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Niederländischer Inlandsgeheimdienst hört Rechtsanwälte ab

Stück für Stück vervollständigt sich das Bild der sich nicht an rechtstaatliche Prinzipien gebunden fühlenden Geheimdienste in den sogenannten westlichen Demokratien. Nun ist öffentlich geworden, daß der niederländische Inlandsgeheimdienst AIVD (Algemene Inlichtingen- en Veiligheidsdienst) gezielt Rechtsanwälte abhört.

Jeder Rechtsanwalt und andere (berufliche) Geheimnisträger die heute noch Dienste über das Internet offerieren ohne einen Schlüssel (PGP, S/MIME) für eine sichere Kommunikation anzubieten, handeln grob fahrlässig, gegen die Interessen ihres Mandanten und müssen sich dem Vorwurf des mutwilligen Mandantenverrats gefallen lassen, da sie eine grobe Verletzung ihrer Fürsorgepflicht begehen. Das rechtswidrige Handeln von Geheimdiensten gehört zwar ebenfalls unterbunden, was jedoch immer nur national erfolgt, kann aber nicht zur Entlastung der Berufsgeheimnistäger beitragen, da sie von der Abhörpraxis Kenntnis haben, jedoch keinen Versuch unternehmen die Kommunikation mit ihren Mandanen adäquat zu schützen.

Zum Thema hier im Blog:

Rechtsanwalt für Internetrecht klagt gegen BND, bietet aber keinen PGP-Schlüssel an

Wie der Spiegel berichtet (via CR-Online), klagt der Berliner Anwalt Niko Härting (Twitter: @nhaerting) vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen eine Durchleuchtung von e-Mails aus dem Jahre 2010, da aus dem Jahresbericht (vgl. hier) des parlamentarischen Kontrollgremiums hervorging, daß der BND 37 Mio. e-Mails abgefangen, aber nur in 12 Fällen auf nachrichtendienstlich relevantes Material gestoßen sein soll. Soweit so gut, je mehr Klagen vor unterschiedlichen Gerichten gegen diese Schnüffelei vorliegen, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, daß Licht in die Sache kommt und Verantwortliche mindestens Rede und Antwort stehen müssen (man wird ja bescheiden, bei dieser Regierung).

Was den Fall aber interessant macht ist etwas Anderes und genau passend zu zwei anderen Artikeln zu Rechtsanwälten hier im Blog (hier und dort): Weiterlesen

Diese e-Mail enthält vertrauliche Informationen

Regelmäßig findet sich in der Signatur von e-Mails im Gechäftsverkehr mit Firmen, Freiberuflern — Rechtsanwälte eingeschlossen! — ein Passus, manchmal sogar in drei oder vier Sprachen, der mehr oder weniger höflich bis drohend darauf hinweist, daß die e-Mail und deren Anhänge vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalte und daß man, sofern man nicht der intendierte Empfänger ist, sowohl den Absender informieren möge, als auch die Weitergabe der Informationen — unter Strafandrohung — zu unterbleiben habe. In etlichen Fällen enthalten diese E-Mails durchaus Informationen, die nicht für jedermann bestimmt sind. Offensichtlich ist man sich der Problematik bewusst, daß e-Mails technisch bedingt deutlich weniger vertraulich sind, als Briefe. Gemeinsam ist diesen e-Mails aber, jedenfalls bei dem was ich bisher gesehen habe, dass sie niemals irgendeinen Hinweis auf einen kryptografschen Schlüssel, sei es PGP oder S/MIME, enhalten. Man möchte zwar die Vertraulichkeit gewahrt wissen, ist aber selbst nicht bereit etwas dafür zu tun. Allein der Einsatz einer kryptografischen Signatur könnte die Irrläuferquote reduzieren, da sie bereits beim Absender mit hoher Wahrscheinlichkeit entdeckt werden würden, weil der Einsatz eines zwar zu der e-Mailadresse passenden Schlüssels, aber falschen Empfängers nicht vollständig vermeidbar wäre, aber einfache Tippfehler in den Mailadressen zu einer Rückmeldung führen würden. Weiterlesen

Rechtsanwälte im Internet

Ich hatte in den letzten Monaten, bereits lange vor der Snowden-Affäre, viel Kontakt mit Rechtsanwälten. Neben der Suche nach geeigneten Kanzleien kam es dabei auch zu, über den Erstkontakt hinausgehender, Korrespondenz, die unter Anderem per e-Mail geführt wurde. Einige Anwälte bevorzug(t)en sogar ausdrücklich die Abwicklung per e-Mail, auch gegenüber dem Telefon, da sie schwer erreichbar sind. Schon damals ist mir aufgefallen, daß zwar fast jede Kanzlei im WWW vertreten ist, aber die Allerwenigsten einen Hinweis auf die Möglichkeit einer verschlüsselten Kontaktaufnahme bieten (weder auf der Webseite, noch in den Mailsignaturen). Gerade bei RA sollte man eigentlich ein höheres Sicherheitsbewusstsein erwarten. Selbst wenn die Leistung vom Klienten nicht aktiv nachgefragt wird, müsste ein RA spätestens bei der ersten Mailantwort seinem Mandanten die Möglichkeit zumindest anbieten. Weiterlesen

Kanzleiwerbung

Diese Werbung einer Rechtsanwaltskanzlei (Straf- und Motorradrecht) in und aus Berlin ist mal wirklich zielgruppengerecht. Ich bin mal gespannt, ob die Wanne demnächst umlackiert wird.

Kanzleiwerbung

Zielgruppengerechte Außenwerbung der Kanzlei Hönig