Welches Bundesinteresse macht Merkel im Ruhestand so wichtig?

Angela Merkel soll nach ihrer Abwahl nicht nur den bisher nach Gesetz vorgesehenen Anspruch auf Mitarbeiter und Büro haben, sondern deutlich darüber hinaus. Während die Nachfolgeregierung nach ihrer desaströsen Politik im Lande aufräumen müsste, erhält sie a. D. noch einen extra für sie vergrößerten Mitarbeiterstab zur Erfüllung fortdauernder Amtspflichten.

Bald endet die Amtszeit von Angela Merkel. Doch die Kanzlerin wird auch danach nicht in ihrer Berliner Wohnung sitzen müssen. Laut Gesetz steht jedem Bundespräsidenten oder -kanzler außer Dienst ein eigenes Büro im Bundestag zu – finanziert aus Steuergeldern. Für Merkel scheinen die Planungen nun überraschend opulent auszufallen. … So soll die derzeit noch amtierende Kanzlerin ein Büro mit insgesamt neun Mitarbeitern erhalten, wie „Der Spiegel“ und andere Medien aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) zitieren. Demnach sollen der zukünftige Büroleiter und sein Stellvertreter in der Besoldungsgruppe B6 ein monatliches Grundgehalt von 10.412 Euro erhalten. Außerdem sollen jeweils zwei Referenten und zwei Sachbearbeiter das Büro unterstützen, sowie ein Bürosachbearbeiter. Merkel stünden dem Papier zufolge auch zwei Fahrer zur Verfügung. Zusammen kommen alle Büromitarbeiter auf ein Monatsgehalt von mehr als 46.000 Euro, pro Jahr wären das mehr als 554.000 Euro. Wie FOCUS Online bereits 2019 berichtete, beschloss der Haushaltsausschuss auf Antrag von Union, SPD und Grünen, die Personalmenge zu begrenzen. Üblich wären demnach ein Büroleiter, zwei Referenten, eine Schreibkraft und ein Fahrer.

Die Welt schreibt noch etwa was mir überhaupt nicht klar ist:

„Die künftige Bundeskanzlerin a.D. wird nach ihrer Kanzlerschaft im Bundesinteresse liegende Aufgaben wahrnehmen, die aus fortwirkenden amtlichen Pflichten resultieren“, heißt es zur Begründung. Im Gegenzug für die neuen Stellen würden nicht besetzte Stellen im Bereich des Verteidigungsministeriums eingespart.

Angela Merkel ist mit ihrer Abwahl von ihren Ämtern befreit worden und damit Privatperson. Welche besonderen „fortwirkenden amtlichen Pflichten“ hat ausgerechnet Angela Merkel noch, die andere Kanzler nicht hatten und die einen soĺchen vergrößerten Mitarbeiterstab angeblich erfordern? Nehmen wir einmal an, ein Bundeskanzler würde nach der Abwahl versterben. Wer würde dann diese angeblichen „fortwirkenden amtlichen Pflichten“ übernehmen und warum können diese nicht sogleich übernommen werden? Für mich hört sich das zunächst mal alles nach der merkeltypischen Korruption an.

Ich persönlich bin ja mehr für unbedingtes Hausverbot für Angela Merkel für ausnahmslos alle Liegenschaften des Bundes. Ein kleines Büro in einem Weddinger Hingterhof täte es auch um den gesetzlichen Anspruch Genüge zu tun.

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