Außenminister Heiko Maas behauptet ein Mal mehr, daß das Abkommen rechtlich nicht bindend sei und es sich nur um eine politische Absichtserklärung handele. Gemessen am Wortlaut des Migrationspakts ist das zwar richtig, aber dennoch wird versucht durch Rabulistik die eigentlichen Hintergründe des Abkommens zu verschleiern. Auch die kürzlich von Fr. Merkel bei ihrem Besuch in Chemnitz aufgestellte, absurde Behauptung, Deutschland werde zu nichts verpflichtet, nur die anderen Länder, zeigt dies.
Im Tenor ist eine der Kernaussagen des Migrationspakts, daß Migration nicht einfach nur passiert und man diese daher versuchen müsse in geordnete Bahnen zu lenken, sondern das Migration wünschenswert ist und aktiv gefördert werden soll. Daher auch die Passagen im Migrationspakt in der sich die Unterzeichner verpflichten eine positive Darstellung der Migration in den Medien inkl. des Internets zu fördern.
Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt und dass diese positiven Auswirkungen durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik optimiert werden können.
Wie anderweitig bereits gezeigt ist die rechtliche Unverbindlichkeit bei derartigen Dokumenten nur als Vorwand dient, um möglichst viele Länder zur Unterzeichnung zu bewegen. Allerdings belegt ein Dokument aus dem Auswärtigen Amt, daß der Migrationspakt von den Initiatoren alles andere als wirklich unverbindlich gemeint ist.
Im Oktober 2018 hat das Auswärtige Amt den Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen in den Jahren 2016 und 2017 veröffentlicht [1], in dem u.a. auch auf den Migrationspakt eingegangen wird. Darin heißt es (S. 71-72 bzw. S. 49 Bundestagsdrucksache):
Während der GCR auf eine gerechtere internationale Verantwortungsteilung in großen Flüchtlingssituationen abzielt, soll der GCM die Grundlage für eine global gesteuerte, sichere und reguläre Migration werden. Deutschland hat die Ausgestaltung der beiden Pakte durch Textvorschläge aktiv mitgestaltet. Beide Pakte sind als rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend konzipiert. Die finale Textversion des GCM wurde am 13. Juli 2018 von den Kofazilitatoren (Schweiz und Mexiko) offiziell dem Präsidenten der Generalversammlung übergeben. Die formelle Annahme soll auf einer Gipfelkonferenz in Marrakesch am 10. Dezember 2018 erfolgen. Die finale Textversion des GCR wurde den VN-Mitgliedstaaten am 20. Juli 2018 von UNHCR übermittelt. Der Flüchtlingshochkommissar hat sie im September 2018 als Teil 2 seines Jahresberichts der Generalversammlung vorgelegt. Die formelle Annahme soll über die jährliche UNHCR-Resolution Mitte Dezember 2018 durch die Generalversammlung erfolgen.
Zur Bewertung dieser Aussage sollte man auch die Tatsache hinzuziehen, daß Deutschland seit Beginn 2017 zusammen mit Marokko den Vorsitz im „Global Forum on Migration and Development“ hat.
Es wird zwar abermals betont, daß er rechtlich nicht bindend sei, eine Behauptung womit die Befürworter formal richtig liegen, aber es wird auch klar gestellt, daß sich die Politik verpflichtet ihn umzusetzen. In der Konsequenz bedeutet dies, daß bei der Abfassung des Migrationspakts von Anfang an geplant war ihn in die nationale Gesetzgebungen zu überführen. Gesetze und Gerichte werden sich daher langfristig an ihm zu orientieren haben, politische Entscheidungsträger ebenso.
Weiterhin muss auch das mögliche Verhalten der EU Eingang in die Überlegungen finden. Es ist nicht auszuschließen, daß Kräfte in der EU den unterzeichneten Migrationspakt in eine EU-Richtlinie oder gar eine EU-Verordnung verwandeln werden, womit das Abkommen dann über die EU auch in Deutschland rechtsverbindlich werden würde.
Letztlich schwebt den Protagonisten des Migrationspakts ein völliger, von oben diktierter und ideologisch getriebener Umbau der Gesellschaft(en) vor. Durch das Dokument scheint ganz eindeutig die marxistische Idee von der Schaffung des neuen Menschen durch, eine einheitliche Gesellschaft, ohne Länder und Völker, also genau das Gegenteil von der sonst behaupteten Vielfalt.
Literatur
- Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2016 und 2017.Hrsg. Auswärtiges Amt, 10117 Berlin, Referat OR07, Stand: August 2018, Druckdatum: Oktober 2018 vn-bericht16-17-data.pdf
Metadaten:
Verfasser: Kyra Vanessa Jurgaitis
Dokumentdatum: 09.10.2018 16:59:35 CEST
Größe: Seiten 144 DIN A4, 1,9 MB
Prüfsumme: sha256 2a545f6555e1d4bdbc1a01c4283e9506b18eaaa58bb27713679667d5ddf4f978Bundestagsdrucksache 19/4763 vom 05.10.2018 (PDF, 1,3 MB)
Q. :http://www.atheisten-info.at/infos/info4358.html
Das wäre heftig, wenn es stimmt
Den Beitrag dazu von der Facebookseite von Ahmad Mansour zitiere ich hier mal vollständig: