Ghostwriter

Michael Hartmer vom Hochschulverband fordert die Einführung des neuen Straftatbestandes „Wissenschaftsbetrug“ in das Strafgesetzbuch, um den zunehmenden Betrug bei schriftlichen Arbeiten durch Ghostwriting und Plagiarismus einzudämmen. Bei einem Plagiat werden Texte aus anderen Arbeiten übernommen und als die Eigene ausgeben, wohingegen beim Ghostwriting gleich die ganze Arbeit im Auftrag von einer anderen Person geschrieben wird, dennoch ist Beides Betrug, da der Prüfling Leistungen Dritter als die Eigene ausgibt.

Hartmer. […] Seit der Guttenberg-Affäre ist einer breiten Öffentlichkeit bekannt, dass es ein nicht zu vernachlässigendes Qualitätsproblem bei Abschluss- und Qualifikationsarbeiten gibt. Wenn es dabei um Plagiate oder Datenfälschung geht, müssen die Hochschulen mit diesem Problem selbstverständlich selbst fertig werden. Qualitätssicherung ist ihre originäre Aufgabe. Bei von Ghostwritern verfassten Qualifikationsarbeiten sind sie aber weitgehend machtlos.

ZEIT ONLINE: Warum?

Weil diese Arbeiten fachlich zumeist nicht zu beanstanden sind. Prüfer können die Arbeiten fachlich beurteilen, aber wie sollen sie erkennen, ob ein Prüfling seine Arbeit tatsächlich selbst geschrieben hat? Da hat die Hochschule einfach zu wenig Kontrollmöglichkeiten. Die Prüfer können nur Verdacht schöpfen, wenn sie den Prüfling fachlich sehr gut einschätzen können. Bei Doktorarbeiten kann man das vielleicht noch erwarten. Bei Bachelor- und Masterarbeiten in den Massenfächern ist das nahezu unmöglich.

Problem erkannt und sein Lösungsvorschlag ist exakt der, welchen man von einem Juristen auch erwartet.

Hartmer: Wir wollen den neuen Straftatbestand des Wissenschaftsbetrugs einführen. Danach soll das Verfassen einer Qualifikationsarbeit für einen Dritten mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden können.

Ich gehe mal davon aus, daß dies eine verkürzte Darstellung seiner Vorstellung ist, denn das alleinige Abfassen einer Auftragsarbeit für einen Dritten kann man nur dann unter Strafe stellen, wenn sie hinterher als Eigenwerk (z. B. bei Prüfungen) präsentiert wird.

Seine Maßnahme erhöht das Strafmaß für erwischte Täter, sie ist jedoch vollkommen ungeeignet das zu Grunde liegende Problem zu lösen, denn hierfür müsste die Entdeckungswahrscheinlichkeit erhöht werden. Man darf nicht vergessen, daß es bisher mitnichten so ist, daß Wissenschaftsbetrug keine Folgen nach sich zöge, wenn auch nicht unbedingt strafrechtliche. Auch stellt sich die Frage ob der Begriff des Wissenschaftsbetruges für diese Fälle sinnvoll ist. Unter Wissenschaftsbetrug versteht man bspw. auch das Veröffentlichen von falschen oder erfundenen Daten, vollkommen unabhängig von einer anstehenden Prüfung. Dahingegen sind die prüfungsrechtlichen Regelungen zum Betrug bereits heute unmißverständlich. Ob Ghostwriter oder Plagiat, bei aufgedecktem Betrug ist die Prüfung in jedem Falle ungültig. Früher war es an allen deutschen Universitäten auch üblich, daß zusammen mit Abgabe der Dissertation auch eine eidestattliche Erklärung über die ordnungsgemäße Anfertigung der Arbeit, also ohne unerlaubte Hilfsmittel, abgegeben werden musste. In diesen Fällen droh(t)en also bereits strafrechtliche Konsequenzen. Gerade die aufgedeckten Plagiatsfälle haben außerdem gezeigt, daß in solchen Fällen Disziplinarmaßnahmen nicht ausbleiben.

Um aber die Entdeckungswahrscheinlichkeit zu erhöhen, müsste sich an Universitäten die Betreuung der Studenten erheblich verbessern. Bei einem Dozenten der seine Studenten länger kennt, wird Wissenschaftsbetrug für den Studenten zum Vabanquespiel, sofern der Dozent nicht selbst bestechlich ist.

Hartmer: Nein. Die Freiheit der Forschung und Lehre soll davor schützen, dass der Staat lenkend in die Wissenschaft eingreift. Das wird er nicht, wenn er diese Art der Täuschung unter Strafe stellt.

Er tut gerade so als ob der Staat nicht bereits jetzt massiv in die Freiheit von Forschung und Lehre eingreift. Das massive Installieren von „Gender Studies“ an den Hochschulen und der damit einhergehenden systematischen Niveauabsenkung von Anforderungen, sowie das Professorinnenprogramm des BMBF sind rein ideologisch bedingt und haben mit der Freiheit von Forschung und Lehre im Sinne des Erfinders nichts mehr zu tun. Von den einzelnen Hochschulen kommt dsbzgl. genausowenig Widerstand, wie von den großen Wissenschaftsorganisationen oder dem Hoschulverband.

Anstatt also die Universitäten nach objektiven wissenschaftlichen Kriterien zu organisieren und für eine bessere Betreuung einzutreten, soll das Strafrecht geändert werden. Dafür muss man sich nicht mit der Politik anlegen, die Maßnahme kostet kein Geld und Strafverschärfung hört sich in den Augen von Politikern immer gut an, sieht es doch danach aus, als täte man etwas Sinnvolles. Ein billige Lösung mit viel heißer Luft. Nur nicht die eigentlichen Probleme zur Sprache bringen.

Dass auch von der Politik keinerlei interesse an sauberer akademischer Arbeit besteht, belegt bestens der Umgang mit der Betrügerin Schavan. Trotz der Aberkennung ihres zu Unrecht erhaltenen akademischen Grades wurde sie nicht nur als Botschafterin im Vatikan auf einen gutdotierten Posten gehoben, sondern zu allem Überfluss erfolgte dies auch noch unter willentlicher Umgehung der sonst geforderten Ausbildungsnachweise für Diplomaten. Ein fatales Signal an den gesamten Diplomatennachwuchs: Auf Ehrlichkeit kommt es nicht, man muss nur die richtigen Beziehungen haben, dann wird man selbst als öffentlich anerkannter Betrüger allein auf Grund von politischem Nepotismus auf der Karriereleiter nach oben geschubst. Dafür wird dann zwar Vasallentreue und zu gegebenem Zeitpunkt eine adäquate Gegenleistung erwartet, aber sein Schäfchen hat man leistungslos im Trockenen.

Von der Politik ist eine Massenuniversität auf unterem Niveau, mit allen daraus resultierenden Folgen, gewollt. Dies zeigt sich auch daran, dass immer mehr Fachgebiete mit Gewalt akademisiert werden, die für Berufsschulen und als Lehrberufe weitaus besser geeignet wären. Demgemäß besteht dann auch bei den Absolventen kein Interesse an einer akademischen Tätigkeit, sofern dies bei den vielen neuen universiären Ausbildungsgängen überhaupt möglich wäre.

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