Telegramm:
Wulff muß gehen mit 3Mon. Übergangsgeld, dann Schluß mit Privilegien und Bezügen.
Danach abschaffen dieses Amtes, da überflüssig und dem deutschen Volke
nicht mehr zuzumuten ist.
Ich stehe nicht mehr zu einer Partei und dieses dürfte die Mehrheit des Volkes auch so sehen.
Rückwirkend die Verfassung zu ändern, dürfte nicht so einfach gehen, wenn man mal von eine Revolution absieht. Christian Wulff selbst wird sich hüten einfach zurückzutreten, denn er dürfte sich der Gefahr des Verlustes seiner finanziellen Versorgung bewusst sein. Wie Professor Dr. Hans Herbert von Arnim in einem Gutachten ausführt, ist ein Rücktritt eines Bundespräsidenten aus persönlichen Gründen nicht mit der Zahlung eines „Ehrensoldes“ vereinbar. Im Gesetz sind hierzu nur politische und gesundheitliche Gründe genannt. Im Falle eines Rücktritts aus persönlichen Gründen, obläge es der Bundesregierung über einen „Ehrensold“ zu entscheiden. Somit besteht durchaus die Wahrscheinlichkeit, daß uns dieser Mann noch einige Zeit erhalten bleibt. Ich traue ihm durchaus zu, daß er derart kleinbürgerlich ist, daß er nicht mal zu großer Korruption fähig ist, so daß ihm nichts wirklich nachgewiesen werden kann, was für Amtsenthebungsverfahren ausreichen würde. Er gehört wohl zu den Menschen, die nur den Mut haben, sich mit den Bonbons auf der Ladentheke einzudecken.
Telegramm:
Wulff muß gehen mit 3Mon. Übergangsgeld, dann Schluß mit Privilegien und Bezügen.
Danach abschaffen dieses Amtes, da überflüssig und dem deutschen Volke
nicht mehr zuzumuten ist.
Ich stehe nicht mehr zu einer Partei und dieses dürfte die Mehrheit des Volkes auch so sehen.
Rückwirkend die Verfassung zu ändern, dürfte nicht so einfach gehen, wenn man mal von eine Revolution absieht. Christian Wulff selbst wird sich hüten einfach zurückzutreten, denn er dürfte sich der Gefahr des Verlustes seiner finanziellen Versorgung bewusst sein. Wie Professor Dr. Hans Herbert von Arnim in einem Gutachten ausführt, ist ein Rücktritt eines Bundespräsidenten aus persönlichen Gründen nicht mit der Zahlung eines „Ehrensoldes“ vereinbar. Im Gesetz sind hierzu nur politische und gesundheitliche Gründe genannt. Im Falle eines Rücktritts aus persönlichen Gründen, obläge es der Bundesregierung über einen „Ehrensold“ zu entscheiden. Somit besteht durchaus die Wahrscheinlichkeit, daß uns dieser Mann noch einige Zeit erhalten bleibt. Ich traue ihm durchaus zu, daß er derart kleinbürgerlich ist, daß er nicht mal zu großer Korruption fähig ist, so daß ihm nichts wirklich nachgewiesen werden kann, was für Amtsenthebungsverfahren ausreichen würde. Er gehört wohl zu den Menschen, die nur den Mut haben, sich mit den Bonbons auf der Ladentheke einzudecken.
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Extra, 30.01.2012, 4/2012
http://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2012_04.pdf