Vorbereitung von Anschlägen auf die Grundrechte

Trauerbezeugung vor der französichen Botschaft in Berlin.

Trauerbezeugung vor der französichen Botschaft in Berlin

Nach dem Mordanschlag auf die Mitarbeiter der Satirezeitung Charlie Hebdo machten sofort zwei Worte aus den Mündern vieler Politiker die Runde. Einerseits die allseits geäußerte, grundfalsche Aussage, dies habe „alles nichts mit dem Islam“ zu tun und andererseits „es handele sich um einen Anschlag auf die Presse-/Meinungsfreiheit“. Als spontane Stellungnahme direkt nach dem Anschlag mag die zweite Aussage noch durchgehen, aber inzwischen sollte die Floskel jedoch weitaus vorsichtiger benutzt werden, denn genaugenommen ist sie grundfalsch.

Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind Bestandteil der Grundrechte die J E D E M Bürger in diesem Land zustehen. Weiterhin handelt es sich bei Grundrechten zunächst um Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Nun schwebte den Attentätern im Großen zwar letztendlich ein Systemwechsel hin zu einem islamischen Staat vor und es ist ebenfalls sicher, daß es unter einem Staat, der nach islamischen Prinzipien organisiert ist, prinzipienbedingt weder Presse- noch Meinungsfreiheit geben kann (andere Grund- und Menschenrechte ebenfalls nicht, aber um die geht es hier nicht). Dennoch handelte es sich im Grunde bei dem Anschlag nicht um eine Grundrechteverletzung, außer die Täter hätten im Auftrag französicher Behörden gehandelt, sondern um einen terroristischen Racheakt gegen Andersdenkende. Die Unterscheidung mag sich wie Haarspalterei anhören, gewinnt aber inzwischen an Bedeutung, denn es ist etwas grundlegend anderes wenn Kriminelle einzelne Anschläge begehen oder ob der Staat systematisch Unterdrückung ausübt und seine Bürger an der Ausübung seiner Grundrechte (be)hindert.

Im Nachhall auf den Anschlag in Paris fordern nun führende Politiker (FAZ, RP-Online, Spiegel-Online, Süddeutsche), wie Justizminister Heiko Maas (SPD), Innenminister Thomas de Maizière (CDU), Bayers Ministerpräsiden Horst Seehofer (CSU), Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Einstellung der PEGIDA-Demonstrationen u.a. mit dem Hinweis, daß sich „jeder zu den Grundwerten dieses Landes bekennen müsse. Dies gilt jedoch auch und insbesondere für Politiker, die (führende) Ämter bekleiden. Die Forderungen nach Einstellung der ungeliebten Demos bedeuten nichts anderes, als daß hier Regierungsmitglieder Bürger öffentlich dazu aufrufen auf ihre Grundrechte, nämlich die Meinungs- (Art. 5 GG) und Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) zu verzichten. In anbetracht des unbestreitbaren Machtgefälles zwischen einzelnem Bürger und Amtsinhabern ist es sicherlich nicht ganz falsch hier von Nötigung zu sprechen, auch wenn offiziell kein großes Übel bei Zuwiderhandlung angekündigt wurde. Außerdem ist es bei soviel Einhelligkeit nur noch ein kleiner Schritt zu der Forderung nach einem Verbot der PEGIDA-Demonstrationen.

Das Ordnungsamt Leipzig hat bereits ein Verbot des Zeigens von Mohammedkarikaturen auf der geplanten Legida-Demo ausgesprochen. In diesem Fall ist der Akteur ein staatliches Organ und somit handelt es sich hierbei tatsächlich um einen echten Grundrechtseingriff, nämlich in die Meinungsfreiheit. Während also Zeitungen die provokanten Karikaturen des Charlie Hebdo im Zeichen der Presse- und Meinungsfreiheit nachdrucken und führende Politiker an einem Schweigemarsch durch Paris teilnehmen, um angeblich ihre Werte der Freiheit zu verteidigen, beginnen Behörden Grundrechte von Bürgern einzuschränken, deren Meinung man nicht zustimmt. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Die nach sdem Anschlag wiederauflebenden Forderungen nach weitergehenden Grundrechtseingriffen (z. B. Vorratsdatenspeicherung) seien hier nur am Rande erwähnt.

Das Bundesjustizminister Heiko Maas ein eher entspanntes Verhältnis zum Rechtssystem pflegt hat er bereits bei seiner Teilnahme an der, die Bärgida blockiereden Gegendemo gezeigt, denn laut Versammlungsgesetz begeht er hiermit eindeutig eine Straftat:

§21 VersammelG

Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§22 VersammelG

Wer bei einer öffentlichen Versammlung oder einem Aufzug dem Leiter oder einem Ordner in der rechtmäßigen Ausübung seiner Ordnungsbefugnisse mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn während der rechtmäßigen Ausübung seiner Ordnungsbefugnisse tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Festzuhalten bleibt Zweierlei:

  1. Viele Seiten nicht bereit sind, Andersdenkenden die Grundrechte zuzugestehen, die sie für sich beanspruchen, auch weil das Prinzip dieser nur rudimentär verstanden wird. Darüberhinaus werden sie auch noch nach Gutdünken, so wie es der eigenen Auffassung zupaßkommt, ausgelegt. Wenn Politiker in leitender Position die Grundrechte anderer mißachten, hat sich selbst delegitimiert.
  2. Nicht die Terroristen stellen derzeit die eigentliche Gefahr für die Grundrechte und die Freiheit dar, sondern die Politik selbst.

Nachtrag 12.01.2015:
Wie zur Demonstraion eines Grundrechteeingriffs in unserem Sinne, hat Marokko Zeitungen mit den Karikaturen verboten:

Die Weiterverbreitung der Karikaturen habe nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, sondern schüre Hass gegen den Islam und die Muslime, lautet die Begründung. Marokkos Kommunikationsministerium hat das Recht, den Import von Publikationen zu untersagen, die dem Islam, der Monarchie, der territorialen Integrität des Landes, der öffentlichen Ordnung oder dem König schaden.

Inzwischen ruderte das Ordnungsamt in Leipzig auch wieder zurück, in dem es die Auflage, die das Zeigen von Mohammedkarikaturen verbietet, aufgehoben hat. Auch interessant aus staatsrechtlicher Sicht: „Unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit“.

Ein Kommentar

  1. […] um willkürliche Anordnungen aus der Exekutive zu unterbinden. Aber Justizminister Maas hat es in anderen Fällen auch nicht so genau mit dem Gesetz genommen. Seine Aufgabe ist es ausschließlich, für die Durchsetzung der bestehenden gesetzlichen […]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert