Quote: 30% der Inhalte von Streaminganbietern müssen europäisch sein

Anfang Oktober hat das europäische Parlament mit 70%iger Mehrheit neue Regelungen für Dienstleister von audiovisuellen Medien beschlossen. Um in Kraft treten zu können, muss diese Regelung noch durch den Europarat abgesegnet werden. Betroffen von dem Beschluss werden sowohl die klassischen Rundfunkanstalten, als auch Streaming– und Live-Video-Streaming-Portale sowie Video-Sharing-Portale, also bspw. Netflix, Youtube, Amazon, Facebook und verwandte Dienstleister, sein.

Gewalt, Terrorismus, Pornografie und Hassrede

Zum Schutz von Minderjährigen müssen Anbieter geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung gewaltverherrlichender und terroristischer Inhalte, sowie Hassrede zur Verfügung stellen, wobei „unnötige Gewalt“ und Pornografie am stärksten von der Regulierung betroffen sein werden.

Audiovisual media services providers should have appropriate measures to combat content inciting violence, hatred and terrorism, while gratuitous violence and pornography will be subject to the strictest rules. Video-sharing platforms will now be responsible for reacting quickly when content is reported or flagged by users as harmful.

Dieses Gesetz sieht keine automatischen Filtersysteme vor, aber die Anbieter haben dafür Sorge zu tragen, daß den Benutzern ein einfaches und transparentes Meldeverfahren zur Verfügung steht,

The legislation does not include any automatic filtering of uploaded content, but, at the request of the Parliament, platforms need to create a transparent, easy-to-use and effective mechanism to allow users to report or flag content.

Das keine automatischen Filter aufgenommen wurden bedeutet nicht sehr viel, denn die Uploadfilter wurden bereits an anderer Stelle beschlossen und werden damit vorhanden sein.
Auch kann der in das Gesetz aufgenommene juristisch unbestimmte Begriff der Hassrede sehr schnell als Zensurinstrument politisch nicht konformer Inhalte genutzt werden. Man muss im Hinterjopf haben, daß in der EU Vorlagen kursieren, die bereits allein Kritik an Feminismus als zu verbietende Hassrede ansehen. Es kommt nicht von ungefähr, daß auch die Grünen an dieser Gesetzgebung von Anfang an interessiert waren.

Werbung

Zum Zweiten wurden Regelungen zu Werbung und Produktplatzierungen beschlossen. Der Anteil der Werbung darf in der Sendezeit zwischen 6:00 und 18:00 Uhr maximal 20% betragen. Im zweiten Sendezeitfesnter von 18:00 bis 0:00 Uhr darf die Werbung ebenfalls nur 20% der Sendezeit in Anspruch nehmen.

Die von den Anbietern erhobenen Daten von Kindern dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken, Profilbildung und verhaltensgesteuerte Werbung einschließend, verwendet werden.

Inhaltsquote

Als ditte Maßnahme wurde beschlossen, daß 30% des Angebots von Video-on-demand-Plattformen europäischer Herkunft sein müssen, um die kulturelle Vielfalt Europas zu erhalten. Darüberhinaus sollen diese Anbieter auch die Produktion von europäischen Inhalten, entweder durch direkte Investitionen (Eigenproduktionen) oder durch Indirekte über Zahlungen in nationale Fördergesellschaften unterstützen.

Video-on-demand platforms are also asked to contribute to the development of European audiovisual productions, either by investing directly in content or by contributing to national funds. The level of contribution in each country should be proportional to their on-demand revenues in that country (member states where they are established or member states where they target the audience wholly or mostly).

Es ist mal wieder typisch, in Europa bekommen wir weder eigene Anbieterportale gebacken noch werden hier qualitativ hochwertige Filme und Serien in nennenswerter Zahl produziert, die mit der internationalen Konkurrenz mithalten können. Da sie niemand sehen will, muss nun eine Quote her. Den nationalen Regierungen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, die Quote sogar auf 40% anheben zu dürfen. Als Folge entsteht die Absurdität, daß die außereuropäischen Filme den Videoplattformen die Einnahmen bescheren, von denen nun ein Teil per Zwangsquote dazu dienen wird qulitativ minderwertige Produkte hergestellen zu können.

Nebenbeibemerkt: Wird uns von Seiten der Europapolitiker nicht ständig eingehämmert, daß Nationalismen die Ausgeburt des Bösen sind? Was aber ist denn die Quotierung Anderes als die erzwungene Schaffung eines neuen, diesmal europäischen Nationalismus?

Zu den Plänen der EU hatte sich bereits Anfang September Roberto Viola (Twitter: @ViolaRoberto), seit 2015 Generaldirektor der Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (DG CONNECT) der Europäischen Kommission, geäußert. Im Rahmen dessen hielt er es für ein Paradoxon der diditalen Welt, daß die Videoplattformen eine wesentlich größere Wertschöpfung erzielen, als die eigentlichen Erzeuger, die Künstler und Kreativen. Er hält das für eine Wertlücke („value gap“), die erst die Internetwelt geschaffen habe.

“It’s a paradox that, in the digital world, the platforms are getting the largest shares of the revenue stream and those who create the content and drive traffic get the smaller share,” he said. “There is what we call a value gap there which the Internet world has created. … Artists and creatives must be able to renegotiate their contracts.”

Das ist kein Paradoxon, sondern er liegt schlicht falsch, weil er nicht über den Tellerrand schaut. Das hat nichts mit der Digitalisierung zu tun, denn schon seit Jarhunderten verdienen die Händler, die Streaming-Anbieter sind das digitale Äquivalent zu Händlern, weitaus mehr als die Erzeuger der Handelsgüter. Nicht umsonst gibt es inzwischen Initiativen wie fair trade.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert