hieß es, Glaubensgesetze seien sakrosankt. Wie rechtfertigt er nun eigentlich das Verbot weiblicher Beschneidung? Soll dies in Zunkunft anhand einer Liste zumutbarer und unzumutbarer Verstümmelungen geschehen? Was er anscheinend nicht versteht ist, daß jedes einzelne Individuum ein Recht auf körperliche Integrität hat. Schlimme Verstümmelungen bei einer Personengruppe können nicht zur Rechtfertigung von weniger schlimmen Verstümmelungen an einer anderen Personengruppe herangezogen werden. Mord ist auch bereits bei Einzelpersonen verboten und nicht erst ab 10 Opfern. Ein Massaker erscheint sicherlich grausamer als eine Einzeltat, aber für die Opfer stellt sich diese Frage einfach nicht, tot ist tot, verstümmelt ist verstümmelt. Die Gemeinsamkeit beider Beschneidungsarten besteht darin, daß in beiden Fällen aus nicht-medizinischen Gründen irreversible Fakten geschaffen werden, der Grad des Schadens ist hierbei unerheblich, denn er ist in jedem Falle vermeidbar. Genaugenommen sollte man auch mit dem Ohrlochstechen warten, bis das Kind eine entsprechende Einsichtsfähigkeit erreicht hat.

Im Gegenteil, seit Langem rät die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Afrikanern dazu, ihre Jungen beschneiden zu lassen, weil auf diese Weise die Ansteckungsgefahr bei Aids um 66 Prozent sinke.

An dieser Stelle hilft ein Blick in die Empfehlung der WHO:

Countries should ensure that male circumcision is provided with full adherence to medical ethics and human rights principles, including informed consent, confidentiality, and absence of coercion.

Die WHO empfiehlt also die männliche Beschneidung nur in Übereinstimmung mit den Menschenrechten, nach ausreichender Information und freiwilliger Zustimmung unter Abwesenheit von Zwang. Die Beschneidung von Säuglingen widerspricht dieser Empfehlung in allen Punkten. Die WHO-Empfehlung bezieht sich auf eine vollkommen andere Altersgruppe. Abgesehen davon, weist die WHO auch daraufhin, daß trotz Beschneidung weiterhin von einem der Partner Kondome als Präventionsmaßnahme verwendet werden müssen, um eine Infektion nach menschlichem Ermessen auszuschließen, was allerdings wiederum den Nutzen der Beschneidung in Frage stellt. Kurz gesagt, die WHO-Empfehlung taugt in keiner Weise um die Genitalverstümmelung von (männlichen) Säuglingen und Kleinkindern zu rechtfertigen, denn die Diskussion dreht sich nicht um medizinsiche Vor- oder Nachteile, sondern um die religiös motivierte Beschneidung, bei der es ausschließlich um die Durchsetzung elterlicher Wahnvorstellungen an nicht einwilligungsfähigen Kindern geht, und genau dies gilt es zu unterbinden.

Wer die Beschneidung an seinem jüdischen Sohn nicht vollzieht, gilt als „Zerstörer des Bundes“ (Gen. 17,14).

Er hat zwar die richtige Bibelstelle gefunden, aber mit dem Zitieren und Verstehen längerer Texte will es auch hier noch nicht so recht klappen (Genesis 17:10-14):

(10) Das aber ist mein Bund, den ihr halten sollt zwischen mir und euch und deinem Geschlecht nach dir: Alles, was männlich ist unter euch, soll beschnitten werden; (11) eure Vorhaut sollt ihr beschneiden. Das soll das Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch. (12) Jedes Knäblein, wenn’s acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen. Desgleichen auch alles, was an Gesinde im Hause geboren oder was gekauft ist von irgendwelchen Fremden, die nicht aus eurem Geschlecht sind. (13) Beschnitten soll werden alles Gesinde, was dir im Hause geboren oder was gekauft ist. Und so soll mein Bund an eurem Fleisch zu einem ewigen Bund werden. (14) Wenn aber ein Männlicher nicht beschnitten wird an seiner Vorhaut, wird er ausgerottet werden aus seinem Volk, weil er meinen Bund gebrochen hat.

