KJM erlässt Sperrverfügungen für deutsche Provider gegen de.xHamster.com

Wie die deutsche Zensureinrichtung in Gestalt der Kommission für Jugendschutz (KJM) heute in einer Pressemtteilung bekannt gab:

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im Verfahren gegen das Porno-Portal xHamster einstimmig entschieden, dass Internetanbieterinnen das Angebot für den Abruf aus Deutschland sperren müssen.

Was gwenau soll jetzt gesperrt werden?

Daher müssen nun als erstes die fünf größten deutschen Internetanbieterinnen den Abruf der Seite „de.xhamster.com“ blockieren. Die Landesmedienanstalten, die gemäß des Sitzes der Anbieterinnen zuständig sind – die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), die Landesanstalt für Medien NRW (LFM NRW), die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) sowie die Medienanstalt Rheinland-Pfalz – haben entsprechende Bescheide zugestellt.

Nur die Subdonmäne de.xhamster.com soll also gesperrt werden. Wie versierte Pornorgucker, also de facto alle, wissen, ist die Sprache unter dem das Angebot zu finden ist (nicht die des Filmes!) überhaupt das Wesentliche Kriterium zur Auswahl eines Pornofilms!

Mich erinnert das an die Zeiten von Ursula von der Leyen, in denen sie sich ihren Sopitznamen „Zensursula“ mit ihren Internetsperren und dem Stoppschild aufrichtig verdiente. Die hatte auch nicht verstanden wie die Seitenaufrufe und das DNS-System technisch funktionieren und das DNS-Sperren unsinnig, weil nicht wirksam, sind. Wenn das also keine bloße „Wir-müssen-was-getan-haben-Rechtfertigungsentscheidung“ ist, werden wir bald wieder von der KJM hören, mit einer neuen Entscheidung. Das hat richtig Potential für einen deutschen monatlichen Murmeltiertag!

Laut heise.de müssen die fünf angeschriebenen Anbieter Telekom Deutschland, Vodafone, 1&1 Telecom, Telefónica Germany und Tele Columbus gemäß der verfügung DNS-Sperren einrichten. Sie können dagegen Rechtsmittel einlegen. Tele Columbus will die erhaltene Sperraufforderung für xHamster umgehend umsetzen.

Wie kommt man sich eigentlich vor, wenn man derart alberne Entscheidungen trifft? Schaut man hinterher in den Spiegel, klopft sich auf die Schulter und sagt: „Denen habe ich es aber jetzt gegeben?“

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM: „Pornos sind kein Kinderprogramm. Unser gesetzlicher Auftrag ist es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die nicht ihrem Entwicklungsstand entsprechen. Pornografie stellt eine erhebliche Gefahr für ihre seelische und sexuelle Entwicklung dar. Ein Porno-Angebot für Erwachsene ist so lange kein Problem, wie technische Schutzvorkehrungen die gesetzlichen Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherstellen. Da xHamster das nicht tut, greifen wir als letztes Mittel auf Sperrverfügungen zurück. Wir schützen Kinder, nicht das Geschäftsmodell der Pornoindustrie.“

Die Aussage ist zwar sachlich richtig, aber was veranlasst ihn zur der Auffasssung, daß Internetinhalte sich generell auf dem Niveau eines Kinnderprogramms zu bewegen hätten? Ist es nicht vielmehr so, daß das Internet per se ein Erwachsenenmedium ist und sich darin Kinder mit Wissen und Duldung von Erwachsenen bewegen, denn Kinder können nicht ohne Weiteres aus vertragsrechtlichen Gründen einen Intrenetzugagng beantragen. Letztlich maßt sich hier der linke Bevormundungsstaat an, die grungesetzlich verbriefte Aufgabe der Eltern zu übernehmen.

Die nächste Zeit habe ich jetzt wenigstens ein rein wissenschaftlichen Grund regelmäßig entsprechende Fimangebote auf xHamster abzurufen, denn der Wirksamkeitsgrad der Sperrverfügungen muß schließlich laufend überprüft werden.

Für die nicht so technikaffinen Erwachsenen, denen jetzt plötzlich das Unterhaltungsprogramm versagt: Fragt Eure Kinder, wie man auf den Geräten die DNS-Server umstellt. Das ist ohnehin eine längst hinfällige, ausgezeichntete Idee. Weder die Provider noch Google müssen bis ins Kleinste wíssen, welche Seiten man im Internet ansteuert. Inzwischen besteht ja auch noch die Gefahr, daß in der Angelegenheit der Verbotsverfügung des Rats der Europäischen Union zur RT und Sputnik (wiederum mit Zensursula an der Spitze) auch möǵlicherweise Netzzsperren verlangt werden. Denn ausgeschlossen ist dies bisher bei der gegenwärtigen Kriegshetze der EU jedenfalls nicht.

Ein Kommentar

  1. […] deutsche Zensureinrichtung in Gestalt der Kommission für Jugendschutz (KJM) hatte Anfang März Sperrverfügung gegen die Subdomäne de.xHamster.com erlassen. Nicht alle Provider haben sogleich entsprechend gehandelt. So hat die Deutsche Telekom […]

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