Ich und Du, wir zwei sind eine Versammlung

Vorhin bin auf den folgenden Tweet der Polizei Hannover gestoßen, in dem bereits zwei Personen zu einer Versammlung erklärt werden:


Ich wollte es nicht glauben, aber rein aber formal liegt die Polizei tatsächlich richtig, das steht so im niedersächsischen Versammmlungsgesetz (NVersG):

Niedersächsisches Versammlungsgesetz
(NVersG)
Vom 7. Oktober 2010*
§ 2
Versammlungsbegriff

Eine Versammlung im Sinne dieses Gesetzes ist eine ortsfeste oder sich fortbewegende Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.

Auf Grund dieser „interssanten“ Formulierung im Gesetz ließe sich quasi jede Straße in Niedersachsen sofort räumen. Klärungsbedürftig erscheint mir hierbei jedoch ob Schweigen bereits eine der „öffentlichen Meinungsbildung gerichtete Erörterung“ darstellt.

Ob das wirklich den Geist des Grundgesetzes widerspiegelt, wie es sich die Väter des Grundgesetzes vorgestellt hatten? Ich habe da so meine ernsthaften Zweifel.

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