Tag Archiv für Google

Klage gegen Apple auf Rauswurf von Telegram

Nachdem Trump von Twitter verbannt worden ist, Parler durch den Rauswurf aus der Amazoncloud (AWS) die Geschäftsgrundlage entzogen wurde, klagen Aktivisten der Gruppe „Coalition for a Safer Web (CSW)“ gegen Apple und bereiten eine Klage gegen Google vor um die Entfernung der Messanger-App Telegram, die erst kürzlich einen sprunghaften Zuwachs an Nutzern meldete, aus den Stores zu erwirken. Der Zuwachs (nicht nur bei Telegram) dürfte allerdings zu einem hohen Anteil auf die Änderung der Nutzungsbedingungen von WhatsApp zurückgehen, aber wenn Linke Meinungen regulieren wollen passt das natürlich perfekt. Weiterlesen

Willkommen im World Wide Web of Apartheit

Nachdem Uber Eats angefangen hatte bei von Schwarzen geführten Unternehmen die Liefergebühren zu erlassen, macht nun Google Nägel mit Köpfen und führt auf freiwilliger Basis eine Markierung, bestehend aus einem schwarzen Herz in einem mit drei orangefarbenen Streifen gefüllten Kreis auf Googlemaps für von Schwarzen geführte Unternehmen ein („Black owned“). Ein Negerherz als Äquivalent zum Judenstern. Weiterlesen

Werbekampagne zu Googles Privatsphärecheck

Es läuft gerade eine massive Werbekampagne von Google. Zunächst wurde die Timeline von Twitter mit Werbetweets geflutet und dann die halbe Stadt mit Plakaten zugepflastert. Weiterlesen

Google muss neutral sein! Warum eigentlich?

Google muss neutral sein, so verlangt es nicht nur Günther Oettinger (CDU), EU-Kommissar für Digitalwirtschaft, sondern auch viele andere. Ein kurzer prägnanter Satz der allgemein zustimmungsfähig ist. Aber zu was wird hierbei eigentlich zugestimmt? Ein paar Überlegungen dazu, die zeigen, daß es denn doch nicht ganz so einfach ist.

Neutralität des Gesetzgebers

In einem Rechtsstaat gilt das Prinzip, daß Gleiches gleich zu behandeln ist, andernfalls hätte man Willkür. Daher rührt u.a. auch der Rechtsgrundsatz der Vermeidung von Einzelfallgesetzen. Im Hinblick darauf wäre die Politik gut beraten mit der Neutralität bei sich anzufangen und bei Gesetzesvorhaben nicht immer nur über Google zu diskutieren, sondern allgemeine Prinzipien für Suchmaschinen herauszuarbeiten.

Unternehmerische Freiheit

Bei den Forderungen nach Neutralität und Objektivität wird unberücksichtigt gelassen, daß es sich bei Google nicht um ein staatliches Organ handelt, sondern um ein Privatunternehmen, welches nach marktwirtschaftlichen Prinzipien handelt. Warum also sollte Google neutral und objektiv sein? Auf welche Grundlage stützen sich die Forderungen? Google macht mit seinen kostenlos nutzbaren Diensten ein Angebot an den Kunden und dieser kann zunächst einmal entscheiden ob er dieses in Anspruch nehmen will oder nicht. Jede gesetzgeberische Auflage an Google, bzw. an Suchmaschinen im Allgemeinen bedeutet einen (massiven) Eingriff in die unternehmerische Freiheit, der begründet sein muss. Von anderen Unternehmen, von Autoherstellern bis Verlegern, wird auch nicht pauschal Neutralität und Objektivität beim Vertrieb, schon gar nicht bei der Herstellung ihrer Produkte erwartet. Es ist also die prinzipielle Andersartigkeit der Produkte von Suchmaschinen und ihre Alternativlosigkeit klar aufzuzeigen. Weiterlesen

Besuchen Sie uns auf Google …

Kein Name, keine Webseite, keine URL, einfach nur ein schlichtes „Besuchen Sie uns auf Google“. Unter mangelndem Selbstwußtsein leidet der Standbetreiber wirklich nicht.

Besuchen Sie uns auf Google.

„Besuchen Sie uns auf Google.“
Gesehen auf einem Stand eines Berliner Weihnachtsmarktes.

FBI Direktor beklagt sich über Verschlüsselung von Mobilgeräten


Das FBI ist offenbar zu der Auffassung gelangt, daß die von Google für das nächste Android versprochene und von Apple mit iOS 8 eingeführte Verschlüsselung für iPhones und iPads funktioniert, denn der FBI Direktor James Comey beklagt sich darüber (Huffington Post via FAZ), dass die Ermittlungsbehörden nun keinen Zugriff mehr auf die Daten auf iPhones un iPads haben.

