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Berliner Verfassungsgerichtshof: Neuwahl nach Pannenwahl

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat entschieden, daß auf Grund der massiven Pannen insbesondere bei den Wahlvorbereitungen — waren es eigentlich tatsächlich Pannen oder doch Absicht? Der SPD ist beides zuzutrauen, denn für beides ist sie hochqualifizert, sie ist sowohl dumm als auch korrupt genug —, daß die Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin und den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26.09.2021 wiederholt werden muss. Wenn das Urteil Bestand hat muss die Neuwahl binnen 90 Tagen erfolgen.

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