Auspeitschung wegen Alkoholgenuss als Jugendlicher

Seit ein paar Tagen macht ein Tweet von der Bestrafung eines Mannes, der als Kind Alkohol getrunken haben soll, durch 80 Hiebe gemäß §265 des iranischen StGB die Runde. Der Vorfall ist aus zweierlei Gründen bemerkenswert. Auch die Anhänger der Grünen, die alle Kulturen für gleichwertig halten, können bei der Bestrafung aufatmen, der Baum an den Delinquent für die Auspeitschung gebunden wurde, wurde sorgfältig gepolstert, damit dieser bei dem Prozedere nicht beschädigt wird.

Der Fall geht zurück auf einen Bericht von Amnesty International.

According to the prosecutor, the “offence” took place in the Iranian year of 1385 (March 2006 to March 2007). M. R. was born in the Iranian year of 1370 (March 1991 to March 1992), which means he would have been 14 or 15 years old at the time of the incident. The flogging sentence was issued 10 years ago in 1386 (March 2007 to March 2008). It is not clear to Amnesty International why the sentence was carried out after over a decade.

Zum Einen wird hier die Strafe für ein Vergehen von vor zehn Jahren, als der Delinquent nach unseren Vorstellungen noch ein Kind bzw. Jugendlicher war vollstreckt. Wesentlich interessanter wäre es aber, der zweite Punkt, zu wissen warum jetzt an ihm?

Hierzu muss man wissen, daß Drogenkonsum im Iran generell überaus gängig ist und Iraner auch nach allem was Alkohol enthält gieren, angefangen bei Brandweinbohnen bis hin zu harten Getränken wie Whiskey und Wodka. Dementstprechend häufig wird auf den Straßen Alkohol (illegal) verkauft und jeder weiß es. Auch in sozialen Netzwerken wie Facebook oder besser noch Instagramm mangelt es nicht an Aufnahmen aus dem Iran in denen, meistens Männer, mit Alkoholflaschen, ǵerne auch mal zusammen mit einem Gewehr, posiert wird, weil alkoholische Getränke aus dem Ausland dort als Statussymbol zum Angeben taugen.

Alkohol im Iran

Der frühabendliche Ausflug mit dem Auto ist ein Muss.


Unter diesem Gesichtspunkt fehlt es wahrlich nicht an brandaktuellen Fällen, die landesweit für Bestrafungen in Serie in Frage kämen. Insofern scheint die Annahme, zumindest wenn man sowohl Richtigkeit als auch Vollständigkeit des Berichts voraussetzt, gerechtfertigt, daß der Alkoholgenuss von vor zehn nur einen vorgschobenen Grund für die Bestrafung darstellt, also mehr dahinter stecken muss.

Nachtrag 25.07.2018:

Wie vermutet geht es nicht nur um Alkoholkonsum, sondern auch um eine Schlägerei mit Todesfolge, Fakten die Amnesty International „vergaß“ zu erwähnen.

Ein Kommentar

  1. […] hatte neulich über den Fall berichtet der über Twitter verbreitet wurde und bei Amnesty International (AI) prominent aufgemacht war, bei […]

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