Mal wieder ein wuderschönes Beispiel wie wenig Meinungsfreiheit von bestimmten Kreisen akzeptiert wird. Die 19-jährige Texanerin Kendall Jones postet, wie viele andere auch, Fotos zu ihrem Hobby auf ihrer Facebookseite. Allerdings geht sie einer weniger alltäglichen Freizeitbeschäftigung nach: Der Großwildjagd in Afrika (Welt, Focus). Sie betreibt ein hochumstrittenes, hochemotionales und ausgesprochen teures aber vollkommen legales Hobby. Daher hat sie auch das Recht darüber zu berichten. Dennoch bricht nicht nur ein Sturm der Entrüstung los, sondern über eine viertel Million Menschen hat bereits eine Petition an Mark Zuckerberg zur Löschung der Facebookseite unterzeichnet. Selbstverständlich kann man darüber diskutieren ob Jagd im Allgemeinen und Großwildjagd im Besonderen sein muss und sein darf, insbesondere nur um der Trophäen Willen, aber darum geht es im Grunde gar nicht. Es geht bei der Seitenlöschung um die Unterdrückung unliebsamer Meinungen und anderer Lebensentwürfe. Wenn man an der Großwildjagd etwas ändern will, muss man die Staaten angehen, die die Lizenzen zum Abschuss erteilen, aber das dauert und es ist viel einfacher mit ein paar Klicks Morddrohungen gegen den Jäger auszustoßen. Eine gelöschte Webseite, macht ein mögliches Problem unsichtbar, beseitigt es aber nicht. Weiterlesen
Tag Archiv für Petition
Wir sind das Volk! … und der größte Zensor
Gegendarstellungsbutton
Unsere Abgeordneten sind schon ein merkwürdiges Völckchen. Wenn sie Fragen beantworten sollen beharren sie nicht nur auf Mitteilung des Namens, sondern wollen auch die Wohnanschrift haben. Pseudonymität oder gar Anonymität sind ihnen ein Gräuel. Nun stellt sich der Petitionsausschuss ausgerechnet hinter eine schlecht formulierte, wenig durchdachte und von gerade einmal 378 Mitzeichnern getragenen, anonym eingereichte Petition (via heise). Der Petent fordert in seiner Eingabe, daß
Alle Einträge über Personen, die in Suchmaschinen oder Informationsdiensten für die Öffentlichkeit bereitstehen, müssen bei schriftlichem Einspruch durch die Betroffenen innerhalb von 72 Stunden mit einem „Button“ vergleichbar einer presserechtlichen Gegendarstellung versehen werden, wenn sie nicht aufgrund des Einspruchs sofort gelöscht werden.
weil das herkömmliche Verfahren über ein Gericht für den Betroffenen zu aufwändig ist, da sich „Suchmaschinen und Informationsdienste“ häufig weigern würden Einträge zu löschen. Aufhänger ist das bei Jugendlichen beliebte Cyber-Mobbing.
Der Petent definiert nicht, was genau er unter einem Informationsdienst versteht, aber ich nehme einmal an, daß er jede Webseite meint, auf der Benutzer Kommentare hinerlassen können, da er auf Mobbing abzielt. Eigenartig erscheint mir die Idee, auf Suchmaschinen eine Gegendarstellung hinterlassen zu wollen, aber wahrscheinich handelt es auch nur um eine unpräzise Formulierung. Was soll überhaupt mit der Einschränkung auf „Suchmaschinen und Informationsdienste“ bezweckt werden? Wäre denn nicht bei allen der Öffentlichkeit zugänglichen Seiten ein Gegendarstellungsbutton in seinem Sinne?
Technisch richtig anspruchsvoll wäre aber die Realisierung dieses Vorhabens. Auf den Seiten der Presseerzeugnisse greift das Recht auf Gegendarstellung, bei Foren mit Kommentarfunktion kann der Betroffene selbst eine Gegendarstellung hinterlassen. Wie aber soll ein Gegendarstellungsbutton brauchbar umgesetzt werden? Es kann ja nicht angehen, daß dann jeder ohne Identitätsprüfung eine Gegendarstellung, die offiziell als Solche gekennzeichnet ist, hinterlassen kann. Auch stellt sich die Frage welchen Sinn ausgerechnet bei Mobbing eine Gegendarstellung ergeben soll. Dürfen wir dann in Zukunft auf die Beschimpfung „Lieschen ist eine Schlampe“ etwas wie „Die Betroffene stellt hierzu fest, daß es sich bei der gemachten Aussage um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt. Richtig ist vielmehr: Lieschen ist keine Schlampe.“ lesen? Ich bin mir nicht sicher, ob dies wirklich der Intention des Petenten entspricht. Gegendarstellungen, womöglich noch selbst verfasste, bei Mobbingattacken dürften wohl eher Futter für die Mobber und ihr böses Spiel darstellen. Nicht umsonst heißt es in Foren „don’t feed the troll“.
Im Wesentlichen stellt sich nun der Petitionsauschuss hinter diese Forderung. Er verweist zwar sowohl auf die Möglichkeit einer Gegendarstellung bei Presseerzeugnissen, als auch auf die Möglichkeit, daß in Foren Kommentare hinterlassen werden können, aber die Begründung geht vollkommen an der Sache vorbei.
