Überlegungen zum NSA-Untersuchungsausschuss

Wenn ich so die veröffentlichten Protokolle vom NSA-Untersuchungsausschuss lese, empfinde ich das alles bisher als sehr unbefriedigend (Netzpolitik). Wirklich handfeste Aufklärung erfolgt eigentlich nicht, alles bleibt sehr im Nebulösen. Etwas mehr wird wahrscheinlich in den nicht-öffentlichen Sitzungen herauskommen, aber kann man dies noch als Aufklärung bezeichnen? Allderings sind nicht alle Ausschussmitglieder technisch hinreichend fit („Was ist eine MAC-Adresse?“). Weiterhin müssen sie sich allein auf die Aussagen der vorgeladenen Zeugen verlassen, da bisher wohl keine weitergehenden Maßnahmen zur Beweissicherung getroffen wurden. Die Zeugen sind aber keine Whistleblower, sondern eben nur geladene Zeugen aus dem Kreis des „Beklagten“ und die geben kein Wort mehr preis, als unbedingt notwendig, um sich und ihren Arbeitgeber zu schützen.

Wirklich interessant sind allenfalls die Einblicke in die Denk- und Argumentationsweise des Geheimdienstes, welche die Kommunikation mit ihnen nicht einfacher macht. Zum Beispiel der Begriff „anlasslos“. Unter anlassloser Überwachung verstehe ich die Überwachung der Kommunikation oder Schritte einer Person, ohne das auch nur der Verdacht einer strafbaren Handlung gegen sie vorliegt, also ein rein prophylaktisches Nachsehen, ob man etwas findet. Der BND hingegen stellt sich auf den Standpunkt, daß er selbstverständlich nicht anlasslos überwacht, denn er hatte ja einen Anlass bei all den hunderten Millionen Datensätzen näher hinzusehen: Den Auftrag der Bundesregierung. Es ist eben alles Interpretationssache.

Desgleichen beim Begriff Metadaten. Die werden zu Sachdaten ohne Personenbezug umdefiniert. Wäre dies richtig (wenn man nicht gerade nur das Tagesdatum erfasst), bräuchte man die eigentlich überhaupt nicht filtern, denn Sachen sind keine Grundrechteträger.

Dann immer wieder die schon lange kolportierte und nun bestätige Zahl von 500 Millionen je Monat, ja was eigentlich? Es wird zwar von Datensätzen oder auch Metadaten gesprochen, aber was genau ist ein Datensatz in diesem Zusammenhang? Ist ein IP-Paket ein Datensatz oder gar eine komplette IP-Verbidnung oder alle Metadaten zu einer e-Mail? Weisen die Datensätze eine einheitliche Größe (unwahrscheinlich) auf oder sind sie unterschiedlich groß (wahrscheinlich). Wie groß ist die mittlere Datensatzgröße zur Abschätzung des Datenvolumens? Nicht mal klare Angaben in Bytes sind erhältlich. Offenbar gibt es auch noch Unterschiede in der Zählweise zwischen BND und NSA, aber welche genau das sind bleibt ebenfalls unklar. Solange aber dies alles nicht offengelegt ist, kann man die Größe von 500 Millionen Datensätzen auch nicht wirklich einordnen und abschließend werten.

Auch die ständige Wiederholung, daß die Kommunikation von Grundrechteträgern vom BND aussortiert worden sei, ist für mich nicht wirklich glaubwürdig. Um etwas aussortieren zu können muss es erst einmal in irgendeiner Form begutachtet werden. Das mag bereits frühzeitig im Vorfeld durch automatische Mechanismen ohne menschliche Einblicke erfolgen, aber dennoch durchläuft die Kommunikation von Allen zunächst die Filter. Das ist genau genommen bereits ein Eingriff. Anders ausgedrückt, ein Klick und der Filter entfaltet seine Wirkung genau in umgekehrter Richtung, alle Grundrechteträger werden an den BND ausgeleitet. Alles hängt nur an dem Vertrauen, daß nicht mal eben doch nachgesehen wird. Vertrauen in die Aktivitäten von Geheimdiensten zu haben, scheint mir unangebracht zu sein. Sollte das Aussortieren am Ende von Hand erfolgen ist der Eingriff mit Sicherheit gegeben, da ein Beamter Kenntnis vom Inhalt der Kommunikation bekommen hat.

Aber selbst wenn man dies als technisch bedingte Unabänderlichkeit hinnähme, erhebt sich die Frage, woran überhaupt festgemacht wird, wann eine Datenübermittlung einen Grundrechteträger betrifft. Über die genaue Funktionsweise des Filters würde ich liebend gerne etwas erfahren. Zunächst ist jeder der sich in Deutschland aufhält — legal oder illegal — Grundrechteträger. Daher müsste der gesamte Verkehr von und nach Deutschland ausgefiltert werden. Dies wäre noch relativ leicht zu realisieren, jedoch mit dem Kollateralschaden, daß bestimmter Transitverkehr Deutschland passieren würde, obwohl er filterunsgwürdig wäre („falsch negativ“). Hinzu käme aber noch die Ausfilterung des gesamten Datenverkehrs von sich im Ausland befindlichen deutschen Staatsbürgern. Dies zu bewerkstelligen ist entweder unmöglich oder wir haben es mit einer nie gekannten Überwachunsmaschine zu tun, da diese hierfür im Prinzip jederzeit über alle entsprechenden Bürger und ihr aktuelles Kommunikationsverhalten informiert sein müsste (wie soll sicher festgestellt werden, daß der Kommunikationsvorgang von einem Grundrechteträger stattfindet?), was wiederum trotz aller Überwachung höchst unwahrscheinlich ist. Andererseits wird immer wieder ausdrücklich betont, daß der BND den Grundrechteschutz sehr Ernst genommen hat und den entsprechenden Datenverkehr ausgeblendet hat. Dies passt alles nicht so recht zusammen, daher muss ich davon ausgehen, daß die Angaben des BND unrichtig sind und sich in den Daten viel kommunikativer Beifang („falsch positiv“) deutscher Staatsbürger befinden muss oder die Filter derart viel aussortieren, daß die Sammelei vollkommen sinnlose Geldverschwendung ist.

Verkompliziert wird die Angelegenheit inzwischen noch zusätzlich dadurch, daß nach Auffassung von Verfassungsrechtlern die Gültigkeit der Grundrechte nicht an den Landesgrenzen halt macht, sondern für alle Handlungen deutscher Staatsorgane universell gelten. Nimmt man diese Auffassung ernst, müsste die gesamte Kommunikation ausgefiltert werden und die Auslandsaufklärung durch den BND eingestellt werden.

Interessant sind auch Aussagen wie die Folgende:

So sei der BND nicht beauftragt worden, in Frankfurt etwas zu tun, was der NSA dort nicht erlaubt gewesen wäre.

Es ist ja schön, daß der BND nicht mehr in Frankfurt abgreifen sollte, als der NSA erlaubt sei, aber wieso darf die NSA hier überhaupt etwas abgreifen? Das ist Agententätigkeit auf deutschem Boden durch eine ausländische Macht. Vom wem und von wann genau stammt die Ermächtigung hierzu? Bei russischen Spionen hingegen wird mit der Ausweisung nicht lange gefackelt.

Zunehmend bekomme ich auch den Eindruck, daß sich in dem, was Edward Snowden nicht rausschleppen konnte um es der Öffentlichkeit zu übergeben, erst die eigentlichen Abgründe der globalen Überwachung offenbaren würden.

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