Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zur Rechtmäßigkeit der EU-Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) bekannt gegeben: Die Richtlinie ist unrechtmäßig, da unverhältnismäßig!
Was sich zunächst nach einem Riesenerfolg für die Gegner der VDS anhört, entpuppt sich bei näherem Hinsehen mehr als eine vorläufige Niederlage der VDS-Befürworter, denn es wurde nur die Richtlinie gekippt, nicht jedoch die VDS grundsätzlich in Frage gestellt. Ähnlich hatte auch das BVerG in der Sache geurteilt. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis die Überwachungsfanatiker in SPD und insbesondere der CDU/CSU eine neue Regelung präsentieren werden. Angekündigt haben sie es bereits. Dem EuGH ist die Richtlinie schlicht nur zu unspezifisch formuliert. Mit der Begründung im Urteil haben die Richter den VDS-Befürwortern auch gleich konkrete Verbesserungsvorschläge für die nächte Richtlinie an die Hand gegeben. Weiterlesen