Als Antwort auf eine kleine Anfrage (Drucksache 18/2128) von Die Linken hat die Bundesregierung verlauten lassen, daß sie vorerst nicht vorhat Konsequenzen aus der Massenbespitzelung durch den BND zu ziehen (heise, Netzpolitik). Die Meldung ist unschön, widerspricht sie doch diametral dem, was ich von einer Bundesregierung erwarte, aber sie entspricht exakt dem was ich von dieser Bundesregierung erwartet habe. Sie handelt damit auf ihre Weise konsequent, denn im Grunde wollte sie noch nicht einmal den Untersuchungsauschuss und behindert diesen auch wann immer möglich.
Der BND handelt bei seiner Aufgabenerfüllung im Einklang mit den bestehenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften.
Wenn sie jetzt einfach zugeben würde, daß die Aktivitäten des BND außerhalb des verfassugsmäßigen Rahmens ablaufen würden, müsste sie logischerweise Ermittlungen gegen sich selber (Fragen der Immunität seien hier mal zurückgestellt) und frühere Mitglieder von Bundesregierungen führen, denn sie ist letztendlich Auftraggeber und Kontrolleur des BND. Selbst wenn es sich bestätigt hätte, daß der BND aus eigenem Antrieb gehandelt hätte, wäre nun offensichtlich, daß die Bundesregierung(en) bei der Aufsicht der Geheimdienste vollumfänglich versagt hat. Will sie sich nicht selbst öffentlich delegitimieren, muss sie diese Meinung vertreten, wobei ich allerdings davon überzeugt bin, daß die Mitglieder auch tatsächlich von der Richtigkeit überzeugt sind.
Die Bundesregierung hat die Ausführungen der Sachverständigen Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und Prof. Dr. Matthias Bäcker zur Kenntnis genommen.
Was soll sie auch sonst sagen? Sie ist der Überzeugung, daß alles verfassungsgemäß abläuft. Durch die Aussagen der beiden ehemaligen Verfassungsrichter Hoffmann-Riem und Papier vor dem Untersuchungsausschuss, die eben der Auffassung sind, die Art und Weise der gesamten Aufklärungsarbeit des BND verstoße gegen das Grundgesetz, haben die Mitglieder der Bundesregierung keine Rechtsfolgen zu befürchten, denn der Untersuchungsauschuss ist kein Gericht. Allenfalls ein Urteil des BVerG oder Einzelurteile von Strafgerichten gegen Einzelpersonen könnte hier Abhilfe schaffen. Solange dies aber nicht gegeben ist, verspürt die Bundesregierung keinen hinreichenden Druck etwas zu ändern.
Am meisten Angst haben Politiker noch vor dem Wähler. Nicht wiedergewählt zu werden ist die schlimmste aller Strafen die einen Politiker oder eine Partei ereilen kann (Man erinnere sich an die zu Recht aus dem Bundestag geflogene FDP). Doch auch hier ziehen für die Bundesregierung nicht unbedingt dunkle Wolken am Himmel auf, im Gegenteil, mitten in der Snowden Affäre wurden die Geheimdienstbefürworter auch noch mit absoluter Mehrheit (wieder)gewählt.
Folgenreicher Widerstand von Seiten der Bevölkerung ist ausgeblieben und momentan sieht es nicht so aus, als ob sich daran etwas ändern würde, wie die gestrige Aktion von „#StopWatchingUs“ anschaulich belegt. Vor einem Jahr war die Aktion noch eine ausgewachsene Demo. Dies lässt nichts Gutes für die Ende August stattfindende Demo „Freiheit statt Angst“ erahnen. Wobei ich mir persönlich von organisierten und monatelang vorher angekündigten Demos sowieso nie viel versprochen habe, schon gar nicht mit vielleicht ein paar hundert, ein paar tausend Teilnehmern. Immerhin hat Deutschland rund 80 Miollonen Einwohner. Solange da keine relevante Zahl sponatn aufsteht, wird sich keine Regierung bemüßigt fühlen ihre eigenen Handlungsweisen zu überdenken.
Derzeit gibt es somit aus Sicht der Bundesregierung keinen nachvollziehbaren Grund, die Angelengeheit nicht durch das seit Kohls Zeiten bestens bewährte Aussitzen zu bearbeiten. So fest im Sattel wie heute hat selten eine Bundesregierung gesessen. Sicher, das Blatt kann sich sehr schnell drehen, aber Anzeichen gibt es dafür bisher noch nicht.