Das Thema Beschneidung geht in die nächste Runde. Diesmal geht es um die Strafbarkeit der weiblichen Genitalverstümmelung, welche bisher zwar bereits strafbar war und ist, aber nun ausdrücklich im Recht genannt werden soll. Dies verschärft die rechtliche Ungleichbehandlung von Mädchen und Jungen weiter, denn einerseits ist die Gentialverstümmelung an männlichen Kindern erst kürzlich gesetzlich durch Regelung im Familienrecht erlaubt worden, andererseits soll nun die Verstümmelung der weiblichen Sexualorgane ausdrücklich untersagt werden, diesmal jedoch im Strafrecht. Als gäbe es keinen Gleichheitsgrundsatz, werden diese sich wiedersprechenden Regelungen auch noch von denselben Leuten beschlossen. Interessant ob dieses Unfugs wäre es nun noch zu wissen, wie eine Begründung für die Verfassungsmäßigkeit dieser Ungleichbehandlung aussehen soll. Weiterlesen
Tag Archiv für Kinderrechte
Siegfried Kauder will Straferleichterung für weibliche Genitalvestümmelung
Bundestag legalisiert Genitalverstümmelung
Protestkundgebung gegen das geplante Gesetz zur Knabenbeschneidung
Das Aktionsbündnis für Kinderrechte ruft für
am Brandenburger Tor (Pariser Platz) in Berlin
zu einer Protestkundgebung gegen das geplante Gesetz zur Knabenbeschneidung auf. Getragen wird die Veranstaltung u.a. vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, Terre des Femmes, der Deutschen Kinderhilfe, den SPD-Laizistinnen und -Laizisten, dem Zentralrat der Ex-Muslime, Mogis e.V. und der Giordano-Bruno-Stiftung. Der Mittwoch wurde gewählt, weil an diesem Tag der Gesetzentwurf der Bundesregierung, die religiös motivierte Knabenbeschneidung ausdrücklich zu erlauben, in letzter Lesung verabschiedet werden soll. Auf der Veranstaltung sollen folgende Redner sprechen: Rolf Stöckel (Deutsche Kinderhilfe), Irmingard Schewe-Gerigk (Terre des Femmes), Dr. Ulrich Fegeler (Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte), Mina Ahadi (Zentralrat der Ex-Muslime), Raju Sharma (MdB, Die Linke), Marlene Rupprecht (MdB, SPD, angefragt), Katja Dörner (MdB, GRÜNE), Christian Bahls (Mogis e.V.), Ali Utlu (Betroffener), Alexander Bachl (Betroffener), Walter Otte (AK Kinderrechte gbs).
Weiterführendes:
- Giordano-Bruno-Stiftung
- Pro-Kinderrechte
- Alternativvorschlag zur gesetzlichen Regelung der Knabenbeschneidung
- BMJ legt als Diskussionsgrundlage ein Eckpunktepapier zur „Beschneidung des männlichen Kindes“ vor.
- Ruf nach Legalisierung der Mädchenbeschneidung
Nachtrag 13.12.2012:
Fotos von der Kundgebung finden sich bei Nicsbloghaus.
Beschneidung: BMFSFJ feiert UN-Kinderrechtekonvention
Das Bundesfamilienministerium hat heute das 20-jährige Jubiläum der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland gefeiert. Hoffentlich wurde die Konvention auch von allen „Vertretern aus den unterschiedlichen staatlichen und politischen Ebenen“ mal gelesen. Weiterlesen
Alternativvorschlag zur gesetzlichen Regelung der Knabenbeschneidung
Vor einigen Tagen haben über 50 Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen einen alternativen Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/11430 vom 08.11.2012) zur Beschneidung des männlichen Kindes vorgelegt. Der vor einigen Wochen vorgelegte Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/10331 vom 19.07.2012) sieht explizit die Legalisierung der Beschneidung des männliches Kinds vor. Er berücksichtigt die Interessen des Kindes so gut wie gar nicht und durch die verwendeten Formulierungen wird jedwede Beschneidung von Jungen, unabhängig von der Motivation, legalisiert. Der nun vorgestellte, alternative, ausführlich begründete Gesetzentwurf macht hierbei deutliche Einschränkungen und versucht eine Kompromisslösung zwischen den Rechten des Kindes und denen der Eltern zu finden. Weiterlesen
Ruf nach Legalisierung der Mädchenbeschneidung
Es kommt wie es bereits von vielen Gegnern der Knabenbeschneidung befürchtet, so auch hier und hier, wurde: Der Ruf nach Legalisierung der Mädchenbeschneidung! In einer Veröffentlichung von Oktober diesen Jahres fordert der Professor für Gynäkologie und Geburtshilfe an der Universität in Menofiya (Ägypten), Mohamed Kandil, von allen Politikern ein Überdenken des Verbots der Mädchenbeschneidung. Seine Erkenntnisse entstammen einem Fachliteratustudium zur Mädchenbeschneidung aus Veröffentlichungen der Jahre 1980-2012. Die Ergebnisse des Literaturstudiums lassen ihn zu dem Ergebnis kommen, daß nicht genügend Beweise für die Schädlichkeit der Mädchenbeschneidung vorliegen und deshalb zumindest Typ I legalisiert werden solle.
There is insufficient evidence to support the claims that genital cutting is a harmful procedure if performed by experienced personnel in a suitable theatre with facilities for pain control and anesthesia. Cutting, however, is advised not to go beyond type I.
BMJ legt als Diskussionsgrundlage ein Eckpunktepapier zur „Beschneidung des männlichen Kindes“ vor.
Nach dem Urteil des LG Köln vom 07.05.2012, zur Strafbarkeit religiös motivierter Knabenbeschneidung, hat nun das Bundesministerium für Justiz (BMJ) unter Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit Datum vom 24.09.2012 und Frist zur Stellungsnahme zum 01.10.2012 einen Gesetzentwurf zur Legalisierung derselben an die betroffenen Verbände und Fachkreise als weitere Diskussionsgrundlage versand. Die kurze Antwortfrist sei der Tatsache geschuldet, daß das Vorhaben als „eilbedürftig angesehen wird“. Weiterlesen
Meine Vorhaut gehört mir!
Inzwischen nimmt die Diskussion um das Kölner Beschneidungsurteil Fahrt auf und die Begründungen warum Beschneidungen aus religiösen Motiven erlaubt sein sollten, werden immer absurder. So auch in dem Kommentar „Vom richtigen Umgang mit Recht“ von Heribert Prantl auf Süddeutsche.DE. Weiterlesen