Da steht in der Bibel jetzt etwas von der Ausrottung nicht Beschnittener. Wir erinnern uns, es geht hier gemäß Schuster nicht einfach nur um (änderbares) Brauchtum, sondern um unantastbare Glaubensgrundsätze. Wenn dem so wäre, können wir uns auf ein ziemliches Blutbad gefasst machen.

Zum ersten Mal seit dem Ende des Krieges und der Judenvernichtung wird jüdisches Leben in Deutschland unmöglich gemacht. Adolf Hitler würde sich freuen.

Hahnebüchen, aber Hitler ist eben immer noch ein Hingucker. Das Judentum hat im Laufe der Jahrhunderte schon viele Anpassungen erlebt und überlebt. So werden heute ungehorsame Kinder auch nicht mehr zu Tode gesteinigt. Wieso hebt er eigentlich das Judentum so hervor, oder gelten die Glaubensgrundsätze der Moslems nur als Brauchtum? Abgesehen davon, wirklich benötigt wird in einer aufgeklärten Gesellschaft keine Religion.

Übrigens wurde in der Piratenpartei bereits 2009 ein Beschneidungsverbot für Minderjährige diskutiert, woraufhin prompt in einem Blogbeitrag — in welchem zwar auf die WHO-Empfehlung verwiesen wird, aber vom Autor wohl ebenfalls nicht gelesen oder nicht verstanden — die Anitsemitismus-Keule ausgepackt wurde. Schuster wärmt also nur olle Kamellen, die längst wiederlegt sind, auf.

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2 Kommentare

  1. […] Gründe — und nein, die WHO empfiehlt nicht die Beschneidung für Kinder, wie bereits hier an anderer Stelle dargelegt wurde — können nicht überzeugen¹, warum es den Kindern in […]

  2. Menschenrechtsaktivist sagt:

    Über Grundgesetz, Bibel und die Täuschung durch Behörden, Gerichte und andere Entscheidungsträger sowie deren unwissende oder daran verdienende Mitläufer.

    Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen hätte sich das Deutsche Volk das Grundgesetz gegeben (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4ambel_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland ). Es ist nicht wahr, dass über das Grundgesetz das Volk abgestimmt hätte. Auch Gott wird wie bei der angeblich „heiligen Inquisition“ nicht sein Einverständnis gegeben haben und die Verfasser des Grundgesetzes werden auch nicht die göttliche Macht gehabt haben, die z.B. von der Geschichte bekannten Interessen an Unterjochung und auch Tötung von Mitmenschen sowie die Bildung von Seilschaften dazu zu beseitigen. Tötung unter „Obhut“ herrschender Organe gibt es offenbar noch, vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Oury_Jalloh .
    Das Grundgesetz beginnt somit mit Irreführung. Dies ist nicht verwunderlich, denn Macht verändert den Charakter (vgl. z.B. http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/arbeitswelt/psychologie-was-macht-aus-uns-macht-1590134.html ). Das kann man auch beobachten, wenn ein einfacher Arbeiter oder Angestellter zum Vorgesetzten gemacht wird. Auch über Menschenrechte wird sich hinweggesetzt. Beispiel: Obama nimmt öffentlich das Recht für sich in Anspruch, amerikanische Staatsbürger ohne Anklage zu töten. Das heißt, jemand, der den Friedensnobelpreis bekam, der Professor für Verfassungsrecht war, besteht darauf, gleichzeitig Ankläger, Richter, Geschworener und Henker seiner eigenen Bürger zu sein. Ohne ihnen ein Verbrechen nachzuweisen (vgl. http://www.daserste.de/information/wissen-kultur/ttt/sendung/hr/sendung_vom_13102013-106.html )… und Obama ist Christ und findet Rat in der Bibel (http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politik/d/3705596/der-heimliche-christ.html#.UupNzj15P7U).

    Die Gebote Gottes sind Appelle an das Verhalten der Menschen. Die Schutzgesetze für die Bürger wie das Grundgesetz oder die Verfassungen sind nicht als Gebote, sondern so formuliert, als wäre das Verhalten der Herrschenden damit festgelegt. Man stellt sich also über Gott bzw. will Gott spielen. Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes der BRD lautet z.B.: Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. Daraus geht hervor, dass alle Richter rechtliches Gehör gewähren. Art 20 Abs. 3 GG lautet z.B.: Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Auch mit diesem Text soll das Verhalten der Herrschenden vorbestimmt sein. Das Grundgesetz und andere Schutzbestimmungen sollen so verstanden werden und sie werden auch von Unerfahrenen so verstanden. Nachteiliges Verhalten (vgl. z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Milgram-Experiment ) gibt es nicht. Schon Kinder werden darauf getrimmt.

