Beleidigung einer Weißen durch eine Schwarze fällt in der Kriminalstatstik in die Rubrik rechts motivierte Straftat

Ein weiteres anschauliches Beispiel über eine unsinnige Form der statistischen Einordnung von Straftaten hat eine Nachfrage vom Landtagsabgeordneten Christoph Maier (AfD) an die bayrische Staatsregierung enthüllt:

Eine Pöbelei gegen Weiße durch eine Südafrikanerin im bayerischen Lindau wird nun statistisch den „Rechten“ in die Schuhe geschoben. Bei einem zivilrechtlichen Streit mit ihrem Vermieter beschimpfte die Frau eine Nachbarin mit diversen Kraftausdrücken und bespuckte eine weitere. Im Zuge der Schimpftiraden fielen mehrfach die Worte „Ihr scheiß Weiße“. Diese Tat wurde nun in der Kriminalstatistik sowohl dem Themenfeld „deutschfeindlich“ zugeordnet, als auch dem „Phänomenbereich politisch motivierter Straftaten – rechts“.

Rein prinzipiell handelt es sich um die gleiche unsinnige Einordnung wie bei der Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen, wie bspw. Hakenkreuz oder Hitlergruß. Sprühen ausgewiesene Linke oder Migranten ein Hakenkreuzgrafitto an eine Wand oder zeigen den Hitlergruß, gilt dies automatisch als rechts motivierte Straftat. Es kommt nicht darauf an wer es mit welcher Intention zeigt/anmalt, sondern allein die Tatsache, daß es gezeigt wurde führt zu der Einordnung.

Die Begründung im vorliegenden Falle mag in sich logisch sein, widerspricht aber im Ergebnis der umgangssprachlichen Auffassung von rechts und links diametral:

„Das wesentliche Merkmal einer ‚rechten‘ Ideologie ist die Annahme einer Ungleichheit bzw. Ungleichwertigkeit der Menschen. Insbesondere sind Taten dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzurechnen, wenn Bezüge zu völkischem Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren.“

Das ist fatal, denn die umgangssprachliche Verwendung dient als Grundlage der Planung und Freigabe von Geldern für „Programme gegen rechts“. Insofern prädestiniert diese Art der statistischen Erfassung zur Irreführung im Dialog im Umgang im diesen Straftaten.

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