Archiv für Recht

Siegfried Kauder will Straferleichterung für weibliche Genitalvestümmelung

Das Thema Beschneidung geht in die nächste Runde. Diesmal geht es um die Strafbarkeit der weiblichen Genitalverstümmelung, welche bisher zwar bereits strafbar war und ist, aber nun ausdrücklich im Recht genannt werden soll. Dies verschärft die rechtliche Ungleichbehandlung von Mädchen und Jungen weiter, denn einerseits ist die Gentialverstümmelung an männlichen Kindern erst kürzlich gesetzlich durch Regelung im Familienrecht erlaubt worden, andererseits soll nun die Verstümmelung der weiblichen Sexualorgane ausdrücklich untersagt werden, diesmal jedoch im Strafrecht. Als gäbe es keinen Gleichheitsgrundsatz, werden diese sich wiedersprechenden Regelungen auch noch von denselben Leuten beschlossen. Interessant ob dieses Unfugs wäre es nun noch zu wissen, wie eine Begründung für die Verfassungsmäßigkeit dieser Ungleichbehandlung aussehen soll. alles lesen ⇒

Kreuzentfernung im NSU-Gerichtssaal

Die stellvertretende CDU-Vorsitzende und Mitglied im Zentralkomitee der Katholiken (ZdK) Julia Klöckner hält die Abnahme des Kreuzes im NSU-Gerichtssaal für „vorauseilenden Gehorsam“ und eine „gänzlich überflüssige Aktion“. Das Politiker eng mit der Kirche verbandelt sind und daher eine merkwürdige Auffassung von staatlicher Neutralitätspflicht haben, ist nichts Neues und verwundert daher nicht. Bemerkenswert ist vielmehr die Handlungsweise des Gerichtes. Bei dem (vergeblichen) Versuch des Oberlandesgerichts München bei dem medienwirksamen NSU-Prozess alles richtig machen zu wollen, ist ihnen aufgegangen, daß Kreuze in Gerichtssälen ein die staatliche Neutralitätspflicht verletzender Tatbestand ist. Vermutlich wurde diese Erkenntnis dadurch gewonnen, daß sich unter den Opfern, Nebenklägern und Beobachtern Moslems befinde, man möchte schließlich keine religiösen Gefühle verletzen. Vielleicht will man auch nur für den Fall eines umstrittenen Urteils, das Christentum aus der dann entstehenden schlechten Presse heraushalten. Wirklich interessant wird es bzgl. des Kreuzes aber erst nach Beendigung des Prozesses. Wird der vorherige, rechtswidrige Zustand wieder hergestellt, also das Kreuz wieder an seinen Platz zurückgebracht werden? Dies wäre dann endgültig eine gerichtlich zur Schau gestellte Ungleichbehandlung von Prozessbeteiligten. So wie man Bayern bisher erlebt hat steht zu vermuten, daß das Kreuz wohl wieder aufgehängt werden wird.

Saturn: Kunde wünscht keine Garantieverlängerung!

Verzichtet man beim Rechnungskauf bei Saturn auf die angebotene „Garantieverlängerung“ erhält die Rechnung einen leuchtend roten Stempelaufdruck „Kunde wünscht -KEINE- Garantieverlängerung!“.

Saturn: Stempel „Kunde wünscht -keine- Garantieverlängerung!“

Saturn: Stempel „Kunde wünscht -keine- Garantieverlängerung!“

Es immer wieder erstaunlich was sich Marketingleute einfallen lassen, um dem Kunden ein schlechtes Gewissen zu machen. Ich habe neulich bei Saturn etwas auf Rechnung gekauft und die angebotene Garantieverlängerung nicht zusätzlich erworben. Infolgedessen wird man abgestempelt, genauer gesagt prangt dann ein leuchtend roter Stempelaufdruck „Kunde wünscht -KEINE- Garantieverlängerung!“ quer auf der Rechnung. Das wird nicht etwa aufgedruckt (was aus Kundensicht ebenfalls überflüssig wäre), nein das ist noch echte deutsche Handarbeit, denn auf den Mitarbeiterarbeitsplätzen im Laden gibt es tatsächlich einen echten rd. 20 cm² großen Stempel, der auf den Rechnungsausdruck geknallt wird. alles lesen ⇒

Blogabmahnung: Starcon mag keine Kritik an seinen Sternenlicht-Juwelen

Der Hersteller von Esoterikprodukten STARCON® hat den Macher des Blogs Astrodictium simplex, Florian Freistetter, für einen fast vier Jahre alten Blogartikel, der sich kritisch über „Sternenlicht-Juwelen“ äußerte, abgemahnt.