    Leider wird all zu oft in deutschen Schulen und Universitäten von einer Forderung des Grundgesetzes schon auf deren Realisierung geschlossen. Die Realität wird nicht auf den Prüfstand gehoben, im Gegenteil: Wer in Deutschland nach der Verfassungswirklichkeit gefragt wird, pflegt oftmals nur das Grundgesetz aufzuschlagen um dann zu behaupten, dass das Wirklichkeit ist, was nach der Zielvorstellung des Grundgesetzes Wirklichkeit sein soll, allein weil es dort so geschrieben steht. Das ist irreführend…. Die deutsche Gewaltenteilung steht nur auf dem Papier. (weiteres unter http://gewaltenteilung.de/idee.htm = Homepage eines ehemaligen Richters).

    Der Richter und sonstige Rechtsanwender klammert sich nur allzu gern an die höheren Weihen, die Verfassung und Gesetz verleihen, und an den Schutz, der bekanntlich immer von oben kommt… Die Ermittlung der Verschleierungstendenzen und Verschleierungsmöglichkeiten in der Rechtssprache wird zur vielleicht pointiertesten Form der Feststellung, wie eindeutig und klar – oder eben nicht – der Staat seinen Rechtsunterworfenen (auch in spezifischen Funktionen wie Regierender, Beamter, Richter, Vertragspartner) sagt, was er von ihnen erwartet und unter welchen Voraussetzungen er was wie erzwingen wird…. Die Korrektive (Hilfen) kommen von den Gegenparteien her, die analog vorgehen…..Ein Problem für sich war und ist überhaupt der einseitige Gebrauch, schlimmer: der einseitige Gebrauch und Missbrauch von Macht und Recht. (vgl. http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf ).
    Artikel 20 des Grundgesetzes behauptet u.a., dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist und dass die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist. Art 97 Abs. 1 des Grundgesetzes lautet: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“ Dieser Leitsatz besteht seit 1877 (vgl. http://www.jurawelt.com/studenten/seminararbeiten/517 ). Art. 120 Abs. 1 der Verfassung der Russischen Föderation und auch Artikel 166 der Demokratischen Volksrepublik Korea lauten ähnlich. Das Volk wird im Grundgesetz der BRD als Souverän verstanden – (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland . Auch in der Verfassung von Nordkorea wird das Volk als Souverän verstanden (vgl. http://www.nordkorea-info.de/verfassung-des-volkes.html .
    Den Untertanen wird damit immer weisgemacht, dass Herrschende die Menschenrechte und Gesetze einhalten und dass es keine Verhaltensgesetze gibt, die zu beachten wären. Einbildung ist auch eine Bildung. Z.B. sorgt die in der Einbildung funktionierende Gehörsrüge / Anhörungsrüge nach § 321a der Zivilprozessordnung überhaupt nicht für eine Gewährung rechtlichen Gehörs. Sie ist eine Missgeburt des Gesetzgebers. (vgl. z.B. http://www.lhr-law.de/magazin/der-aussichtsloseste-rechtsbehelf-der-welt )

