Das Thema Beschneidung geht in die nächste Runde. Diesmal geht es um die Strafbarkeit der weiblichen Genitalverstümmelung, welche bisher zwar bereits strafbar war und ist, aber nun ausdrücklich im Recht genannt werden soll. Dies verschärft die rechtliche Ungleichbehandlung von Mädchen und Jungen weiter, denn einerseits ist die Gentialverstümmelung an männlichen Kindern erst kürzlich gesetzlich durch Regelung im Familienrecht erlaubt worden, andererseits soll nun die Verstümmelung der weiblichen Sexualorgane ausdrücklich untersagt werden, diesmal jedoch im Strafrecht. Als gäbe es keinen Gleichheitsgrundsatz, werden diese sich wiedersprechenden Regelungen auch noch von denselben Leuten beschlossen. Interessant ob dieses Unfugs wäre es nun noch zu wissen, wie eine Begründung für die Verfassungsmäßigkeit dieser Ungleichbehandlung aussehen soll.
Nur Siegfried Kauder (CDU) stemmt sich gegen den Irsinn, in dem er noch Unsinnigeres fordert. Er plädiert zusammen mit seiner Fraktion für die Möglichkeit von Bewährungsstrafen für die Eltern, um eine drohende Abschiebung zu verhindern, die bei der Verurteilung eines Ausländers von mindestens drei Jahren zwingend ist, denn …
Wir wollen nicht die Eltern ins Gefängnis bringen, sondern diejenigen, die eine weibliche Beschneidung vornehmen.
Zunächst sind die Eltern, bzw. die Erziehungsberechtigten die treibende Kraft hinter den Gentialverstümmelungen. Sie sind es, die die Entscheidung zur Verstümmelung treffen, sie sind es, welche die Kinder dem Beschneider ausliefern und ihn bezahlen. Hier den Eltern eine deutlich geringere Schuld als dem Beschneider zuzubilligen ist abwegig. Erschwerend kommt hinzu, daß die weibliche Gentialverstümmelung eher im Ausland durchgeführt wird, also oftmals keine realistische Möglichkeit besteht den Beschneidern jemals habhaft zu werden und den Eltern deutlich mehr kriminelle Energie abverlangt.
Auch mutet der Schutz vor Abschiebung gerade aus Kreisen von CDU und CSU merkwürdig an, werden doch immer wieder von dort Forderungen nach der Möglichkeit schnellerer Ausweisung von (kriminellen) Ausländern laut. Welche besondere Bereicherung unserer Kultur für Siegfried Kauder gerade die Einwanderer darstellen, die ein massives Problem mit elementaren Menschenrechten, hier dem der körperlichen Unversehrtheit von Kindern, haben, bleibt sein Geheimnis.
Weiterführendes:
Es ist zu berücksichtigen, dass die Beschneidung von Buben wohl psychische Beeinträchtigungen bewirken kann, die körperliche Wunde normalerweise gut verheilt und keine Beeinträchtigung der Sexualität und des Lustempfindens nach sich zieht. Frauen erleiden eine lebenslange ir-reversible Be-Schädigung ihres intakten Körpers im Bereich des Genitales, ihrer sexuellen Lust,ihrer Fähigkeit zu gebären, etc. Die männliche Beschneidung und weibliche Genitalverstümmelung ist nicht vergleichbar und daher kann auch der Gleichheitsgrundsatz nicht angewendet werden. Selbstverständlich sind die Eltern bzw. die Großeltern (meist Großmütter) zu bestrafen, die sehr oft auch gegen den Willen der Eltern bei Mädchen die Genitalverstümmelung durchführen lassen!
Mit Verlaub, Sie schreiben groben Unfug!
Diese Aussage kann eigentlich nur von einem Nicht-Vorhaut-Besitzer kommen. Die Vorhaut gehört zu den sensibelsten Stellen am Körper eines Mannes und sie ist von wesentlicher Bedeutung für das Lustempfinden, das es auch ohne geht, heißt nicht, daß sie bedeutungslos ist. Die Eichel selbst ist dagegen eher gefühlsarm.
Auch das ist falsch, sie sind selbstverständlich vergleichbar! In beiden Fällen werden gesunde Geschlechtsorgane ohne medizinische Indikation einem Teil ihrer natürlichen Funktion beraubt. Es handelt sich in beiden Fällen um eine religiös motivierte Verstümmelung gesunder Organe. Das die Folgen für die Frauen im Regelfall gravierender sind, ist nicht zu bestreiten, aber ein Verbrechen kann nicht dadurch gerechtfertigt werden, das woanders schlimmere Verbrechen stattfinden. Darüberhinaus wird in beiden Fällen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes schlicht ignoriert! Unrecht ist immer Unrecht, vgl. http://www.feuerwaechter.org/2012/07/meine-vorhaut-gehoert-mir/ .
