Vorhin bin auf den folgenden Tweet der Polizei Hannover gestoßen, in dem bereits zwei Personen zu einer Versammlung erklärt werden: Weiterlesen
Tag Archiv für Versammlungsgesetz
Der hpd und die Meinungsvielfalt
„Marsch für das Leben“
Am vergangenen Samstag fand in Berlin mal wieder der „Marsch für das Leben“ der selbsternannten Lebensschützer statt. Wie üblich wurde er, immerhin eine angemeldete Demonstration, von linksradikalen Gegendemonstranten begleitet und blockiert.
Dazu veröffentlichte nun Florian Chefai beim hpd einen Kommentar unter dem Titel „Marsch für das Leben — Kein guter Tag für christliche Fundamentalisten“. Eine Passage daraus lässt aufhorchen:
Ein Teil startete Blockadeversuche, um den „Marsch für das Leben“ zum Stillstand zu bringen. Zeitweise konnten die Versuche von Einsatzkräften verhindert werden. Doch letztlich waren ausreichend Personen auf der Straße „Unter den Linden“, um den reaktionären Marsch dauerhaft zu blockieren. Viele Passanten stellten sich spontan hinter die Blockade, um ihre Solidarität zu bekunden.
Von einem Studenten der Soziologie erwartet man es schon nicht mehr anders, aber dennoch sollte der Autor dringend seine Einstellung zum Rechtsstaat im Allgemeinen und den Grundrechten, insbesondere von Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) und Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit), überprüfen. Weiterlesen
Vorbereitung von Anschlägen auf die Grundrechte
Nach dem Mordanschlag auf die Mitarbeiter der Satirezeitung Charlie Hebdo machten sofort zwei Worte aus den Mündern vieler Politiker die Runde. Einerseits die allseits geäußerte, grundfalsche Aussage, dies habe „alles nichts mit dem Islam“ zu tun und andererseits „es handele sich um einen Anschlag auf die Presse-/Meinungsfreiheit“. Als spontane Stellungnahme direkt nach dem Anschlag mag die zweite Aussage noch durchgehen, aber inzwischen sollte die Floskel jedoch weitaus vorsichtiger benutzt werden, denn genaugenommen ist sie grundfalsch. Weiterlesen
Feminazis und der „Marsch für das Leben“
Vorneweg sei deutlich klargestellt, daß ich ein entschiedener Gegner der Ziele der selbsternannten „Lebensschützer“ bin und ich die Gruppierung auch dem christlichen Fundamentalismus zurechne. Ebenso finde ich es mehr als bedenklich, wenn sie von Abgeordneten Zuspruch erhalten. Überhaupt geht mir das ganze blödsinnige religiöse und esoterische Gewäsch gehörig auf die Nerven, aber das ist der Preis einer pluralistischen Gesellschaft, in der Meinungsvielfalt und das Recht diese Meinung zu äußern eine ihrer Grundlagen ist. Eine andere Grundlage ist die in Art. 8 des Grundgesetzes festgeschriebene Versammlungsfreiheit, wozu auch Demonstrationen gehören. Dies ist ein Grundrecht, welches nicht nur jedem zusteht, sondern dessen Inanspruchnahme der Staat zu gewährleisten hat. Womit ich beim eigentlichen Thema angekommen bin. Weiterlesen