Gleichwohl ist aus Sicht der Abgeordneten das Argument des Petenten nachvollziehbar, dass in besonderen Situationen das bestehende Recht nicht mehr ausreiche. Die gelte insbesondere im Fall des Cybermobbings unter Kindern und Jugendlichen, bei dem möglichst schnelle Abhilfe zugunsten der Opfer notwendig sei. In diese Richtung zielt nach Aussage des Petitionsausschusses auch das am 13. Mai 2014 ergangene Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH), welches das Recht auf Vergessen im Internet stärke.
Bei dem merkwürdigen Urteil des EuGH gegen Google (und damit auch gegen alle anderen Suchmaschinen) geht es um das Löschen von Verweisen aus dem Suchindex, wohingegen die Petition ein für den Benutzer vereinfachtes Prozedere auf Gegendarstellung fordert, also so ziemlich das Gegenteil von Löschen.
Wider die Akademisierung des Schamanismus
Nachdem es nun so aussieht, als ob der Berliner Senat, wieder besseren Wissens, tatsächlich die Homöopathie durch Anerkennung eines eigenständigen Studienganges mit Abschluss Bachelor of Science bzw. Master of Science in den Stand einer Wissenschaft erhoben hat, ist es dringend notwendig, mehr Druck auf ihn auszuüben, diesen Unsinn zurückzunehmen. Die wesentliche Kritik an dieser Entscheidung der Senatsverwaltung begründet sich sowohl im Allgemeinen am Fach selbst, dessen Inhalte und Methoden allen naturwissenschaftlichen Grundsätzen diametral entgegenstehen, als auch im Speziellen am Lehrpersonal der projektierten Homöo-Akademie in Traunstein, welches nicht die Qualifikation für Lehre und Forschung an einer ordentlichen Hochschule aufweist.
Insbesondere muss auch deutlich mehr Widerspruch aus dem akademsichen Umfeld kommen, diskreditiert doch ein Hokus-Pokus-Studiengng Homöopathie alle wissenschaftlichen Abschlüsse. Daher möge man bitte als eine Maßnahme die Petition von André Junke mitzeichnen:
Gegen die Akkreditierung des BSc / MSc Homöopathie-Studiengangs der Homöo-Akademie Traunstein
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (02.03.2014 13:30) haben gerade einmal 929 Personen die Petition mitgezeichnet. Ist der Wert der Wissenschaft in Deutschland tatsächlich bereits soweit gesunken, daß so gut wie niemand mehr für die wissenschatlichen Prinzipien eintreten will?
Petition der Deutschen Kinderhilfe zur Aussetzung gesetzlicher Schritte bei der Knabenbeschneidung
Seit gestern ist die Petition 26078 der Deutschen Kinderhilfe im Petitionssystem des Deutschen Bundestages online und kann mitgezeichnet werden:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, zunächst für zwei Jahre keine gesetzlichen Schritte zur Legitimation der Beschneidung von Jungen in Deutschland zu ergreifen. Weiterhin möge der Deutsche Bundestag die Einsetzung eines Runden Tisches mit Experten aus allen Gebieten beschließen, um das Thema Beschneidung in Deutschland wissenschaftlich fundiert zu diskutieren und eine Strategie zu erarbeiten, welche alle Interessen, vor allem aber die Belange des Kindeswohls, berücksichtigt.
Unterstützt wird die Petition auch von den Initiatoren des offenen Briefes „Religionsfreiheit kann kein Freibrief für Gewalt sein“ an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, der inzwischen von mehreren hundert Juristen, Ärzten und Wissenschaftlern unterzeichnet wurde, wie aus einer Rundmail an die Unterzeichner zu entnehmen ist.
Petition zum Verbot religiös motivierter Knabenbeschneidung
Jeder der sich für die körperliche Unversehrtheit von Knaben und deren Freiheit zu gegebenem Zeitpunkt eigenständig eine freie Wahl ihrer Religion treffen zu können, ohne bereits im Kleinkindalter mit einem unauslöschlichen Mal gekennzeichnet worden zu sein und ihnen darüberhinaus das volle sexuelle Empfinden erhalten möchte, sollte sich an der Petition an den Deutschen Bundestag zum Verbot der religiös motivierten Knabenbeschneidung beteiligen. In einem säkularen, den Menschenrechten verpflichteten Land wäre es mehr als peinlich wenn das Quorum (50.000 Mitzeichner – bisher, Stand 24.08.2012 14:03 Uhr, keine 500) nicht schnellstens deutlich überschritten wird.
Petition Nr. 25502
Zeichnugsfrist: 21.08.2012 – 18.09.2012
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_06/_27/Petition_25502.$$$.a.u.html Weiterlesen
Petition zur Aussetzung von ACTA
Auch wenn Deutschland, wohl auch auf Grund der Proteste, ACTA vorläufig (!) nicht unterzeichnet hat, ist es noch lange nicht vom Tisch. Selbst wenn eine Ratifizierung, wie vom Justizministerium behauptet, nichts an der Rechtslage in Deutschland ändern würde, gibt es gute Gründe warum das Abkommen von Deutschland nicht unterzeichnet werden sollte. Weiterlesen