Es scheint gerade mal wieder en vogue zu sein, Blogger abzumahmen. Nachdem die FAZ, als Sprachrohr ihrer journalistischen Mitarbeiterin Heike Schmoll und Schavan-Anhängerin, den Blogger Klaus Graf für einen Artikel vom 03.02.2013 für eine Behauptung, die dieser gar nicht aufgestellt hat, abgemahnt hat (Näheres dazu bei Erbloggtes und RA Thomas Stadler), trifft es als nächstes das gute und beliebte Blog Astrodictium simplex von Florian Freistetter. Im Gegensatz zu Herrn Graf, der die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben will, hat Florian Freistetter seinen Blogeintrag von 2009(!) zurückgezogen, da er sich das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits nicht zumuten kann und will. Die Reaktion ist nur zu gut verständlich, aber wenn man sich klar macht worum es dabei geht, stellt sich die Frage, ob die grundgesetzlich garantierte Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit nur für diejenigen mit dem größeren Geldbeutel gilt. alles lesen ⇒

Integrationsauftrag der Verfassung

Nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs darf sich eine muslimische Schülerin nicht aus religiösen Gründen vom koedukativen Schwimmunterricht abmelden, da der Integrationsauftrag der Verfassung höher zu bewerten ist, als die Religionsfreiheit.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am 28.09.2012 mit einer interessanten Begründung entschieden (Az. 7 A 1590/12), daß sich eine muslimische Schülerin nicht aus religiösen Gründen vom koedukativen Schwimmunterricht befreien lassen kann: alles lesen ⇒

Geplante Änderungen am Meldegesetz

Am 21.09.2012 soll über eine Änderung des Meldegesetzes abgestimmt werden. Wenn man sich die geplanten Änderungen in der Empfehlung des Bundesrates (Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG), Drucksache 489/1/12 vom 10.09.2012) ansieht, kann man sich eigentlich nur noch wundern. Entweder die Parlamentarier sind vollkommen weltfremd oder sie werden für den Unsinn — oder handelt sich um einen Akt der Sabotage? — von jemand Anderem bezahlt. alles lesen ⇒

Meine Vorhaut gehört mir!

Die Diskussion um das Verbot der rituellen Beschneidung gewinnt an Schärfe, die Rechtfertigungsversuche von Presse und Politik werden immer absurder und die Politik kuscht vor einer religiösen Minderheit unter Aufgabe säkularer Prinzipien.

Inzwischen nimmt die Diskussion um das Kölner Beschneidungsurteil Fahrt auf und die Begründungen warum Beschneidungen aus religiösen Motiven erlaubt sein sollten, werden immer absurder. So auch in dem Kommentar „Vom richtigen Umgang mit Recht“ von Heribert Prantl auf Süddeutsche.DE. alles lesen ⇒

Parteiübergreifendes Ärgernis

Die Bundesregierung und die meisten Parteien knicken mal wieder vor dem Protest der religiöser Gruppierungen, diesmal insbsondere der jüdischen und muslimischen Verbände, ein, in dem in guter antiaufklärischerer Tradition für die rituelle Beschneidung von Säuglingen eine Ausnahmeregelung geschaffen werden soll.

Die Folgen des Beschneidungsurteils vom Kölner Landgericht werden immer ärgerlicher. In selten trauter Einigkeit bildet sich jetzt eine parteiübergreifende Allianz aus CDU/CSU, FDP, Grünen und SPD zur Manifestierung des Sonderstatus von Religionen, in dem sie eine Ausnahmeregelung für religiöse Beschneidungen schaffen wollen. Alle Parteien begründen dies mit dem Recht auf Religionsfreiheit, wie exemplarisch Sigmar Gabriel (SPD): alles lesen ⇒

Das schwächste Glied

Viele Seiten lassen ihren Unmut über das Urteil zum Verbot der ritueller Beschneidungen verlauten. Religionsgemeinschaften ebenso wie amtierende Politiker. Bei Letzteren, sich als Vertreter eines den Menschenrechten verpflichtet fühlendem Staatswesen, sollte es zu denken geben.

Westerwelle meint religiöse Traditionen seien in D geschützt

Tweet 1340977309899: Westerwelle meint religiöse Traditionen seien in D geschützt.

Es ist eigentlich erstaunlich, wer sich nach dem Urteil gegen rituelle Beschneidungen kleiner Jungen für einen Schutz des Sonderstatus von Religionen einsetzt. Das von diversen Religionsgemeinschaften – Juden und Moslems vereint im Zeichen der fehlenden Vorhaut, das hat was – Widerspruch kommt und sie ihr Selbstverwaltungsrecht als ein über dem Gesetz stehendes Selbstbestimmungsrecht interpretieren, war nicht anders zu erwarten, aber bei einigen Politikern verwundert es dann doch sehr. alles lesen ⇒

Religiös motivierte Jungenbeschneidung ist strafbar

Das Landgericht Köln stellt in einem Urteil die Strafbarkeit von religiös motivierter Beschneidung von nicht einwilligungsfähigen Jungen fest.

Das Landgericht Köln hat in einem hoffentlich wegweisenden Urteil (Az. 151 Ns 169/11) entschieden, daß die Beschneidung nicht einwilligungsfähiger Jungen aus rein religiösen Gründen strafbar ist. alles lesen ⇒