Scheinheilige Kirchen: Nicht des Geldes wegen

Bei den Kirchen gibt es eine Welle von Austritten (FAZ), die mit der neuen Regelung zur Beitreibung der Kirchensteuer auf Kapitlerträge in Verbindung gebracht wird. Also wenn man Rendite und Inflationsrate vergleicht, müssten die Kirchen eigentlich Kirchensteuer großflächig zurückerstatten, aber den Teufel werden sie tun. Die Leute, die jetzt tatsächlich wegen der neuen Regelung austreten, waren der Kirche mit Sicherheit auch schon vorher nicht mehr verbunden, insofern mag die Umstellung bei denen eher Anlass als Grund — diese gibt es schließlich zu Hauf — für Austritt sein. Den Bock in dieser Diskussion schießt jedoch EKD-Oberkirchenrat Thomas Begrich ab:

Wir machen das nicht wegen der erwarteten Mehreinnahmen.

Die Kirchen haben also kein Interesse an mehr Geld? Wer’s glaubt, ich für meinen Teil war ja schon immer ungläubig bis ins Mark. Leider vergaß uns der Herr Oberkirchenrat mitzuteilen, warum sie es denn machen. Einen wirklich anderen, plausiblen Grund als die Mehreinahmen sehe ich momentan jedenfalls nicht und wenn es einen anderen Grund geben sollte lässt der vermutlich nichts Gutes erahnen.

Ich frage mich aber auch, ob die Austritte nur des Geldes wegen erfolgen oder nicht vielmehr wegen der Verknüpfung von Bank mit Religionszugehörigkeit, denn es geht die Bank nicht das Geringste an welche Religionszugehörigkeit ihre Kunden haben. Manch einen dürfte die allgegenwärtige, unkontrollierbare Datenübermittlung im Hintergrund über alles und jeden mächtig stören. Allerdings löst der Austritt in diesem Falle nicht wirklich das Problem, denn sofern man nicht beim Bundeszentralamt für Steuern widerspricht, erfolgt in jedem Falle eine Mitteilung über die Religionszugehörigkeit an die Bank. Um eben diese Informationsübermittlung zwischen Bank und Kirche zu unterbinden, muß zwingend beim Bundeszentralamt für Steuern mittels einer Erklärung zum Sperrvermerk widersprochen werden (Online ausfüllen oder PDF-Leerformular runterladen). Das gilt gleichermaßen für Kirchenmitglieder, wie für Konfessionslose.

Weiterführendes:

Ein Kommentar

  1. […] Unabhängig vom o.g. Softwareproblem sollte jeder Bürger mit einem einheitlichen Steueridentifikationsmerkmal, also alle, egal ob konfessionslos oder bei einer Religionsgemeinschaft eingetragen einen Sperrvermerk beim Bundesamt für Steuern veranlassen, damit der Datenfluss zu den Banken unterbunden wird, denn Religionszugehörigkeit muß endlich Privatsache werden (mehr dazu hier und hier). […]

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