    Politiker von Parteien, die nicht in der Regierung sitzen, also kaum Macht haben, geben gelegentlich sinngemäß zu, dass Grundrechte nur Show sind ( vgl. http://www.youtube.com/watch?v=dgsNB8JKDd8 ) und die Antworten der Bundesregierung dazu von von einer selbstgefälligen Grundhaltung getragen sind, die keine Kritik zulassen, siehe z.B. und http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html .
    Irreführende Werbung ist übrigens eine kriminelle Handlung und das Lügen widerspricht auch dem 8. Gebot Gottes. Da dürften eigentlich keine Parteien wie CDU / CSU an der Macht sein und unsere Menschenrechte nicht in Kirchen gepriesen werden, wie das leider zu beobachten ist. Baruch de Spinoza 1632 – 1677 stellte schon vor Jahrhunderten fest, dass die Machtposition entscheidet, wer Rechtsverletzungen begehen darf und dass jeder so viel Recht hat, wie er Macht hat.
    Der Ex-Richter Fahsel hat z.B. unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann”. Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind systemkonform (vgl. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ). Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern Köpfe rollen müssten (vgl. auch http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ).
    Wer die Macht hat, kann eine Begründung herzaubern, die ihm ins Konzept passt. Im Internet gibt es unter http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf einen Aufsatz dazu. Norbert Blüm stelle auch richtig fest: Eine Klasse von Staatsbediensteten verwahrt sich mit Erfolg gegen alle Kritik: Die Richter (vgl. http://www.zeit.de/2013/27/richter-kritik-justiz). Der Staranwalt Rolf Bossi hat darüber ein Buch geschrieben.

    Der Staat will Bürger arm machen, meint eine große Gruppe von Geschädigten. Diese Erkenntnis basiert auf der juristischen Überprüfung von hunderten Rechtsfällen, siehe http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm .
    G20-Gipfel beschließt weltweiten Zugriff auf die Vermögen der Bürger. Der Gipfel markiert einen Meilenstein auf dem Weg zur umfassenden Enteignung der Bürger. ( s. http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/09/07/g-20-gipfel-beschliesst-globalen-zugriff-auf-die-vermoegen-der-buerger/comment-page-5/ ). Übrigens liegt Deutschland beim Anlegerschutz weit hinter Ruanda und Burundi! (vgl. http://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpress/?p=11032 ).
    Ausbeutung durch Herrschende scheint in Ordnung zu sein und Ausgebeutete scheinen als selber Schuld zu gelten. Reiche werden wie Monarchen verehrt, Arbeitslose verachtet. Die Zweiklassenjustiz ist die Regel. „Keine Staatsform bietet ein Bild hässlicherer Entartung, als wenn die Wohlhabendsten für die Besten gehalten werden.“ (CICERO, RÖMISCHER STAATSMANN, 106 V.CHR. – 43 V.CHR.

    Das Bundesverfassungsgericht meint: Das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns führt zu dem Gebot, dem Rechtssuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 87, 48 )- vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssicherheit . Das ist irreführend, denn das Verfassungsgericht genügt diesen rechtsstaatlichen Erfordernis nicht. Es hat nämlich eine Fülle von (unbekannten) Voraussetzungen durch Richterrecht eingeführt, die zur Abweisung der Beschwerde führen. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 % (vgl http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237 ).
    Auch hat sich das Bundesverfassungsgericht eindeutig zu den Bürgerrechten geäußert “Sie als Bürgerinnen und Bürger haben kein Recht auf Recht und auch erst recht kein Grundrecht bzw. grundrechtsgleiches Recht auf Demokratie aus dem Grundgesetz”. Das wurde bei der Anhörung zur Klageeröffnung gegen den ESM vom Verfassungsrichter und den anwesenden Regierungsvertreter ausgesprochen und auch so vertreten (vgl. http://www.demokratisch-links.de/die-linke-probleme-mit-demokratie-und-rechtsstaat ).

    Der Rechtsstaat steht nur auf dem Papier. Der positive Sinngehalt der einschlägigen Gesetze wird in den Köpfen der zuständigen Beamten derart deformiert, dass vom ursprünglichen Gesetzeszweck so gut wie nichts davon übrig bleibt. Was nützt der beste Rechtsstaat auf dem Papier, wenn er in die Köpfe und die Herzen der Menschen, die ihn vertreten sollen, keinen Eingang finden kann?(vgl. http://www.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf ). Die angeblich funktionierende Gesetzgebungs- und Gerichtspraxis ist die schlimmste Lebenslüge, denn hier ist die Berichterstattung in allen Medien nicht nur sehr weit von den wahren Verhältnissen entfernt, sondern sogar irreführend……Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte… (von http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html ).
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt die Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges, wobei eine Individualbeschwerde alle Beschwerden und Rechtswege erschöpfen muss. Die Menschenrechtsopfer sind dann bis zum Europäischen Gerichtshof im Durchschnitt nach 15 Jahren finanziell, gesundheitlich und sozial abgebrannt mit über 100 Nebenverfahren. Und wenn die Menschenrechtsverletzung in wenigen Fällen festgestellt wird, wird nicht entschädigt und rehabilitiert, sondern an das kranke System zurück verwiesen, in welchem der Horrortrip weitergeht. Der Erfolg ist gleich null, im Sinne der Regierungen, Sinn und Zweck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist, den Menschen eine Menschenrechtskommission vorzuspielen. Eine Illusion von einer heilen Welt der Menschenrechte vorzuspielen. (vgl. http://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/europaischer-gerichtshof-fur-menschenrechte/ ).

    Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Einen Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. s. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 . Wenn Richter sich alles erlauben können und man u.a. gegen Betrüger keine Rechte bekommt, dann wird die Moral der ganzen Gesellschaft immer schlechter.
    An einer Petition für eine Durchsetzung der Strafbarkeit bei Rechtsbeugung kann man sich beteiligen unter
    http://www.change.org/de/Petitionen/bundesjustizminister-heiko-maas-strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren?share_id=zvPmDnRIhE&utm_campaign=autopublish&utm_medium=facebook&utm_source=share_petition . Das wird aber nichts bringen, weil darüber Obrigkeiten entscheiden und eine Strafbarkeit der Rechtsbeugung der Oberschicht und schaden zufügen könnte und das auch den obrigkeitsstaatlichen Lehren widersprechen würde.

    Zum Gesundheitsschutz: Von Ärzten konnte ich erfahren, dass sie mit Rügen und Regressen bestraft werden, wenn sie ordentlich beraten und notwendige Medikamente verschreiben. Hausbesuche bekommen Ärzte auch nicht bezahlt. Sie haben auch Angst vor dem Prüfungsausschuss ( http://www.arztwiki.de/wiki/Pr%C3%BCfungsausschuss ). Im Krankenhaus hatte meine gelähmte Mutter kein Essen bekommen, die Mutter unseres Pfarrers wurde mit künstlichem Koma eingeschläfert, alles offenbar aus Zeit- und Kostengründen. Mein Vater erhielt ein Neuroleptika, was einen Frühzeitigen Tod verursacht (vgl. http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=3311).
    Kinder müssen zu schwere Schulranzen tragen (vgl. http://www.welt.de/welt_print/article1137346/Tag-der-offenen-Tuer-bei-der-Bundesregierung-Zehntausende-auf-Staatsbesuch.html ). Ein Schutz wird somit auch unseren Kindern nicht gewährt. Gesundheitsschäden sind hinzunehmen.

    Schon Babys werden mit Profitgier und Machtmissbrauch gesundheitlich geschädigt. Nach Medienberichten ist bereits Gentechnik in Bio-Babynahrung. Bekanntlich können Lebensmittel der Gentechnik Krebs hervorrufen (s. z.B. http://mon810.wordpress.com/2007/10/31/krebs-durch-gentechnik/ ). Die USA-Firma „Monsanto“ darf offenbar alles machen. Sie wird von der politischen Vetternwirtschaft auf höchster Regierungsebene unterstützt. Viele Bauern werden in den Bankrott getrieben und bringen sich durch den entgrenzten Raubtierkapitalismus um (vgl. http://www.youtube.com/watch?v=ZpUR3EP9dTo ). Genmanipulation stellt einen schädlichen Eingriff in die Natur dar, ohne dass alle Folgen für uns vorauszusehen sind. Der US-amerikanische Präsident Barack Obama hat das Monsanto-Schutzgesetz (Monsanto Protection Act) unterzeichnet. Es sieht vor, dass Monsanto auch gegen den Willen der obersten Gerichtshöfe der einzelnen amerikanischen Bundesstaaten genmanipuliertes Saatgut anpflanzen darf. Damit ist den widerspenstigen Staaten die Möglichkeit genommen worden, Firmen wie Monsanto gerichtlich zu stoppen und zu verhindern, dass sie zu einem Experimentierfeld für genmanipulierte Experimente werden. (vgl. http://www.suedtirolnews.it/d/artikel/2013/03/31/obama-unterzeichnet-monsanto-schutzgesetz.html ). In dem arte-Video „Unser täglich Gift“ ( http://www.youtube.com/watch?v=ghGm51AobGw&playnext=1&list=PLA295763D18767345 ) gibt ein Insider zu, dass von Verantwortlichen Fehler nicht zugegeben werden, weil das einen Vertrauensverlust bedeutet und Kritikern Tür und Tor öffnet. Es könnte behauptet werden, dass nicht nur einer, sondern viele Fehler gemacht wurden und das gesamte Verfahren könnte in Frage gestellt werden.
    Wenn Fehler nicht zugegeben werden und sich Herrschende schlampig verhalten und die Untergeordneten als minderwertig betrachten (können), sammeln sich immer mehr Fehler an. Ein Beispiel dazu:
    Zur Ursache vom Tod Oury Jallohs im Polizeigewahrsam gibt es ein neues Brandgutachten. Dessen Fazit: der Flüchtling muss ermordet worden sein (vgl. z.B. http://www.taz.de/Neues-Brandgutachten-im-Fall-Jalloh/!127318/ ). Der Fall ist natürlich ungeklärt geblieben (vgl.http://www.taz.de/Der-Fall-Jalloh/!107405/ ).
    Was wir bekommen ist noch viel schlimmer als STASI und GESTAPO zusammen, meint Prof. Albrecht- http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=boCcnnIPZCk und http://politikforen.net/showthread.php?131970-Die-deutsche-Polizei-l%C3%B6st-sich-immer-mehr-vom-Rechtsstaat .

    Unsere Herrschenden können und wollen uns auch genauestens ausspionieren, unseren Aufenthalt und auch unseren Charakter erforschen, was auch Edward Snowden z.B. unter http://www.daserste.de/specials/ueber-uns/snowden-exklusiv-das-interview-100.html bestätigt. Die Diktatur hat sich schon hinreichend bewaffnet, jedenfalls hat sie alle Organe des Staates fest in ihrer Hand, jetzt auch die »unabhängige« Zentralbank und zunehmend das Bundesverfassungsgericht. (vgl. http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/prof-dr-karl-albrecht-schachtschneider/ein-weiterer-schritt-zur-diktatur.html ).
    Weitere themenbezogene Links z.B. unter http://www.rechtsverweigerung.de/Links.html .
    Verhaltensgesetze müssten beachtet werden! Die Herrschenden in der DDR waren übrigens auch vom Volk abhängig und die DDR-Verfassung und DDR-Gesetze waren auch schön formuliert. Art. 19 der Verfassung der DDR vom 6. April 1968 legt fest: „Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeit sind Gebot für alle staatlichen Organe …..“ Das Verhalten hatte etwas anderes daraus gemacht. Die Volksrepublik Nordkorea hat auch eine schön geschriebene Verfassung. Der Staat …. achtet und schützt die Menschenrechte (siehe http://www.naenara.com.kp/de/great/constitution.php?2 ).
    Eine dem Grundgesetz entsprechende Ordnung hatten und haben wir nicht (vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ). Die Ordnung des deutschen Grundgesetzes kann nicht hergestellt werden, wenn nicht den bekannten Verhaltensgesetzen mit den Unterjochungsinteressen (vgl. z.B. Milgram-Experiment), dem Gruppenverhalten und anderen nachteiligen egoistischen Verhaltensweisen durch staatliche Strukturen entgegengewirkt wird. Herrschende haben es weitestgehend in der Hand, ob sie die für Herrschende nachteiligen Schutzbestimmungen den Untertanen gewähren wollen. Dem müsste mit anderen Strukturen entgegengewirkt werden.
    Das wird aber nicht durchführbar sein, weil Herrschende und ihre Freunde einschließlich der Medienbosse sich im Grunde gleich verhalten, sich lieber mit Ablenkungsthemen zwecks Machterhalt beschäftigen und Machteinbußen nicht zulassen werden. Wenn Bürger nicht mehr zu den Wahlen gehen würden, könnte sich etwas ändern. Dann müsste nämlich von an Machtbesitz uninteressierten Wissenschaftlern über neue Strukturen nachgedacht werden! Die Zeit ist leider noch nicht reif. Die meisten Leute sind noch nicht oder nicht genügend geschädigt worden.

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