Vorneweg sei deutlich klargestellt, daß ich ein entschiedener Gegner der Ziele der selbsternannten „Lebensschützer“ bin und ich die Gruppierung auch dem christlichen Fundamentalismus zurechne. Ebenso finde ich es mehr als bedenklich, wenn sie von Abgeordneten Zuspruch erhalten. Überhaupt geht mir das ganze blödsinnige religiöse und esoterische Gewäsch gehörig auf die Nerven, aber das ist der Preis einer pluralistischen Gesellschaft, in der Meinungsvielfalt und das Recht diese Meinung zu äußern eine ihrer Grundlagen ist. Eine andere Grundlage ist die in Art. 8 des Grundgesetzes festgeschriebene Versammlungsfreiheit, wozu auch Demonstrationen gehören. Dies ist ein Grundrecht, welches nicht nur jedem zusteht, sondern dessen Inanspruchnahme der Staat zu gewährleisten hat. Womit ich beim eigentlichen Thema angekommen bin. Weiterlesen