Rechtsanwalt für Internetrecht klagt gegen BND, bietet aber keinen PGP-Schlüssel an

Wie der Spiegel berichtet (via CR-Online), klagt der Berliner Anwalt Niko Härting (Twitter: @nhaerting) vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen eine Durchleuchtung von e-Mails aus dem Jahre 2010, da aus dem Jahresbericht (vgl. hier) des parlamentarischen Kontrollgremiums hervorging, daß der BND 37 Mio. e-Mails abgefangen, aber nur in 12 Fällen auf nachrichtendienstlich relevantes Material gestoßen sein soll. Soweit so gut, je mehr Klagen vor unterschiedlichen Gerichten gegen diese Schnüffelei vorliegen, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, daß Licht in die Sache kommt und Verantwortliche mindestens Rede und Antwort stehen müssen (man wird ja bescheiden, bei dieser Regierung).

Was den Fall aber interessant macht ist etwas Anderes und genau passend zu zwei anderen Artikeln zu Rechtsanwälten hier im Blog (hier und dort):

Deshalb müsse er „ernsthaft mit der Möglichkeit rechnen“, dass auch seine vertrauliche Anwaltspost geprüft worden sei.

Die Aussage ist inhaltlich natürlich vollkommen korrekt, aber auch 2010 war es bereits bekannt, daß e-Mails nichts Anderes als elektronische Postkarten sind und jeder der Zugang zur technischen Infraktruktur hat, diese unbemerkt Mitlesen kann. Auch war bereits bekannt, daß Unternehmen wie bspw. Google den Inhalt aller e-Mails scannen um Werbeeinblendungen vornehmen zu können. Er hätte und muß immer noch damit rechnen, daß seine e-Mails mitgelesen werden.

Doppelt brisant wird die Aussage in Verbindung den Spezialgebieten der Kanzlei:

Internetrecht
HÄRTING Rechtsanwälte sind bekannt durch Mandate aus dem Internetrecht für Online-Portale und Internet-Dienstleister. Dazu gehört die Erstellung von Verträgen über Internet-Dienstleistungen, AGB für Online-Shops oder Nutzungsbedingungen für Internetportale. Das Beratungsspektrum reicht von der Begleitung neuer Geschäftsmodelle und Internetprojekte bis zur Begutachtung von Online-Auftritten („Website-Check“). Auch für die Beratung in Fragen des Fernabsatzrechts und in Streitigkeiten um Domains sind HÄRTING Rechtsanwälte bekannt.
[…]
Datenschutz
Wer in der Online-Welt unterwegs ist, kommt nicht um den Datenschutz herum. HÄRTING Rechtsanwälte sind Experten, wenn es um Fragen personenbezogener Daten geht. Dies gilt gleichermaßen für private Internet-Anbieter und für Social Networks, aber auch für öffentliche Einrichtungen.

Er kann sich also nicht mehr auf Unwissenheit berufen und gerade deshalb steht diese Kanzlei in besonderer Verwantwortung ihren Mandanten gegenüber. Herr Prof. Härting muß sich daher die Frage gefallen lassen, wieso er überhaupt vertrauliche Anwaltspost per e-Mail ausgetauscht hat, bzw. evtl. weiter austauscht ohne die anwaltliche Schweigepflicht zu verletzen.

Gegen unverschlüsselte Eingangsmails kann er natürlich nicht wirklich etwas unternehmen, aber zumindest würde man erwarten, daß er (potentiellen) Mandanten zumindest einen PGP- oder S/MIME-Schlüssel anbietet, um mit ihm vertraulich in Kontakt treten zu können. Dazu findet sich auf der Homepage nichts! In sechs Sprachen geht man im Bereich Internetrecht und Datenschutz auf Mandantensuche, aber für einen öffentlich verfügbaren PGP-Schlüssel reicht es nicht.

So sehr die Klage zu begrüßen ist, drängt sich der Eindruck auf, daß hier jemand seinen Fall für die persönliche Profilierung gefunden hat.

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