Vermeintlich ungleiche Schwere einer Körperverletzung kann keine Auswirkung auf das grundsätzliche Recht auf körperliche Unversehrtheit haben. Zudem ist in Frage zu stellen, ob Eltern ihre Kinder ohne medizinische Indikation überhaupt verstümmeln dürfen. Auch wenn diverse Religionen vorgeben, dass ein Mensch von Geburt an selbiger angehöre und sich nicht mehr von ihr lösen könne, widerspricht dies dem Grundsatz der Religionsfreiheit, die ein Mensch erst mit der Mündigkeit wirklich ausüben kann.
Insofern ist religiös begründete Verstümmelung von Minderjährigen ein Verstoss gegen die Menschenrechte und gegen unser Grundgesetz. Juden und Muslime stellen sich mit ihren Forderungen nach Ausnahmeregelungen somit gegen die Menschenrechtscharta der UN, gegen das Grundgesetz und auf die gleiche Stufe mit Kinderschändern.
Im übrigen kann ich nur dem Kommentar von Feuerwächter beipflichten.
Von den Religionen erwartet man nichts Anderes, stehen ihre Regeln doch im Widerspruch zu den Menschenrechten, weshalb sie sich diesen auch nicht verpflichtet fühlen (vgl. Kairoër-Erklärung der Menschenrechte im Islam). Daher sind entsprechende Forderungen von dieser Seite zu erwarten.
Hier aber stellt sich der Gesetzgeber einer Republik, die sich den Menschenrechten verpflichtet hat, ausdrücklich gegen deren Einhaltung. Die Ursache liegt dafür auch in der Einbindung vieler Mandatsträger in kirchliche Aufgaben.
Female genital mutilation comprises all procedures involving partial or total removal of the external female genitalia or other injury to the female genital organs for non-medical reasons (WHO, UNICEF, UNFPA, 1997). The WHO/UNICEF/UNFPA Joint Statement classified female genital mutilation into four types (FGM Type I, II, III, IV).
Now UK judge James Munby compares male circumcision with FGM – without demanding a ban on ritual circumcision of minors. Are fears of legalisation of female genital mutilation (FGM Type IV and maybe also Type Ia) in the UK unfounded?
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In the matter of B and G (Children) (No 2)
Sir James Munby, President of the Family Division
http://www.judiciary.gov.uk/wp-content/uploads/2015/01/BandG_2_.pdf
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Germany (Ringel / Meyer; Tatjana Hörnle), bad enough, and unfortunately now even Great Britain are paving the way towards the so called “mild Sunnah” type, towards a legal FGM. We should stop this, any form of FGM or MGM should be banned everywhere.
Judge Sir James Munby can know that the circumcision of girls is religion, part of several hadith and many fatwa. The Fiqh (Islamic Jurisprudence) of Shafii madhhab and many Ulama of Hanbali madhhab regard FGM as wajib, i. e. as a religious duty. So khitan al-inath (sunat perempuan; FGM) is part of authentic Islam.
Hadith. Muhammad said to the muqaṭṭiʿa al-buẓūr (cutter of clitorises) Umm ʿAṭiyya:
أشمِّي ولا تنهكي
ašimmī wa-lā tanhakī
[Cut] slightly and do not overdo it
اختفضن ولا تنهكن
iḫtafiḍna wa-lā tanhikna
Cut [slightly] without exaggeration
Today several Muslim clerics promote a “mild sunnah” circumcision; who tells Judge Munby about this fatwa: What is the Ruling on Circumcision for Women?
Circumcision is obligatory upon men and women according to us (i.e. the Shafi’is). (Majmu’ of Imam An-Nawawi 1:164) The circumcision is wajib upon men and women according to the rājih qawl of Shāfi’ī madhhab. Answered by: Sidi Abdullah Muḥammad al-Marbūqī al-Shāfi’ī. Checked by: Al-Ustāż Fauzi ibn Abd Rahman
My real concern is that Europe will soon legalise some “mild” forms of the Classification of FGM.
And again: any form of FGM or MGM should be banned everywhere.
s o u r c e s
A Cutting Tradition. By Sara Corbett. The New York Times. Published: 20.01.2008
http://www.nytimes.com/2008/01/20/magazine/20circumcision-t.html
Inside a Female-Circumcision Ceremony. Photo: Stephanie Sinclair
http://www.nytimes.com/slideshow/2008/01/20/magazine/20080120_CIRCUMCISION_SLIDESHOW_index.html
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