„I am a huge believer in the rule of law, but I am also a believer that no one in this country is beyond the law,“ Comey told reporters at FBI headquarters in Washington. „What concerns me about this is companies marketing something expressly to allow people to place themselves above the law.“

(„Ich glaube an den Rechtsstaat, aber ich glaube ebenfalls daran, daß niemand in diesem Land jenseits des Gesetzes steht.“ […] „Was mich jedoch daran beunruhigt ist, daß die Unternehmen mit etwas ausdrücklich werben, was es den Kunden erlaubt, sich über das Gesetz zu stellen.“)

Das Lamenti ist aus zwei Gründen interessant. Einerseits ist es in einem Land, in dem selbst automatische Waffen frei verkäuflich sind, pure Heuchelei. Weiterlesen

Vertrauliche Daten an die falsche e-Mailadresse

Interessanter Fall, die US-Investmentbank Goldman Sachs oder besser gesagt ein Mitarbeiter eines Vertragsunternehmens, schickte eine e-Mail mit vertraulichen Daten (Spiegel-Online, Süddeutsche) an eine falsche e-Mailadresse. Nun verlangt Goldmann Sachs vom Betreiber der Empfängerplattform, in diesem Falle Google als Betreiber von gmail.com, die Löschung der von Goldmann Sachs fehlerhaft adressierten e-Mail. Jetzt muss gerichtlich geklärt werden, ob der Betreiber und wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage, eine ordnungsmäß zugestellte e-Mail aus dem Postfach eines Empfängers auf Zuruf löschen darf. Außerdem verlangt die Bank Auskunft darüber wer Zugriff auf die Daten gehabt haben könnte. Meiner Auffassung nach sollte dies nicht ohne Weiteres erlaubt sein, denn der Dienstbetreiber stellt den Telekommunikationsdienst zur Verfügung, hat aber kein Recht Inhalte nach eigenem Gutdünken zuzustellen oder auch nicht bzw. den Inhalt eines Postfaches eigenmächtig zu verändern. Vielleicht sollte die e-Mail ursprünglich doch an den Empfänger, aber man hat es sich dann intern, bspw. um die eigene rechtliche Position nicht untergraben, anders überlegt und würde daher die e-Mail lieber ungeschehen machen. Für den Dienstbetreiber gibt es keine objektive Möglichkeit zu entscheiden, ob der Empfänger eine e-Mail erhalten sollte, wollte oder eben nicht, lt. der e-Mailadresse war sie jedenfalls an ihn adressiert. Dies ist einer der Gründe warum in Deutschland Spam in Spamordnern abgelegt und nicht einfach gelöscht wird. Auch bzgl. der verlangten Herausgabe von Nutzerdaten über Personen die Zugriff gehabt haben könnten scheint mir die Rechtslage in Deutschland eindeutig zu sein, denn nach §12 Abs. 2 TMG darf eine Weitergabe der Nutzerdaten an Dritte nur dann erfolgen wenn dies eine Rechtsvorschrift erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat. Beides trifft hier nicht zu. Google würde sich in Deutschland daher strafbar machen, wenn es dem Ansinnen auf Datenherausgabe stattgeben würde. Wie die Rechtslage in den USA dazu aussieht weiß ich jedoch nicht. Weiterlesen

Gegendarstellungsbutton

Unsere Abgeordneten sind schon ein merkwürdiges Völckchen. Wenn sie Fragen beantworten sollen beharren sie nicht nur auf Mitteilung des Namens, sondern wollen auch die Wohnanschrift haben. Pseudonymität oder gar Anonymität sind ihnen ein Gräuel. Nun stellt sich der Petitionsausschuss ausgerechnet hinter eine schlecht formulierte, wenig durchdachte und von gerade einmal 378 Mitzeichnern getragenen, anonym eingereichte Petition (via heise). Der Petent fordert in seiner Eingabe, daß

Alle Einträge über Personen, die in Suchmaschinen oder Informationsdiensten für die Öffentlichkeit bereitstehen, müssen bei schriftlichem Einspruch durch die Betroffenen innerhalb von 72 Stunden mit einem „Button“ vergleichbar einer presserechtlichen Gegendarstellung versehen werden, wenn sie nicht aufgrund des Einspruchs sofort gelöscht werden.

weil das herkömmliche Verfahren über ein Gericht für den Betroffenen zu aufwändig ist, da sich „Suchmaschinen und Informationsdienste“ häufig weigern würden Einträge zu löschen. Aufhänger ist das bei Jugendlichen beliebte Cyber-Mobbing.

