Twittersperre

Twitter fällt gerade mal wieder unangenehm wegen Kontosperren auf Grund seiner neuen Regelung auf, die unlautere Eingriffe in Wahlen wie Falschinformationen verhindern soll.

Allerdings bleibt mir die Logik bei diesen neuerlichen Sperren verborgen.

Es ist nicht erlaubt, die Dienste von Twitter mit dem Ziel zu nutzen, Wahlen zu manipulieren oder zu beeinträchtigen. Darunter fällt das Posten oder Teilen von Inhalten, die sich negativ auf die Wahlbeteiligung auswirken oder falsche Angaben zum Termin, zum Ort, oder zum Ablauf einer Wahl machen.

Wird ein Konto wegen eines die Regeln verletzenden Tweets gesperrt, hat der Kontoinhaber so lange keinen freien Zugang zu seinem Twitterkonto bis er den inkriminierten Tweet löscht. Der Tweet selber bleibt hingegen für alle öffentlich sichtbar und wirkkräftig stehen. Wenn denn nun aber der Inhalt eines Tweets einen unzulässigen Eingriff in Wahlen darstellt, müsste dann nicht der Tweet als Sofortmaßnahme umgehend rausgenommen werden? Normalerweise beseitigt man als Erstes die akute Gefahrenquelle und kümmert sich anschließend um den Täter. Twitter verhält sich wie eine Feuerwehr, die den Brandstifter verfolgt, das Feuer währenddessen unbeachtet brennen lässt und diesen dann bei Ergreifen höflich bittet das Feuer zu löschen.

Wenn der Tweet jedoch keinen gefährdenden Eingriff darstellt, der ein sofortiges Handeln erforderlich macht, ist wiederum eine Kontosperre überzogen und man könnte zu der Auffassung gelangen, daß Twitter gemäß seinen eignen Regeln selbst wahlmanipulierend eingreift, da es Bürger an der Mitwirkung der Meinungsbildung behindert.

Anmerkung

Von den Sperrungen sind eine ganze Reihe von Rechtsanwälten, wie auch deren Twitterprofilen zu entnehmen ist, betroffen, die in, teils Jahre alten, Tweets Wähler konservativer und rechter Parteien dazu auffordern ihre Wahlzettel handschriftlich zu unterschreiben, womit die Wahlzettel ungültig werden und die Stimme verloren geht.

Ich bin durchaus der Meinung, daß Rechtsanwälte mit derartigen Tweets eine Pflichtverletzung begehen, denn nach deutschem Recht sind sie ein „Organ der Rechtspflege“, mit der Folge, daß es ihnen untersagt ist rechtswidrige oder irreführende Rechtshinweise zu geben. Andererseits, unter Berücksichtigung meiner Erfahrungen während der letzten Jahre mit Rechtsanwälten, wundert mich das Verhalten der Rechtsanwälte in keiner Weise.

Nachtrag14.05.2019:

Inzwischen wird der bemängelte Tweets tatsächlich unterdrückt, anfangs als es mit den Sperrungen losging konnte ich den jeweiligen Tweets aber noch abrufen. Ein Vorhandensein im Zwischenspeicher kann ich ausschließen, da es um Konten ging, denen ich nicht folge.

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