Der Petent definiert nicht, was genau er unter einem Informationsdienst versteht, aber ich nehme einmal an, daß er jede Webseite meint, auf der Benutzer Kommentare hinerlassen können, da er auf Mobbing abzielt. Eigenartig erscheint mir die Idee, auf Suchmaschinen eine Gegendarstellung hinterlassen zu wollen, aber wahrscheinich handelt es auch nur um eine unpräzise Formulierung. Was soll überhaupt mit der Einschränkung auf „Suchmaschinen und Informationsdienste“ bezweckt werden? Wäre denn nicht bei allen der Öffentlichkeit zugänglichen Seiten ein Gegendarstellungsbutton in seinem Sinne?

Technisch richtig anspruchsvoll wäre aber die Realisierung dieses Vorhabens. Auf den Seiten der Presseerzeugnisse greift das Recht auf Gegendarstellung, bei Foren mit Kommentarfunktion kann der Betroffene selbst eine Gegendarstellung hinterlassen. Wie aber soll ein Gegendarstellungsbutton brauchbar umgesetzt werden? Es kann ja nicht angehen, daß dann jeder ohne Identitätsprüfung eine Gegendarstellung, die offiziell als Solche gekennzeichnet ist, hinterlassen kann. Auch stellt sich die Frage welchen Sinn ausgerechnet bei Mobbing eine Gegendarstellung ergeben soll. Dürfen wir dann in Zukunft auf die Beschimpfung „Lieschen ist eine Schlampe“ etwas wie „Die Betroffene stellt hierzu fest, daß es sich bei der gemachten Aussage um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt. Richtig ist vielmehr: Lieschen ist keine Schlampe.“ lesen? Ich bin mir nicht sicher, ob dies wirklich der Intention des Petenten entspricht. Gegendarstellungen, womöglich noch selbst verfasste, bei Mobbingattacken dürften wohl eher Futter für die Mobber und ihr böses Spiel darstellen. Nicht umsonst heißt es in Foren „don’t feed the troll“.

Im Wesentlichen stellt sich nun der Petitionsauschuss hinter diese Forderung. Er verweist zwar sowohl auf die Möglichkeit einer Gegendarstellung bei Presseerzeugnissen, als auch auf die Möglichkeit, daß in Foren Kommentare hinterlassen werden können, aber die Begründung geht vollkommen an der Sache vorbei.

Gleichwohl ist aus Sicht der Abgeordneten das Argument des Petenten nachvollziehbar, dass in besonderen Situationen das bestehende Recht nicht mehr ausreiche. Die gelte insbesondere im Fall des Cybermobbings unter Kindern und Jugendlichen, bei dem möglichst schnelle Abhilfe zugunsten der Opfer notwendig sei. In diese Richtung zielt nach Aussage des Petitionsausschusses auch das am 13. Mai 2014 ergangene Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH), welches das Recht auf Vergessen im Internet stärke.

Bei dem merkwürdigen Urteil des EuGH gegen Google (und damit auch gegen alle anderen Suchmaschinen) geht es um das Löschen von Verweisen aus dem Suchindex, wohingegen die Petition ein für den Benutzer vereinfachtes Prozedere auf Gegendarstellung fordert, also so ziemlich das Gegenteil von Löschen.

Lizenzentzug für Google, Facebook und Co.

Die Fraktion der Konservativen im Europäischen Parlament droht Google, Facebook und Co. mit Betriebsverboten. Zunächst ist es natürlich lachhaft, daß die Konservativen, die seit Jahren gegen Datenschutz agitieren, kaum zu bremsen waren, den Amerikanern die Daten europäischer Bürger (Swift, Fluggastdatenübermittlung) zu überlassen und sich für die Bespitzelung europäischer Bürger stark machen (Vorratsdatenspeicherung), auf einmal den Datenschutz für sich entdecken. Der Vorschlag der EVP erscheint mir nicht nur unausgegoren, sondern sogar noch gefährlicher zu sein, als die derzeitigen Abhörprojekte, denn technische Inkompetenz könnte mal wieder die Mutter des Gedankens sein. Weiterlesen

Die Wege des Google sind unergründlich

Bei manchen Suchanfragen wundert man sich dann doch, nicht weil es sie gibt, sondern wenn sie in den eigenen Logdateien auftauchen:

http://www.google.de/search?q=wie+kann+ich+meine+FIXED+Hund+mich+ficken+Answerbag&hl=de&tbo=d&oq=wie+kann+ich+meine+FIXED+Hund+mich+ficken+Answerbag&gs_l=mobile-heirloom-hp.12...3501.34399.0.36072.40.19.1.2.2.6.576.4623.1j4j2j3j4j1.15.0...0.0...1ac.1j2.SxdZ12Lf-H8

Wobei mich weniger interessiert welcher dringende Notfall überhaupt zu dieser Suchanfrage vom Händi führte.